wegen jagdschein

H1

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moin,
hätte mal ne frage
und zwar kann einem auch die erteilung des jagdscheines verwehrt werden, wenn er ohne gültigen führerschein beim fahren erwischt wird, auch wenn nichts passiert ist ?
 
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H1 schrieb:
moin,
hätte mal ne frage
und zwar kann einem auch die erteilung des jagdscheines verwehrt werden, wenn er ohne gültigen führerschein beim fahren erwischt wird, auch wenn nichts passiert ist ?

Ja, kann - muss aber nicht - weil die Zuverlässigkeit in dem Moment fehlt!

Es kommt dann aber auf die Verhandlung, die Strafe, bzw. die Tagessätze an.
 
A

anonym

Guest
H1 schrieb:
moin,
hätte mal ne frage
und zwar kann einem auch die erteilung des jagdscheines verwehrt werden, wenn er ohne gültigen führerschein beim fahren erwischt wird, auch wenn nichts passiert ist ?

oh ja devinitiv....
 
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Ich bin der Meinung, wenn es das einzige Vergehen war und weniger als 60 Tagessätze rauskamen, dann kann der JS nicht verwehrt werden. Siehe mein Beitrag in besagtem neu eröffnetem Thread.
 
A

anonym

Guest
Kommt darauf an,warum mann den FS los geworden ist,oder hatte man vorher
keinen ?
 
A

anonym

Guest
Daniel Sun schrieb:
Kommt darauf an,warum mann den FS los geworden ist,oder hatte man vorher
keinen ?

fahren ohne fahreraubnis ist und bleibt eine straftat
desweiteren dürfte es probleme mit der zuverlässigkeit geben...
 
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Sirvival schrieb:
Daniel Sun schrieb:
Kommt darauf an,warum mann den FS los geworden ist,oder hatte man vorher
keinen ?

fahren ohne fahreraubnis ist und bleibt eine straftat
desweiteren dürfte es probleme mit der zuverlässigkeit geben...

Eben nicht, es ist ein VERGEHEN, und keine Straftat. Der Unterschied ist in §12 StGB erklärt.
 
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......wenn es aber unter 90 Tagessätzen liegt kann er Glück haben..........
 
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kammerjaeger schrieb:
Sirvival schrieb:
Daniel Sun schrieb:
Kommt darauf an,warum mann den FS los geworden ist,oder hatte man vorher
keinen ?

fahren ohne fahreraubnis ist und bleibt eine straftat
desweiteren dürfte es probleme mit der zuverlässigkeit geben...

Eben nicht, es ist ein VERGEHEN, und keine Straftat. Der Unterschied ist in §12 StGB erklärt.

Nanana:
Straftaten sind Vergehen und Verbrechen die im Strafgesetzbuch und anderen Strafgesetzen (u.a. BjagdG) geregelt werden.

Strafrahmen für Fahren ohne Fahrerlaubnis für Ersttat siehe http://www.auto-und-verkehr.de/regelstrafe-erstat.php unten
 
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Ich mach mir gerade so ein bischen sorgen um die Zuverlässigkeit generell hier, oder wie bitte bekomme ich meinen Führerschein bitte entzogen und fahre dann auch noch ohne Pappe weiter UND bin dann noch so dämlichmich erwischen zu lassen.
Also wenn nicht wegen Unzuverlässigkeit der Jagdschein versagt wird, dann wenigsten wegen Dummheit - meine Meinung -

shampy
 

H1

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317
shampy schrieb:
Ich mach mir gerade so ein bischen sorgen um die Zuverlässigkeit generell hier, oder wie bitte bekomme ich meinen Führerschein bitte entzogen und fahre dann auch noch ohne Pappe weiter UND bin dann noch so dämlichmich erwischen zu lassen.
Also wenn nicht wegen Unzuverlässigkeit der Jagdschein versagt wird, dann wenigsten wegen Dummheit - meine Meinung -

shampy

es geht in meinem fall darum, dass man führerschein klasse B (+L,M,S) hat und mit einem trecker unterwegs ist, für den man Klasse T braucht


ich gehe bei meiner frage davon aus, gepackt zu werden, ohne in irgendwelche verkehrsdelikte verwickelt zu sein, also bei einer normalen kontrolle
 
A

anonym

Guest
H1 schrieb:
shampy schrieb:
Ich mach mir gerade so ein bischen sorgen um die Zuverlässigkeit generell hier, oder wie bitte bekomme ich meinen Führerschein bitte entzogen und fahre dann auch noch ohne Pappe weiter UND bin dann noch so dämlichmich erwischen zu lassen.
Also wenn nicht wegen Unzuverlässigkeit der Jagdschein versagt wird, dann wenigsten wegen Dummheit - meine Meinung -

shampy

es geht in meinem fall darum, dass man führerschein klasse B (+L,M,S) hat und mit einem trecker unterwegs ist, für den man Klasse T braucht


ich gehe bei meiner frage davon aus, gepackt zu werden, ohne in irgendwelche verkehrsdelikte verwickelt zu sein, also bei einer normalen kontrolle

kannst du nicht kleine trecker bis 25kmh fahren? da gabs mal so ne regelung....
 

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