Hallo Foristi,
mir hat unser Verwaltungsbeamter jetzt erzählt, das in Zukunft die Eintragungsgebühr von Jagdwaffen in eine WBK für jede Waffe einzeln zu erheben ist, neuestes BVerwG Urteil, nicht wie bisher z.B. drei Waffen gleichzeitig nur ein Verwaltungsvorgang, also nur einmal Gebühr.
Mfg Abbiatico
mir hat unser Verwaltungsbeamter jetzt erzählt, das in Zukunft die Eintragungsgebühr von Jagdwaffen in eine WBK für jede Waffe einzeln zu erheben ist, neuestes BVerwG Urteil, nicht wie bisher z.B. drei Waffen gleichzeitig nur ein Verwaltungsvorgang, also nur einmal Gebühr.
Mfg Abbiatico