Waldbauliches Ziel - etwas konkreter

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Heiko 84 schrieb:
Aha und du willst demnach den Förstern, die das nebenbei bemerkt über 3 bis 6 Jahre studiert haben, jetzt erzählen, dass das unnütz war und sie nur deine Postings lesen müssen um Forstwirtschaft zu betreiben?
:11:

Volltreffer, ich dachte mir, der schreibt wie ein lustiger Forststudent und bumm du bist nach deinem Profil wirklich einer!

Ich erzähl den Förstern gar nix und schon überhaupt nix von Forstwirtschaft. Umgekehrt lass ich mir von Förstern auch nix über Wildschaden erzählen, den studier nämlich ich und das schon seit ein paar Jahrzehnten in Theorie und Praxis.

Da du noch Student bist, darfst aber gerne sachlich auf meine Ausführungen antworten.
 
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Hürsch schrieb:
Deine Frage kann man sinnvollerweise nur beantworten, wenn man das Thema Wildschaden im Wald grundsätzlich aufreisst:

...

2. Das waldbauliche Idealziel gibt es nicht, es gibt nur das jeweilige subjektive, konkrete waldbauliche Ziel des Eigentümers, das bei einem jedem unterschiedlich sein wird. Wenn dein Bauer das Ziel hat, die Naturverjüngung partiell auszureissen und woanders wieder einzusetzen, so ist das aus mehreren Gründen Pfusch und entspricht nicht den Regeln geordneter Forstwirtschaft.

3. Wann wird aus dem zwangsweisen und daher grundsätzlich zu duldenden Wildverbiss Wildschaden:

Erst wenn auch die potentiellen Z-Bäume nicht aufkommen. Frisst also angenommen deine Rehgais alle Fichten weg bis auf die angenommen 5 Z-Bäume in dem Bereich, dann besteht sogar ein Vorteilsausgleich, da sich dein Waldbäuerchen die verlustbringenden Läuterungs- und Durchforstungskosten erspart, er also, wenn du schon für den Schaden haftest du auch die Benefits haben solltest, er also in dem Fall dir etwas bezahlen müsste und nicht du ihm. Die erwünschten Entmischungen wie unserem Beispiel werden ja von unseren Schlitzohren der Waldbauerei und natürlich auch der Försterei gerne vergessen.

4. Wildverbisschaden bei der Fichte: Wie gesagt betrifft der ohnehin nur den Terminaltriebverbiss und den auch nur wenn dieser nachhaltig ist. ein ein- oder zweimaliges Abbeissen sollte grundsätzlich irrelevant sein, da ein solcher Terminaltriebverlust auch ohne Wildverbiss regelmässig durch andere Ursachen vorkommt.

....

Ja ich studiere...noch. Aber ich will mal so nett sein, die Mängel in deinen Ausführungen aufzuzeigen

ad 2) Das ist kein Pfusch Wildling umzusetzen. Das ist eine Sinnvolle Maßnahme, weil die Wildlinge vom Wild nicht so stark verbissen werden wie Baumschulpflanzen, die wegen der Düngung entsprechend besser schmecken. Zum anderen machts betriebswirtschaftlich Sinn weil die Wildlinge ihn nix kosten. Sein Wald ;-)

ad 3) 5 Z- Bäume im Bereich sind das Ziel nach 100 Jahren (wenn wir mal von der Fichte ausgehen), während der Zeit vorher muss aber eben mit wesentlich mehr Bäumen gestartet werden um durch intraspezifische konkurrenz Astreinigung und geradwüchsigkeit zu fördern. Seit wann muss man jemandem dafür Zahlen, dass das Wild, welches Herrenlos st und ihm nicht gehört, sein Betriebsrisiko erhöht? Die Artenvielfalt senkt ? Wenn wir jetzt wieder die Laubbäume betrachten die geäst werden.

ad4) schon einmaliger Verbiss führt zu starken Wuchseinbußen in Bezug auf Höhen- und Dickenwachstum. Und damit ist der nicht einfach egal.
 
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Zerreiche schrieb:
Hürsch schrieb:
Zerreiche schrieb:
Wir pflanzen Fichte üblicherweise im Verband 1m x 1,5 m, also rund 6600 Stück je ha
Mag im Süden aber anders sein

Meines Wissens hat der Waldbesitzer Anspruch auf eben diese Dichte unverbissener Pflanzen, was also bedeutet, wenn .

Alle 8 Meter reicht auch!

