Wann genau habe ich die EWB für eine Kurzwaffe als Jäger?

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13 Mai 2015
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Hallo Forum,

ich möchte mir auf einer bekannten Onlineplattform gern meine erste HA-Pistole ersteigern. Ich bin Inhaber eines Jahresjagdscheins.

Ich habe mich noch nicht um einen Voreintrag gekümmert, weil ich mich im Vorfeld eigentlich nicht auf ein Modell festlegen wollte.

Auf der Onlineplattform gibt es stets die Einschränkung "nur an Erwerbsberechtigte". Meine Frage ist: Wann bin ich ein Erwerbsberechtigter? Schon jetzt, durch mein Bedürfnis und das Vorhandensein einer WBK? Oder erst, nachdem ich einen Voreintrag habe?

Und weiter: Was heißt "an Erwerbsberechtigte"? Wenn ich eine Auktion gewinne, ist es ja noch kein Erwerb. Ist der "Kauf", also das Ersteigern, ggf. auch ohne Erwerbsberechtigung zulässig?
 
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Als Jagdscheininhaber bekommst du ohne weiteres zwei Voreinträge für eine Kurzwaffe.
Als EWB für Kurzwaffen gilt nur die WBK mit Voreintrag, nicht der Jagdschein.

Du kannst aber problemlos eine Waffe ersteigern, am nächsten Tag zum Amt gehen und den Voreintrag abholen. Geht idR. innerhalb weniger Minuten. Dann schickst du dem Verkäufer deine EWB halt erst einen Tag später.
 
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...Ich bin Inhaber eines Jahresjagdscheins...

zurecht ???
Das war Thema bei der Ausbildung...

Jägern stehen in der Regel zwei Kurzwaffen zu, die müssen allerdings vor dem Kauf beantragt werden und werden als solches in die WBK eingetragen. Meistens gilt der Voreintrag für ein Jahr, wenn dann kein Kauf erfolgt ist, muß neu beantragt werden.
Ich habe von Waffenbehörden gehört, da genügt der Waffentyp, öfter aber Waffentyp + Kaliber.


Frag nach:
*erstens bei Deiner Waffenbehörde, wie schnell die so einen Eintrag über die Bühne bringen
*zweitens beim Verkäufer, ob er (gegen Vorkasse) bereit ist, mit dem Waffenübergang zu warten, bis Dein Voreintrag durch ist.
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
zurecht ???
Das war Thema bei der Ausbildung...

Jägern stehen in der Regel zwei Kurzwaffen zu, die müssen allerdings vor dem Kauf beantragt werden und werden als solches in die WBK eingetragen. Meistens gilt der Voreintrag für ein Jahr, wenn dann kein Kauf erfolgt ist, muß neu beantragt werden.
Ich habe von Waffenbehörden gehört, da genügt der Waffentyp, öfter aber Waffentyp + Kaliber.


Frag nach:
*erstens bei Deiner Waffenbehörde, wie schnell die so einen Eintrag über die Bühne bringen
*zweitens beim Verkäufer, ob er (gegen Vorkasse) bereit ist, mit dem Waffenübergang zu warten, bis Dein Voreintrag durch ist.

Letzteres ist der Knackpunkt. Kaufen (schuldrechtlich) kann ich immer, die Übergabe geht nur schlechterdings nicht ohne EWB (Eintragung). Ich kann auch kaufen und ein Besitzmittlunsgverhältnis vereinbaren...
 
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zurecht ???
Das war Thema bei der Ausbildung...

Jägern stehen in der Regel zwei Kurzwaffen zu, die müssen allerdings vor dem Kauf beantragt werden und werden als solches in die WBK eingetragen. Meistens gilt der Voreintrag für ein Jahr, wenn dann kein Kauf erfolgt ist, muß neu beantragt werden.
Ich habe von Waffenbehörden gehört, da genügt der Waffentyp, öfter aber Waffentyp + Kaliber.


Frag nach:
*erstens bei Deiner Waffenbehörde, wie schnell die so einen Eintrag über die Bühne bringen
*zweitens beim Verkäufer, ob er (gegen Vorkasse) bereit ist, mit dem Waffenübergang zu warten, bis Dein Voreintrag durch ist.

Da bin ich mir aber nicht soooooooooooo sicher :what: .

Sind kaufen, bezahlen und "zum Verbleib in der Hand haben".............. alles "erwerben" :)
 
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21 Jan 2002
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die müssen allerdings vor dem Kauf beantragt werden

Naja.

Ruf deinen SB an.
Du kaufst die Kanone, der Verkäufer schickt dir die Daten, also Seriennummer, damit gehst du aufs Amt, dort wird alles eingetragen, dann schickt dir der Verkäufer die Waffe.

Ein echter Voreintrag, also Voreintrag, Waffe kaufen und in Besitz nehmen, wieder aufs Amt und Nummer eintragen ist vielerorts nicht nötig, kostet auch mehr.
 
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3 Okt 2015
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Moin

..... Dann schickst du dem Verkäufer deine EWB halt erst einen Tag später.

Ich nehme erst Anfang nächsten Jahr die Jägerprüfung in angriff. Jetzt meine Frage: Schicke ich die WBK mit Voreintrag dem Verkäufer zu und er sie wieder mit der Waffe zurück oder kriegt er nur eine Kopie?

Gruß Sven
 
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23 Nov 2016
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...Ruf deinen SB an...

oh je, hier bei uns gehen die Uhren anders...
Telefon is mal gar nicht, das geht alles nur persönlich bzw. schriftlich.
Ansonsten freundlich distanziert, alles nach Vorschrift, gerne auch mal der Versuch sich mehr Kompenzen zuzusprechen, als gegeben und mit viel Zeit verbunden.
Die doppelten Gebühren lassen die sich grundsätzlich nicht entgehen.
Der Muni-Eintrag kosten natürlich auch, wenn Du für die .357 noch die .38 eingetragen haben willst - selbstverständlich doppelt.

Wenn irgendwo die Waffensteuer kommt, dann bestimmt hier bei uns zuerst...:17:
 
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Ich packe mal aus: Das habe ich auch getan. Darauf sagte der SB, ich hätte eine Straftat begangen. Das ist zwar wieder aus der Welt, stand aber erstmal im Raum!

Das war dann aber wieder SB-Bullshitbingo. Die Straftat wäre es gewesen, wenn Du ohne Voreintrag die tatsächliche Gewalt (=Erwerb im waffenrechtlichen Sinne) über die Waffe erlangt hättest. Kaufen kann man viel.
 
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Im Voreintrag, auf der WBK mußt Du lediglich angeben: Pistole, oder Revolver und das Kaliber. Das dürfte ja nicht so schwierig werden, da Du Dir ja vor einem Kauf der Waffe Gedanken machst, wofür Du sie nutzen willst. Beim eintragen die Munitionserwerbsberechtigung nicht vergessen, es sei denn, Du kaufst Cal. 22LfB. Die kannst Du auf Jagdschein kaufen.

Horrido
 

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