Waldbauliches Ziel - etwas konkreter

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anonym

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Tiroler Bracke schrieb:
rechy schrieb:
....
2. Lass den Gutachter kommen(und zahl ihn), vielleicht bringt der etwas Besinnung!!

rechy
Hä?

Der Verlierer zahlt.

Richtig, aber mit einer solchen Ansage (Nullverbiss) kann der WB einpacken. Wenn er Wildlinge werben will gibts auch dafür Möglichkeiten. Da reicht ein Minigatter(5x5-10x10m) an lichter Stelle.


rechy
 
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Zaun bringt nur wenig. Bei der Bundeswaldinventur kam raus, dass der Verbiss in Gattern zum Teil höher war als außerhalb... ;-)

Gerade aber konzentrierte Schadflächen sind bei der Bejagung doch eher einfach. Es gab mal den Versuch der Eichenkultur ohne Zaun. Und es hat funktioniert. Wurde in der Fachpresse auch drüber geschrieben.
 
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Ich verstehe nicht welches Betriebsziel der Waldbesitzer umtreibt :14:
Wenn es auf einen reinen Fichten-Alterklassenwald rausläuft, dann dürfte jeder Gutachter über die beigemischten und unverbissenen Weißtannen stolpern (welche dann auch hoffentlich autochthon sind oder wenigstens die natürliche Waldgesellschaft des Standortes repräsentieren, wozu wahrscheinlich auch die vorkommenden Laubbäume gehören).
Spätestens dann dürfte klar sein dass hier der Waldwirt mit der Brechstange wirtschaftet und sich waldbaulich besser beraten lassen sollte.
Im Schwarzwald würde da jedes forstliche Gutachten dem Waldbesitzer die Hosen runterziehen :idea:
 
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Nullverbiss kann der Waldbauer nicht fordern. Solange das Betriebsziel nicht gefährdet ist, wird er es mit seinen Ansprüchen schwer haben. Zu Recht.
Zaunbau ist natürlich möglich, aber aufwendig, auch die Kontrolle muss engmaschig erfolgen, ein Ast auf dem Zaun reicht und Jahre sind verloren. Dass man Fichten einzäunen müsste, wäre mir neu, auch bei derart unerfreulichen Waldverhältnissen. Fichtenverbiss am Wechsel sollte in den Griff zu bekommen sein mit Verbissschutzmittel, hilfsweise vor dem bevorstehenden und erfahrungsmäß am relevantesten Frühjahrverbiss könntest Du die Terminalknospen mit forstlichem Markierungsspray bearbeiten. Für die 100 Stck. reicht eine Dose. Bis zu mittlerem Verbissdruck hat sich das als ausreichend erwiesen. Ist der Verbissdruck hoch, kommt FCH 60 o.ä. ins Spiel.

Gruß

OVS
 
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Heiko 84 schrieb:
Zaun bringt nur wenig. Bei der Bundeswaldinventur kam raus, dass der Verbiss in Gattern zum Teil höher war als außerhalb... ;-)

Gerade aber konzentrierte Schadflächen sind bei der Bejagung doch eher einfach. Es gab mal den Versuch der Eichenkultur ohne Zaun. Und es hat funktioniert. Wurde in der Fachpresse auch drüber geschrieben.

Völliger Quatsch in dem zusammenhang. Gatter von der hier erforderlichen Grösse kann ich locker dicht halten.

Den Artikel aus der Fachpresse über die Eichen ohne Zaun würde ich ernsthaft sehr gerne sehen. Kannst Du Dich noch erinnern wo der drin war?
 
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Von der Größe dienötig ist kam ja bisher wenig raus. Ich wollte eben nur allgemein daraufhinweisen, dass Gatter nicht die Generallösung für sämtlich Verbissprobleme sind.

Wegen des Artiekl hast du ne Pn
 
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Heiko 84 schrieb:
Von der Größe dienötig ist kam ja bisher wenig raus. Ich wollte eben nur allgemein daraufhinweisen, dass Gatter nicht die Generallösung für sämtlich Verbissprobleme sind.

Wegen des Artiekl hast du ne Pn

Danke vielmals! Bin echt gespannt drauf ihn zu lesen!

Mit der Generallösung hast Du natürlich recht.
 