Alle acht Meter ein Baum bei erreichen der Umtriebszeit bedeutet Bestockungsgrad 0,5 und somit 50 % Ertragsverlust. Es sei denn, man findet eine adäquate Absatzquelle für Farn, Brombeere, Gras, Faulbaum.

:12:

Es wird ja hoffentlich unter dem schönen Z-Baum was anderes als Brombeeren nachwachsen z.B. Fichten, vor allem, wenn die Rehleins die Brombeeren fressen, wo wir wiederum bei der erwünschten Entmischung wären, die immer so krampfhaft unter den Teppich gekehrt wird. :mrgreen:

Ich wollte nur zu deinem Ansatz "alle Meterfuffich eine unverbissene Fichte steht, hat er nix mehr zu melden" anmerken, dass sogar das viel zu kurz gegriffen ist und der Schaden erst so richtig transparent ist, wenn die entsprechende Z-baum Dichte nicht mehr erreichbar ist oder anders gesagt, die Rehleins können eine Menge Fichten fressen bis ein echter Wildschaden wirklich eintritt.

Die Frage ist immer nur: Was ist ein konkreter Wildschaden und wie ist er zu bemessen.
 
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Hürsch schrieb:
[quote="Heiko 84":2jrv7e45]Aha und du willst demnach den Förstern, die das nebenbei bemerkt über 3 bis 6 Jahre studiert haben, jetzt erzählen, dass das unnütz war und sie nur deine Postings lesen müssen um Forstwirtschaft zu betreiben?
:11:

Volltreffer, ich dachte mir, der schreibt wie ein lustiger Forststudent und bumm du bist nach deinem Profil wirklich einer!

Ich erzähl den Förstern gar nix und schon überhaupt nix von Forstwirtschaft. Umgekehrt lass ich mir von Förstern auch nix über Wildschaden erzählen, den studier nämlich ich und das schon seit ein paar Jahrzehnten in Theorie und Praxis.

Da du noch Student bist, darfst aber gerne sachlich auf meine Ausführungen antworten.[/quote:2jrv7e45]


Ich erlaube mir an dieser Stelle auf Deine Einlassungen lediglich den Hinweis, dass die Frage der als Naturalentlohnung zu zahlenden Entschädigung in De offensichtlich anders geregelt ist als bei den Ösis. Gem. § 249 BGB hat hier der Geschädigte das Wahlrecht, ob er Ware oder Geld haben möchte.

Hinsichtlich der von unserem Forststudi geäußerten These, nach der "schon einmaliger Verbiss zu starken Wuchseinbußen in Bezug auf Höhen- und Dickenwachstum führt", bin ich schon auf seine weiteren Ausführungen gespannt, in denen er uns allen die dataillierte Berechnung dieser "starken Wuchseinbußen" bei einmalig verbissenen NV-Pflanzen darlegen wird.
 
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Heiko 84 schrieb:
Ja ich studiere...noch. Aber ich will mal so nett sein, die Mängel in deinen Ausführungen aufzuzeigen

ad 2) Das ist kein Pfusch Wildling umzusetzen. Das ist eine Sinnvolle Maßnahme, weil die Wildlinge vom Wild nicht so stark verbissen werden wie Baumschulpflanzen, die wegen der Düngung entsprechend besser schmecken. Zum anderen machts betriebswirtschaftlich Sinn weil die Wildlinge ihn nix kosten. Sein Wald ;-)

ad 3) 5 Z- Bäume im Bereich sind das Ziel nach 100 Jahren (wenn wir mal von der Fichte ausgehen), während der Zeit vorher muss aber eben mit wesentlich mehr Bäumen gestartet werden um durch intraspezifische konkurrenz Astreinigung und geradwüchsigkeit zu fördern.

4.Seit wann muss man jemandem dafür Zahlen, dass das Wild, welches Herrenlos st und ihm nicht gehört, sein Betriebsrisiko erhöht? Die Artenvielfalt senkt ? Wenn wir jetzt wieder die Laubbäume betrachten die geäst werden.

ad5) schon einmaliger Verbiss führt zu starken Wuchseinbußen in Bezug auf Höhen- und Dickenwachstum. Und damit ist der nicht einfach egal.

Adad2. Hättest du einen Nachweis für die Kausalität Düngung - Wildverbiss bzw Düngung in Baumschulen. Hast du schon Wildlinge versetzt? Es ist zwar richtig, dass da die Pflanze selbst nix kostet, jedoch hast du zusätzliche Arbeitsvorgänge, die mehr kosten als Ankauf und Setzen der Pflanzen.
also wenn das Fach forstliche Betriebswirtschaft kommt schön aufpassen. Und auch noch aus anderen Gründen ist das Unsinn.

