Hallo Fallenjäger!
Ich bin neu hier im Forum und möchte Euch gern eine Grundlegende Frage zum Thema Fallenjagd, speziell zum Lebendfang mit WBRF stellen.
Ich besitze den Fallenschein seit vielen Jahren und habe jetzt zwei WBRF im Revier (Thüringen).
Diese Fallen haben einen 30er Rohreinlauf und es könnte somit alles Raubwild gefangen werden. Da diese jedoch unterschiedliche Jagdzeiten haben und bei uns z.B. der Baummarder ganzjährig geschont ist, stellt sich doch die Frage, ab wann ich diese Fallen scharf stellen kann :what:, ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass ein so geschontes Tier in die Falle läuft. Auch wenn man Sie unversehrt wieder in die Freiheit entlassen kann und elektronische Fallenmelder für die zeitnahe Entnahme sehr nützlich sind.
Waschbär, Marderhund und jede Menge Raubzeug sind ja auch vorhanden und "ganzjährig" :lol: offen (unter Beachtung § 22 Abs. 4 BJagdG (Jagd auf Elterntiere während der Setz- und Brutzeit).
In den Unterlagen habe ich folgendes zur Fangjagd gefunden: "Die Falle muss selektiv fangen, es muss also sicher gestellt sein, dass nur die gewünschte Tierart gefangen wird. Gerät ein Tier in die Falle, das nach Tierschutzgesetz oder Bundes-/Landesjagdgesetz nicht oder zu diesem
Zeitpunkt nicht gefangen werden darf oder verfügt der Fallensteller, der ein solches Tier gefangen hat nicht über einen gültigen Jagdschein und die Berechtigung in diesem Gebiet die Jagd ausüben zu dürfen, so ist dies Wilderei und somit eine Straftat! "
Daher meine Frage: In welchen Zeitraum stellt ihr eure Fallen scharf?:help:
Vielen Dank für Eure Hilfe!
WmH