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Wir pflanzen Fichte üblicherweise im Verband 1m x 1,5 m, also rund 6600 Stück je ha
Mag im Süden aber anders sein

Meines Wissens hat der Waldbesitzer Anspruch auf eben diese Dichte unverbissener Pflanzen, was also bedeutet, wenn alle Meterfuffich eine unverbissene Fichte steht, hat er nix mehr zu melden.
 
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Das auch nicht. Es muss ja dann alle 1,5 m eine Fichte auch tatsächlich aufwachsen, also braucht man auch etwas Reserve. Schließlich wollen die Rehleins nächstes und übernächstes JAhr auch noch was naschen.
 
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anonym

Guest
Manne0 schrieb:
Eine Frage an die fortwirtschaftlich beflissenen unter uns.
Die Fakten:
Bayern
Höhe: ca. 480m ü.NN Voralpenraum
Kleinbäuerlicher Privatwald
Hauptbaumarten: Fichte, Tanne (nicht gerne gesehen aber doch so propagiert), Buche, Eiche. Im Auwaldbereich natürlich Ahorn, Esche und Erlen.
Verbisssituation lt. Forstl. Gutachten : Abschuß beibehalten, Tendenz: senken.
Unsere Waldbauern möchten Größtenteils Fichte stehen haben, aber diese natürlich verjüngt. Keine Probleme (fast- dazu später). Aufgrund nur vereinzelt stehender Samenbäume an Tanne verjüngt sich diese, wo alles passt bestens. Eichen und Buchen werden wieder deutlich mehr mit Verbissprozenten um die 15 %. Das Laubholz wird von fast allen Waldbauern für unwichtig angesehen.
Wieviele Fichten müssen jährlich pro Hektar unverbissen dem Äser entwachsen, damit das Waldbauliche Idealziel nicht gefährdet ist.
Darf nicht eine einzige Fichte verbissen sein, oder reichen 100 /1000/10000 st. ?
Diese Frage ist ganz und gar nicht ketzterisch gemeint, sondern dient dazu mich zu informieren.
Manfred

Deine Frage kann man sinnvollerweise nur beantworten, wenn man das Thema Wildschaden im Wald grundsätzlich aufreisst:

1. Vorweg: Wildschaden ist rechtspolitisch ein Unikum, da du verschuldensunabhängig und in der Höhe unlimitiert für etwas haftest, was du nicht nur
nicht verhindern kannst, sondern auch nicht verhindern darfst, da du verpflichtet bist für landeskulturell angepasste Wildstände zu sorgen, du also einerseits Wild nicht ausrotten darfst, um Wildschäden grundsätzlich auszuschließen und Wild dieses Wild, dann eben den Wald fressen MUSS!!!
Im Vergleich dazu ist die Haftung des Betreibers eines Atomkraftwerkes ein Lercherlschas. Ausserdem haftest du für Verursacher, die nicht nur nicht dir, sondern niemanden gehören, auch nicht dem Waldbauern, der aber gerade dafür über die Pacht bezahlt wird.

2. Das waldbauliche Idealziel gibt es nicht, es gibt nur das jeweilige subjektive, konkrete waldbauliche Ziel des Eigentümers, das bei einem jedem unterschiedlich sein wird. Wenn dein Bauer das Ziel hat, die Naturverjüngung partiell auszureissen und woanders wieder einzusetzen, so ist das aus mehreren Gründen Pfusch und entspricht nicht den Regeln geordneter Forstwirtschaft.

3. Wann wird aus dem zwangsweisen und daher grundsätzlich zu duldenden Wildverbiss Wildschaden:

Erst wenn auch die potentiellen Z-Bäume nicht aufkommen. Frisst also angenommen deine Rehgais alle Fichten weg bis auf die angenommen 5 Z-Bäume in dem Bereich, dann besteht sogar ein Vorteilsausgleich, da sich dein Waldbäuerchen die verlustbringenden Läuterungs- und Durchforstungskosten erspart, er also, wenn du schon für den Schaden haftest du auch die Benefits haben solltest, er also in dem Fall dir etwas bezahlen müsste und nicht du ihm. Die erwünschten Entmischungen wie unserem Beispiel werden ja von unseren Schlitzohren der Waldbauerei und natürlich auch der Försterei gerne vergessen.

