- Registriert
- 13 Mai 2015
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Hallo Forum,
ich möchte mir auf einer bekannten Onlineplattform gern meine erste HA-Pistole ersteigern. Ich bin Inhaber eines Jahresjagdscheins.
Ich habe mich noch nicht um einen Voreintrag gekümmert, weil ich mich im Vorfeld eigentlich nicht auf ein Modell festlegen wollte.
Auf der Onlineplattform gibt es stets die Einschränkung "nur an Erwerbsberechtigte". Meine Frage ist: Wann bin ich ein Erwerbsberechtigter? Schon jetzt, durch mein Bedürfnis und das Vorhandensein einer WBK? Oder erst, nachdem ich einen Voreintrag habe?
Und weiter: Was heißt "an Erwerbsberechtigte"? Wenn ich eine Auktion gewinne, ist es ja noch kein Erwerb. Ist der "Kauf", also das Ersteigern, ggf. auch ohne Erwerbsberechtigung zulässig?
ich möchte mir auf einer bekannten Onlineplattform gern meine erste HA-Pistole ersteigern. Ich bin Inhaber eines Jahresjagdscheins.
Ich habe mich noch nicht um einen Voreintrag gekümmert, weil ich mich im Vorfeld eigentlich nicht auf ein Modell festlegen wollte.
Auf der Onlineplattform gibt es stets die Einschränkung "nur an Erwerbsberechtigte". Meine Frage ist: Wann bin ich ein Erwerbsberechtigter? Schon jetzt, durch mein Bedürfnis und das Vorhandensein einer WBK? Oder erst, nachdem ich einen Voreintrag habe?
Und weiter: Was heißt "an Erwerbsberechtigte"? Wenn ich eine Auktion gewinne, ist es ja noch kein Erwerb. Ist der "Kauf", also das Ersteigern, ggf. auch ohne Erwerbsberechtigung zulässig?