WBK nach § 18

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Um mal zur ursprünglichen Frage zurückzukommen: Ich habe keine entsprechende WBK, allerdings ein Bekannter von mir.

Anscheinend ist eine der grundlegenden Voraussetzungen, dass man von einer Behörde berufen wird, Sachverständiger in einem bestimmten Gebiet zu sein, in dem Sachverständige tatsächlich gebraucht werden.

Damit wäre es fast unmöglich, als Sachverständiger für Walther-Taschenpistolen eine WBK zu kriegen, aber zum Beispiel als Ingenieur einer Firma, die Panzerfahrzeuge herstellt, hätte man gute Chancen.

Es ist weder eine oeffentliche Bestellung noch die Berufung durch eine Behörde zwingend.
Der Sachverständige ist ungebunden, dies führt bei einer Berufung durch eine Behörde u.U. zu Interessenkonflikten.

Als Ingenieur einer Firma die Panzer herstellt käme da eher eine KWKG Ausnahme in Betracht.

Allerdings gehts nicht darum für irgendein Thema eine WBK zu bekommen,
18er werden in der Regel für Waffen aller Art ausgestellt.

Als Sachverständiger für eine Thematik wie Walther Taschenpistolen wuerden sich eher die entsprechenden Verbaende wie VDW oder Kuratorium anbieten.
Die 18er WBK ist allerdings nicht dazu geeignet eine entsprechende Sammlung anzulegen.
 
A

anonym

Guest

... das Thema ist durch, ich hatte einen sehr informativen Mailaustausch mit einem netten Foristi welcher zudem eine solche WBK besitzt. Auch geht es mir nicht darum, die Weichen für eine Sammlung zu stellen.

Dank an alle und den einen im Besonderen !
 
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... das Thema ist durch, ich hatte einen sehr informativen Mailaustausch mit einem netten Foristi welcher zudem eine solche WBK besitzt. Auch geht es mir nicht darum, die Weichen für eine Sammlung zu stellen.

Dank an alle und den einen im Besonderen !

Hatte dein letztes Posting als Frage verstanden, nicht als Statement.
Schön das jetzt alles gut ist.........und, wann beantragst du eine ?:cheers:
 
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Die Thematik wäre wesentlich interessanter.........und ob öffentlich oder Verband......
Ich sehe ihr habt euch beide sehr intensiv damit auseinander gesetzt.

Seid ihr eigentlich Zwillinge?



Entwicklung und Zertifizierung von ballistischen Schutzsystemen - und ihr?

Nec aspera terrent !
 
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Heeren;..nur einfach mal nachdenken...D E N K E N...!!!!!!!!!...Waffensachverständiger..... !!!!!!!!..is doch jeder von uns.???????
 
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..diese Waffenerlaubnisse nach § 18 sind so selten, wie ein Wolf auf einer Eisscholle in der Sahara gesichtet wird;-)
 
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Bedürfnis steht zwar im Gesetz.
Befähigungsnachweis wäre die bessere Voraussetzung.
 

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