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Und das Wild wird dann eben an der Grenze bejagd.
Oder sehe ich das falsch ?
Des weiteren, weiß jemand ob ein Rückzieher von solchen "Ethikern" auch möglich ist? Also wenn ihm nach ein paar Jahren die Erleuchtung kommen sollte und doch wieder sein Grundstück ins Jagdrecht zurück soll? :what:
Das Thema wird bei verpachtetem Ackerland und verpachteten bewirtschafteten Wiesen noch richtig interressant für die ethischen Jagdgegner!
Bei Wildschäden ist nicht mehr der Pächter zuständig, sondern die Grundeigentümer. An die werden die Landwirte dann sehr schnell herantreten und Wildschaden fordern. Das Wild lernt sehr schnell, wo man den Mais ohne Gefahr ausbuddeln oder plattmachen kann.
Das böse Erwachen kommt für die ersten Grundstückseigentümer bereits in den nächsten Wochen!
Ich hätte absolut nichts dagegen, wenn bei uns alle Ackerflächen befriedet werden.
TH
Wieviel Land besitzt eigentlich allein der Nabu im Ländle und in Deutschland? In meinem Revier sinds rund 4ha.Eine Nabunahe Stiftung 6 ha,macht in der Summe 10ha.23 Anträge in S-H, in BW sogar noch weniger - also irgendwie scheint das kein Erfolgsmodell zu werden, sondern Einzelfälle von Sektieriern. Das nun plötzlich die große Antragswelle kommt, sehe ich nicht, auch dann nicht, wenn juristischen Personen das ermöglicht werden soll, wie in BW geplant.
Wer eigenen Grund und Boden hat, sollte auch bestimmen was darauf gemacht wird.