WBK-Gebühren

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Hallo Foristi,

mir hat unser Verwaltungsbeamter jetzt erzählt, das in Zukunft die Eintragungsgebühr von Jagdwaffen in eine WBK für jede Waffe einzeln zu erheben ist, neuestes BVerwG Urteil, nicht wie bisher z.B. drei Waffen gleichzeitig nur ein Verwaltungsvorgang, also nur einmal Gebühr.

Mfg Abbiatico
 
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abgesehen davon, das ich das schwachsinnig finde, wie viele andere Gebühren in unserem schönen land, sollte jemand der 3 waffen auf einmal gekauft hat, sich keine sorgen im die paar euro fürs eintragen zu machen.
oder seh ich das falsch...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von sixshooter:
oder seh ich das falsch...<HR></BLOCKQUOTE>

Ja.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Ja.
<HR></BLOCKQUOTE>

"

Was machst Du, wenn Du drei Waffen, von jemand übernehmen kannst oder wenn Du 30 Waffen erbst?
Davon abgesehen, ist es nicht richtig.
Der Aufwand rechtfertigt diese Kosten nicht.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wäller Basaltkopp:


"

Was machst Du, wenn Du drei Waffen, von jemand übernehmen kannst oder wenn Du 30 Waffen erbst?
Davon abgesehen, ist es nicht richtig.
Der Aufwand rechtfertigt diese Kosten nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist schon klar, aber mit den gebühren müssen wir uns nunmal abfinden, wir sind mehr oder weniger der willkür ausgesetzt.
Wenn ich für eine Zeile tippen und ein stück pappe in den drucker stecken 12 € soviel bekommen würde, würd ich mich auf der stelle selbstständig machen.

Aber jetzt mal zur frage zurück, werden solche kostensätze denn auf kreisebene entschieden oder müssen die sich an länder oder landesvorgaben halten?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Wenn ich für eine Zeile tippen und ein stück pappe in den drucker stecken 12 € soviel bekommen würde, würd ich mich auf der stelle selbstständig machen.

Auch dann, wenn du nur 1000 - 1200 Geschäftsvorfälle pro Jahr hättest? Das dürfte etwa das Aufkommen hier am Landratsamt sein.
 
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Hallo Sixshooter,

dadurch das es sich um ein abschließendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes handelt ist es nun für alle Behörden umzusetzen. Bisher konnten die Behörden auf Kreisebene die Gebühren auch anders erheben, manche haben zuvor bereits pro Eintrag Gebühren verlangt; dagegen war geklagt worden.

Mfg Abbiatico
 
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und auf wessen mist ist das gewachsen, ich meine gegen wen können wir unser unverständnis richten?
icon_wink.gif
 
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Also Sixshooter, das BVerwGericht ist die höchste Instanz hier in Deutschland, die die Verhältnisse zwischen Bürger und Staat regelt. Beschwerden zwecklos, es sei denn Du bist in Deinen verfassungsgemäß garantierten Rechten beschädigt.
Ich weiß auch nicht, was das Gequake soll, jede Waffe, die ein/umgetragen wird, ist ein eigener Verwaltungsvorgang, bei uns war das schon immer so. Und es ist eben nicht mal eben eine Zeile in der WBK zu stanzen und das Dienstsiegel beizudrücken, da gehören z.B. noch Kontrollmitteilungen an andere WB dazu, Überwachung des Austragens, Aktualisierung von Dateien etc.
Außerdem, für 12 &#8364; kriegst Du grad mal 10 l Diesel oder 15 Minuten Handwerkerzeit.
Im Übrigen, wenn der alltägliche
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Fall eintritt, dass man 30 oder 40 Waffen erbt, gibt es sicher eine Sonderberechnung (außerdem dürfte in diesem Fall die Erbschaftssteuer auch ihren Obulus fordern
icon_wink.gif
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Lander Rede kurzer Sinn: Wer Leute beschäftigt, muss sie bezahlen, das war schon immer so.
WH Klaus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Lander Rede kurzer Sinn: Wer Leute beschäftigt, muss sie bezahlen, das war schon immer so.
<HR></BLOCKQUOTE>

Die Bezahlung erfolgt mit der Einkommersteuer, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, etc. Für zusätzliche Gebühren habe ich kein Verständnis.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


Die Bezahlung erfolgt mit der Einkommersteuer, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, etc. Für zusätzliche Gebühren habe ich kein Verständnis.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ne, Wildschuetz, die Steuern zahlen wir alle für die Pflichtaufgaben des Staates, wie z.B. Sozialhilfe, Schulen, Straßen etc.
Für freiwillige Dinge, wie Baugenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen und leider auch Waffeneintragungen (also rechtlich gesprochen positive/negative Verwaltungsakte, die den einzelnen begünstigen oder belasten, zahlen wir Gebühren. Daher zahlst Du auch ein paar hundert &#8364;, wenn Dir die Baubehörde verbietet, eine Jagdhütte zu bauen.
icon_mad.gif
(Hab ich hinter mir: 438 &#8364; für den ablehnenden Bescheid und das für 3 DIN A 4 Seiten)
WH Klaus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwarzbär13:


Ne, Wildschuetz, die Steuern zahlen wir alle für die Pflichtaufgaben des Staates, wie z.B. Sozialhilfe, Schulen, Straßen etc.
Für freiwillige Dinge, wie Baugenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen und leider auch Waffeneintragungen (also rechtlich gesprochen positive/negative Verwaltungsakte, die den einzelnen begünstigen oder belasten, zahlen wir Gebühren. Daher zahlst Du auch ein paar hundert €, wenn Dir die Baubehörde verbietet, eine Jagdhütte zu bauen.
icon_mad.gif
(Hab ich hinter mir: 438 € für den ablehnenden Bescheid und das für 3 DIN A 4 Seiten)
WH Klaus
<HR></BLOCKQUOTE>

Diese Theorie hat Löcher. Ein Personalausweis ist nicht freiwillig, sondern Zwang. Trotzdem werden dafür Gebühren erhoben. Hast Du dafür eine Erklärung?
 
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das artet hier zu einer grundsatz diskussion aus. wenn wir anfangen aufzuzählen, welche Zusatzgebühren schwachsinnig und vollkommen grundlos sind, findet der thread kein ende.
fest steht für mich, das bei dem was an steuern gezahlt werden muss, jeder zusätzliche euro an den staat rausgeschmissenes geld ist.
ich sehe den erwerb einer waffe genausowenig als zusatzleistung an, wie zB eine bearbeitungsgebühr zur ausstellung eines führerscheins, wenn die das gesetz nicht so geregelt hätten, das man für alles zig papiere etc bräuchte, hätten sie den verwaltungsaufwand auch nicht.

[ 04. September 2005: Beitrag editiert von: sixshooter ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


Diese Theorie hat Löcher. Ein Personalausweis ist nicht freiwillig, sondern Zwang. Trotzdem werden dafür Gebühren erhoben. Hast Du dafür eine Erklärung?
<HR></BLOCKQUOTE>

Ein kleiner Blick über die Grenze: Ein Personalausweis kostet in F bspw. nichts. Warum, ist ja eine staatliche Vorgabe. Daher ist nicht alles einfach so zu erklären. Mit der Baugenehmigung ist das eine andere Sache. Aber bei behördlichen Vorgaben...???

Waihei
Saarjäger
 

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