Waschbären auf eigenem Grundstück jagen?

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Hallo,
bei uns (Weserbergland, NRW) werden Waschbären immer mehr zur Plage. Nachdem mehrere Nachbarn Waschbärenbabies aufgezogen haben und nun auswildern (das dürfen sie nicht, ich weiß), haben wir immer mehr Schäden durch Waschbären. Beispielsweise haben sie dieses Jahr meine ganzen roten Johannisbeeren gefressen. Ich würde nun gerne eine Falle aufstellen um hin und wieder einen Waschbären zu fangen und dann zu töten. Wir wohnen hier extrem ländlich am Dorfrand.
Wie ist das rechtlich? Bisher weiß ich nur, dass ich eine Berechtigung zur Fallenjagd haben müsste und es Schonzeiten (in NRW) gibt. Wie darf ich den Waschbär töten? Woher bekomme ich die Berechtigung zur Fallenjagd? Brauche ich dafür in NRW einen Jagdschein? Wie gesagt, es geht nur um das Fallenstellen auf dem eigenen Grundstück, wenn die Viecher zu dreist werden.

Vielen Dank für rechtlich fundierte Antworten!
 
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Was für eine schöne Idee, die -Tötungsspezialisten- um Rat zu Fragen.
Wieviele für dich verwertbare Antworten erwartest du?
 
A

anonym

Guest
Wenn ich das richtig lese, besitzt Du keinen Jagdschein. Oder ?
Du möchtest die Fallenjagd auf Deinem Grundstück ausführen ?
Du hast keine Ahnung wie man einen gefangenen Waschbären tötet ?

Das wären mal so erste Fragen.
 
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Nein, ich habe keinen Jagdschein. Ich überlege aber, ob ich einen machen soll. Wir wohnen hier noch nicht lange, haben ein großes Grundstück auf dem wir Schafe halten (u.a. zum Schlachten) und Gemüse anbauen etc.
Ich habe als Diplom-Biologin gelernt einige Tiere fachgerecht zu töten, aber natürlich ist mir das rechtlich deswegen noch lange nicht generell erlaubt. Ich würde mir das aber zutrauen, mir das sachgerechte Töten von Waschbären auch anzueignen.
Zunächst interessiert mich aber die rechtliche Seite. Was brauche ich dafür, um auf meinem Grundstück Waschbären fangen und töten zu dürfen? Geht das überhaupt... etc.
 
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@collinus:

Ironie ist in Foren immer sehr schwer verständlich. Also wie meinst du das? Hier geht es um rechtliche Fragen. Warum sollte ich nicht hier fragen?
 
A

anonym

Guest
In NRW gibt es zwei Arten der einem Hausbesitzer möglichen Jagdausübung. Zunächst in § 4 III LJagdG NW die Möglichkeit zur Genehmigung jeglicher Jagdausübung:
"Die untere Jagdbehörde kann auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragten eine beschränkte Ausübung der Jagd allgemein oder im Einzelfall gestatten, auch wenn diese Personen keinen Jagdschein besitzen. Die Ausübung der Jagd mit Schusswaffen darf nur gestattet werden, wenn eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJG) nachgewiesen ist."

In § 4 IV LJagdG NW folgt dann die bekannte Allgemeingenehmigung für die Jagd auf Wildkaninchen:
"In befriedeten Bezirken dürfen die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen. Für den Gebrauch von Schusswaffen ist eine Genehmigung nach [§ 4] Absatz 3 Satz 2 [LJagdG NW] erforderlich."

Hierbei sind keine Jagdzeiten vorgeschrieben, ansonsten wird allerdings die jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Der Einsatz von Schußwaffen bedarf einer vorherigen Genehmigung, für die eine Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden muß.
 
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Das könnte in NRW sogar eventuell gehen, dass Du sie auf Deinem Grundstück fängst. Dazu würde ich einfach mal die Untere Jagdbehörde anrufen und mich erkundigen.
Wenn die nein sagen, fragst Du den freundlichen Jagdausübungsberechtigten in Deiner Nähe, der ist befugt mit Deiner Erlaubnis auf Deinem Grundstück Fallen zu stellen. Wenn sich was fängt, rufst ihn an und er hilft Dir fachgerecht und gesetzeskonform weiter. Wenn man ihm gut zuredet überlässt er einem eventuell auch den schönen reifen Winterbalg, wenn Du die Waschbären selber ausziehst.

Ohne Abklärung mit der UJB würde ich mir jede Aktion verkneifen, das führt nur zu rechtlichen Problemen und eventuell zu eigentlich vermeidbarem Tierleid.
 
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Jetzt bin ich aber platt, wie gut ihr hier seid und wie schnell und sachgerecht ihr meine Frage beantworten konntet. Dafür erstmal meinen herzlichen Dank.

Ich werde mich an die untere Jagdbehörde wenden und mit denen das absprechen, bzw. genehmigen lassen.

Jetzt ergeben sich für mich natürlich weitere Fragen, die aber nicht rechtlich sind, also werde ich sie woanders im Forum stellen.
 
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Weitere Fragen:

Den Fallenlehrgang bräuchte ich auf jeden Fall oder?

und:

Darf man das Fleisch und Fell dann eigentlich behalten?
 
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Noch ein Tip: In NRW haben viel Hegeringe "Marderbeauftragte" oder "Raubwildbeauftragte", die von der unteren Jagdbehörde mit einer Ausnahmegenehmigung zum Fang von Mardern, etc. auf befriedetem Bezirk ausgestattet sind.
Frag bei der unt. Jagdbhörde, ob der Hegering deines Wohnorts auch so einen hat. Die Beauftragten helfen meist schnell und unkompliziert.
 
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Danke,
wie gesagt, ich werde da nachfragen.

Lieber wäre mir allerdings die Möglichkeit, das selbst ausüben zu können.
 
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Kanada schrieb:
Darf man das Fleisch und Fell dann eigentlich behalten?

Falls du das Fleisch essen möchtest musst du daran denken, dass der Waschbär ein Allesfresser ist, und daher auch Trichinen haben kann. Vor dem Verzehr muss also ein Probe zur Untersuchung gebracht werden.
 
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Ja, das habe ich aber nicht vor.

Dürfte man das denn nun behalten oder nicht?
 

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