Waschbären auf eigenem Grundstück jagen?

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frodo schrieb:
Das Problem des Tötens erübrigt sich, wenn Du eine Totschlagfalle stellst.
Allerdings mit dem Risiko behaftet, dass Du die irdischen Überbleibsel von Nachbars Lieblingskatze darin findest.....

na ja, wer eine Totschlagfalle außerhalb eines Gebäudes aufstellt unterliegt ja auch der Verkehrssicherungspflicht - keine Gefahr für dritte - das beinhaltet ja auch den Schutz von Nachbars Katze. :wink:

Die gute Kanada soll sich, wie schon gesagt an die zuständige UJB wenden, bzw. sich dort Ansprechpartner vor Ort nennen lassen.
 
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Kanada schrieb:
Jetzt bin ich aber platt, wie gut ihr hier seid und wie schnell und sachgerecht ihr meine Frage beantworten konntet. Dafür erstmal meinen herzlichen Dank.

Ich werde mich an die untere Jagdbehörde wenden und mit denen das absprechen, bzw. genehmigen lassen.

Jetzt ergeben sich für mich natürlich weitere Fragen, die aber nicht rechtlich sind, also werde ich sie woanders im Forum stellen.

Auf jeden Fall solltest Du,

nach Nehmen der juristischen Hürden, ausschließlich Fallen einsetzen, die lebend & unversehrt fangen. Waschbären betasten Köder / Nahrung zuerst mit den Branten, und Brantenfänge willst weder Du noch irgendein Jäger,

Gruß,

Mbogo
 

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