wegen jagdschein

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Sirvival schrieb:
H1 schrieb:
shampy schrieb:
Ich mach mir gerade so ein bischen sorgen um die Zuverlässigkeit generell hier, oder wie bitte bekomme ich meinen Führerschein bitte entzogen und fahre dann auch noch ohne Pappe weiter UND bin dann noch so dämlichmich erwischen zu lassen.
Also wenn nicht wegen Unzuverlässigkeit der Jagdschein versagt wird, dann wenigsten wegen Dummheit - meine Meinung -

shampy

es geht in meinem fall darum, dass man führerschein klasse B (+L,M,S) hat und mit einem trecker unterwegs ist, für den man Klasse T braucht


ich gehe bei meiner frage davon aus, gepackt zu werden, ohne in irgendwelche verkehrsdelikte verwickelt zu sein, also bei einer normalen kontrolle

kannst du nicht kleine trecker bis 25kmh fahren? da gabs mal so ne regelung....

"kleine Trecker" sind führerscheinklasse L bis 40 km/h
alles was flotter ist, ist Klasse T. und darf auch erst ab 18 gefahren werden.

aber mal im ernst H1.. was habt ihr veranstaltet, dass der Führerschein beim Treckerfahren kontrolliert wird?
 
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november schrieb:
...
"kleine Trecker" sind führerscheinklasse L bis 40 km/h
alles was flotter ist, ist Klasse T. und darf auch erst ab 18 gefahren werden.

aber mal im ernst H1.. was habt ihr veranstaltet, dass der Führerschein beim Treckerfahren kontrolliert wird?

das hab ich mich auch grad gefagt. :D :?: :D

und soweit ich weiss, kannst du dir das T einfach eintragen lassen, so du nachweisst diesen "unbedingt" zu benötigen. Also bei eigenem Grund dürfte der Nachweis durch eigenes bewirtschaften schon erbracht sein, ansonsten geh zum Landwirt und lass dir von dem bestätigen, dass genau du ihm bei der Ernte hifst und dafür den Schein brauchst, z.B. ums Getreide abzufahren.

shampy
 
A

anonym

Guest
ich gehe bei meiner frage davon aus, gepackt zu werden, ohne in irgendwelche verkehrsdelikte verwickelt zu sein, also bei einer normalen kontrolle

Höhrt sich eher so an,was ist,falls es passieren sollte.
 

JMB

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november schrieb:
shampy schrieb:
und soweit ich weiss, kannst du dir das T einfach eintragen lassen, so du nachweisst diesen "unbedingt" zu benötigen.
bullshit.
Also ich hab' bei der Umschreibung auf Karte "Beute gemacht":
"Streichen sie mir bloß nichts raus, was früher mit 1 o. 3 erlaubt war!"
"Nein, Nein."
"Können Sie mir sonst noch was Gutes tun?"
"Wenn Ihnen der Ortslandwirt bescheinigt, dass Sie das brauchen: T/S"
"Und beim Forst?"
"Geht auch."

Hab' mir das dann "selbst bescheinigt". :D


WaiHei
 
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JMB schrieb:
november schrieb:
shampy schrieb:
und soweit ich weiss, kannst du dir das T einfach eintragen lassen, so du nachweisst diesen "unbedingt" zu benötigen.
bullshit.
Also ich hab' bei der Umschreibung auf Karte "Beute gemacht":
"Streichen sie mir bloß nichts raus, was früher mit 1 o. 3 erlaubt war!"
"Nein, Nein."
"Können Sie mir sonst noch was Gutes tun?"
"Wenn Ihnen der Ortslandwirt bescheinigt, dass Sie das brauchen: T/S"
"Und beim Forst?"
"Geht auch."

Hab' mir das dann "selbst bescheinigt". :D


WaiHei

ja, so mag es gehen. du kannst aber nicht mit deinem 2006 gemachten autoführerschein zum amt gehen und sagen "ich brauch noch T, tragense ma ein" wäre ja noch schöner, dann hätt ich mir 3 wochen und einige 100€ sparen können...
 
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Wegen Führerschein Klasse T:

Man sollte da fein säuberlich die Spät- und Frühgeborenen unterscheiden.

Wer noch einen Führerschain nach altem Recht erworben hat und Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag beim Umschreiben auf EU-Kartenführerschein die Klasse T prüfungsfrei erhalten. Der Antrag muss i.a. mit einer Bescheinigung ergänzt werden, in der eine LoF-Tätigkeit bestätigt wird. Der Ortslandwirt muss da nicht hineingezogen werden (die sind auch meistens völlig ahnungslos), es reicht die Bescheinigung eines LoF-Betriebes. Genaueres bzgl. der Bescheinigung ist auf der zuständigen Führerscheinstelle zu erfragen, es gibt regionale Unterschiede.

Wer einen Führerschein nach neuem Recht erworben hat (Führerscheinklassen mit Buchstaben statt Zahlen), bekommt Klasse T nur nach theoretsicher und praktischer Prüfung zugeteilt.
In Klasse B ist allerdings Klasse L enthalten, die gilt für LoF-Fahrzeuge bis 32 km/h, mit Anhänger 25 km/h.

LoF = Land- oder Forstwirtschaft

Die Führerscheine L und T sind zweckgebunden, wer solche Fahrzeuge außerhalb der LoF bewegt und keine andere passende FE-Klasse hat, erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne FE (Straftat !).
Vorsicht ist hier vor allem geboten, wenn nur die Klasse B (ohne E) vorhanden ist. Die Fahrt zum Baumarkt mit der LoF-Zugmaschine und Anhänger kann da ganz schnell ins Auge gehen.

Gruß
Jens
 

JMB

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Hast Du ne Fundstelle (in der StVO?) dazu?
Was ist, wenn ich Dachlatten für 'nen LoF-Betrieb beim OBI hole?

Was ist T/S, außer Hamburger Royal?


WaiHei
 
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Ich zitiere mal die Beschreibung der FE-Klassen:

Klasse S
Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Keine Befristung der Besitzdauer

Klasse T
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 16/18 Jahre
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.
Keine Befristung der Besitzdauer

Klasse L
Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Keine Befristung der Besitzdauer

**************************************************************************************

Hier mal ein Link, wo die Zweckbestimmmung der FE-Klassen T und L gut erläutert wird:

http://www.deula-warendorf.de/fileadmin/user_upload/warendorf/downloads warendorf/Technik.pdf

Gruß
Jens
 
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14 Jan 2007
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Also mit dem T-Führerschein
Also sich das bescheinigen lassen müsste gehen. (Bin grade mit dem SChein drann und meine das letztens so verstanden zu haben!)
Also vllt zum Jagdgenossen gehen und bescheinigen lassen!
So jetzt dürft ihr mit Steinen werfen!
christian
 

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