4. Wildverbisschaden bei der Fichte: Wie gesagt betrifft der ohnehin nur den Terminaltriebverbiss und den auch nur wenn dieser nachhaltig ist. ein ein- oder zweimaliges Abbeissen sollte grundsätzlich irrelevant sein, da ein solcher Terminaltriebverlust auch ohne Wildverbiss regelmässig durch andere Ursachen vorkommt.

5. Konkret würde ich dir empfehlen die inkriminierten Fichten noch einmal genau anzusehen und als erste Übung den Maus-und sonstigen Nagerverbiss herauszufiltern, da dieser oft in einem erheblichen Ausmass vorkommt und natürlich auch gerne mituntergeschoben wird. Wenn du ein paar Detailfotos der Verbissstellen einstellst kann ich dir und sicher auch andere hier ( ausgenommen die Förster :mrgreen: ) sagen, was Maus- und was Rehverbiss ist.

Dann sagst deinem Querulanten ( wenn das aus jagdpolitischen Gründen für dich geht ), er solle sich mit seinem Wildschaden über die Häuser hauen, da du grundsätzlich nicht freiwillig zahlst, sondern nur im Namen der Republik. Dann warte das Ergebnis der etwaigen amtlichen Wildschadensfeststellung ab. Solltest du da trotzdem verknackt werden, dann leiste dem Knaben als omelette surprise nur Naturalersatz, das heisst du gibst ihm auf keinen Fall Bargeld, auch wenn dir das Einsetzen der Pflanzen mehr kostet. Dein Bauer Mecki will mit Sicherheit nur Bares haben und der Naturalersatz dämpft die Gier gewaltig. Ich hab sogar schon Schälschäden in natura ersetzt ( was die schwierigste aller Übungen ist) - da hat der Grundbesitzer gschaut wie ein Autobus und seine Kollegen in der ganzen Gegend haben sich im Wirthaus über den Gierrammel zerkugelt, da er als Depp dagestanden ist und nicht ich.
 
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anonym

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Zerreiche schrieb:
Wir pflanzen Fichte üblicherweise im Verband 1m x 1,5 m, also rund 6600 Stück je ha
Mag im Süden aber anders sein

Meines Wissens hat der Waldbesitzer Anspruch auf eben diese Dichte unverbissener Pflanzen, was also bedeutet, wenn alle Meterfuffich eine unverbissene Fichte steht, hat er nix mehr zu melden.

Alle 8 Meter reicht auch!
 
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@ Hürsch: Bu bist kein Förster? aber glaubst Ahnung von Forstwirtschaft zu haben? :19:
 
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anonym

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Heiko 84 schrieb:
@ Hürsch: Bu bist kein Förster? aber glaubst Ahnung von Forstwirtschaft zu haben? :19:


Nein, ich bin kein Förster! Ich glaube auch nicht, dass ich eine Ahnung von Forstwirtschaft habe, wenn auch nicht weniger als ein Forstwirtschaftsstudent.

Ahnung habe ich aber von Wild und Wildschaden, also vielleicht von etwas, wo du nicht so gut bewandert bist.
 
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Aha und du willst demnach den Förstern, die das nebenbei bemerkt über 3 bis 6 Jahre studiert haben, jetzt erzählen, dass das unnütz war und sie nur deine Postings lesen müssen um Forstwirtschaft zu betreiben?
:11:
 
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Hürsch schrieb:
Zerreiche schrieb:
Wir pflanzen Fichte üblicherweise im Verband 1m x 1,5 m, also rund 6600 Stück je ha
Mag im Süden aber anders sein

Meines Wissens hat der Waldbesitzer Anspruch auf eben diese Dichte unverbissener Pflanzen, was also bedeutet, wenn alle Meterfuffich eine unverbissene Fichte steht, hat er nix mehr zu melden.

Alle 8 Meter reicht auch!

Alle acht Meter ein Baum bei erreichen der Umtriebszeit bedeutet Bestockungsgrad 0,5 und somit 50 % Ertragsverlust. Es sei denn, man findet eine adäquate Absatzquelle für Farn, Brombeere, Gras, Faulbaum.

:12:
 

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