DWM1915 schrieb:Fällt mir ein, daß es ausgangs des Themas um den Abreißkalender "Leihbeleg" fürs ganze Jahr geht, und das könnte als Dauerausleihe und daher um unerlaubten Besitz einer Schußwaffe ausgelegt werden. Da sagt man nichts und präsentiert nur einen einzigen Beleg, sollte allerdings auch keine "abgelaufenen" Zuhause aufbewahren..............Dann ist alles klar und wir bleiben im Verwaltungsrecht
Alles andere wäre Dummheit im Quadrat.