Ja, darfst Du, denn (einfach ausgedrückt) auf deinem eigenen Grund und Boden hast Du das Aneignungsrecht. Ist eine klassische Frage in der Jägerprüfung:
Ein angeschossener Fasan verendet auf einem Privatgrundstück. Der Schütze eignet sich den Fasan an, wird aber vom Grundstücksbesitzer aufgefordert den Fasan herauszugeben. Was muß der Schütze tun?
Korrekte Antwort: Der Schütze MUSS den Fasan herausgeben, da er sich sonst der Wilderei (widerrechtliche Aneignung von Wild) schuldig macht.
Gruß. Hatari
Edit: In diesem Fall ist mit Privatgrundstück ein umfriedetes Grunstück, etwa ein Hausgarten etc. gemeint.
Ein angeschossener Fasan verendet auf einem Privatgrundstück. Der Schütze eignet sich den Fasan an, wird aber vom Grundstücksbesitzer aufgefordert den Fasan herauszugeben. Was muß der Schütze tun?
Korrekte Antwort: Der Schütze MUSS den Fasan herausgeben, da er sich sonst der Wilderei (widerrechtliche Aneignung von Wild) schuldig macht.
Gruß. Hatari
Edit: In diesem Fall ist mit Privatgrundstück ein umfriedetes Grunstück, etwa ein Hausgarten etc. gemeint.