WBK nach § 18

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..es handelt sich um eine waffenrechtliche Erlaubnis als "Waffensachverständiger";..hat mit Waffensammler absolut nix zu tun
 
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Auf die Idee, dass nur ein wirklich unabweisbares Bedürfnis anerkannt wird, wobei die Hürden enorm hoch sind, kommst du wohl nicht?
 
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Auf die Idee, dass nur ein wirklich unabweisbares Bedürfnis anerkannt wird, wobei die Hürden enorm hoch sind, kommst du wohl nicht?

Falls dies Posting auf meine Antwort bezogen ist - überaus gehaltvoller Hinweis.

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Auf welches posting sonst sollte sich meine Bemerkung bezogen haben?
Der Nachweis, Sachverständiger zu sein und als solcher tätig zu sein, ist eben nicht leicht.

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Bist du überhaupt im Besitz einer Roten nach § 18?
 
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Grade du solltest wissen das beim Nachweis eines fundierten Bedürfnisses auch eine 18er WBK zu bekommen ist. Das dies nicht einfach ist habe ich nicht geschrieben.

Wer mit 18er und dem entsprechenden Personenkreis zu tun hat weis das sie so selten auch nicht wieder sind.

Was ich an waffenrechtlichen Erlaubnissen besitze werde ich mit Sicherheit nicht öffentlich posten.
 
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Wer mit 18er und dem entsprechenden Personenkreis zu tun hat weis das sie so selten auch nicht wieder sind.

Wäre ich nicht drauf gekommen.

Wer im Rennsport mit den entsprechenden Fahrern zu tun hat, weiß, dass die FIA-Superlizenzen so selten dort nicht sind. Sie zu kriegen, ist allerdings vielen verwehrt.
 
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Wäre ich nicht drauf gekommen.

Wer im Rennsport mit den entsprechenden Fahrern zu tun hat, weiß, dass die FIA-Superlizenzen so selten dort nicht sind. Sie zu kriegen, ist allerdings vielen verwehrt.

Da wäre ich auch nicht draufgekommen.........
 
A

anonym

Guest
Was ist so ungewöhnlich an einer §18 WBK?

Wie alles in Deutschland mit dem entsprechenden Bedürfniss durchaus zu bekommen.:cool:

Ich habe NICHT gefragt ob eine §18 WBK gewöhnlich / ungewöhnlich ist, sondern lediglich gefragt, ob jemand in Besitz einer solchen ist.

Kannst Du nun meine Frage beantworten edit ?

OT
 
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Um mal zur ursprünglichen Frage zurückzukommen: Ich habe keine entsprechende WBK, allerdings ein Bekannter von mir.

Anscheinend ist eine der grundlegenden Voraussetzungen, dass man von einer Behörde berufen wird, Sachverständiger in einem bestimmten Gebiet zu sein, in dem Sachverständige tatsächlich gebraucht werden.

Damit wäre es fast unmöglich, als Sachverständiger für Walther-Taschenpistolen eine WBK zu kriegen, aber zum Beispiel als Ingenieur einer Firma, die Panzerfahrzeuge herstellt, hätte man gute Chancen.
 
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