Schauen wir einfach mal in ein Waldgesetz, rein zufällig kenne ich das von Rheinland-Pfalz ganz gut:
Da steht im § 22 Abs. 4 Nr. 7:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
...
die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.<HR></BLOCKQUOTE>
D.h. im Klartext, wenn ein Radsportverein eine Veranstaltung im Wald durchführen möchte, muss er vorher fragen und wenn der Waldbesitzer gescheit ist, auch was dafür bezahlen, schließlich kassieren die Vereine ja auch Startgelder für ihre Veranstaltungen. Der Betrag muss nicht hoch sein, aber zahlen sollen sie schon.
Kindergärten abzukassieren halte ich für nicht sinnvoll, hier sollte man die Kinder eher im Rahmen der Waldpädagogik mit betreuen, was ja auch oft gemacht wird.
Und was das freie Betreten des Waldes angeht, heißt es im gleichen §:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.