Adad3. Das hat jetzt mit dem Terminaltriebverbiss nix zu tun, sondern sind forstlichen Binsenweisheiten.

Ad4. Das Risiko hat er immer schon getragen und muss es solange tragen, solange die Gesetzgeber, dass Waldbesitzer Wild in landeskulturell angepassten Beständen dulden MUSS!!! Wenn er das nicht will soll er seinen Wald verscheuern, sich ein Glashaus zulegen und Radieschen züchten.
Außerdem ist er ohnehin wildschadensberechtigt, d.h. diesen Teil des Betriebsrisikos trägt ohnehin der Jaga, die arme Sau zusätzlich zur Pacht, die der Eigentümer für sein JAgdrecht einstreift.

Adad5. Wie hoch sind denn Wachstumseinbußen bei einmaligem Verbiss und wie wirkt sich das auf die Gesamtumtriebszeit aus? Klarerweise ist Verbiss an den zu läuternden oder ohnehin absterbenden Pflanzen völlig irrelevant, sondern streng genommen in Bezug auf die Läuterungskosten sogar vorteilhaft. Erst in den verschiedenen Durchforstungstadien beginnt eine Relevanz, die aber immer relativ marginal ist.
 
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Moin!

Hürsch schrieb:
Adad2. Hättest du einen Nachweis für die Kausalität Düngung - Wildverbiss bzw Düngung in Baumschulen.

Der Zusammenhang Düngung --> "besserer Geschmack" --> höherer Verbiss ist mittlerweile apokryph. ;) Google hift Dir aber, einige Quellen zu finden.

Hast du schon Wildlinge versetzt? Es ist zwar richtig, dass da die Pflanze selbst nix kostet, jedoch hast du zusätzliche Arbeitsvorgänge, die mehr kosten als Ankauf und Setzen der Pflanzen.

Sowas zu berechnen und auch in der Betriebsbuchhaltung nachzukalkulieren ist Standardaufgabe für Anwärter und Referendare. Und wer da das Setzen mit zum Werben rechnet ... :19: Kurz: Wenn sich das nicht rechnet machst Du was falsch.

Und auch noch aus anderen Gründen ist das Unsinn.

Ja? Welche bitte?

Adad5. Wie hoch sind denn Wachstumseinbußen bei einmaligem Verbiss und wie wirkt sich das auf die Gesamtumtriebszeit aus? Klarerweise ist Verbiss an den zu läuternden oder ohnehin absterbenden Pflanzen völlig irrelevant, sondern streng genommen in Bezug auf die Läuterungskosten sogar vorteilhaft. Erst in den verschiedenen Durchforstungstadien beginnt eine Relevanz, die aber immer relativ marginal ist.

Teils richtig, teils falsch.
Was die Zuwachsverluste bei einmaligem Verbiss anbelangt würde mich auch mal eine Quelle interessieren. Und was die Läuterung anbelangt: auch da kommt es darauf an, welche Bäumchen wie verbissen werden. Und bis man zu einer Durchforstung kommt ist der Zug sowieso völlig abgefahren, da sind die Entmischungs- und Qualitätsminderungen z. B. bei Laubholz seit 40 Jahren "abgefahren".

Viele Grüße,

Joe
 
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Quelle: z.B WEIHS und KLAENE (2000)" Wuchsdynamik und Qualität von Buchenvoranbauten unter Fichtenaltholz auf Basaltstandorten im Hessischen Forstamt Kassel" Forst und Holz 55.Jg 177-181

@Hürsch: Student heißt nicht, dass ich gerade erst lerne Student ist man auch noch am letzten Tag vor der Exmarikulation ;-)
 
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Ips typographus schrieb:
1.Ich erlaube mir an dieser Stelle auf Deine Einlassungen lediglich den Hinweis, dass die Frage der als Naturalentlohnung zu zahlenden Entschädigung in De offensichtlich anders geregelt ist als bei den Ösis. Gem. § 249 BGB hat hier der Geschädigte das Wahlrecht, ob er Ware oder Geld haben möchte.

2.Hinsichtlich der von unserem Forststudi geäußerten These, nach der "schon einmaliger Verbiss zu starken Wuchseinbußen in Bezug auf Höhen- und Dickenwachstum führt", bin ich schon auf seine weiteren Ausführungen gespannt, in denen er uns allen die dataillierte Berechnung dieser "starken Wuchseinbußen" bei einmalig verbissenen NV-Pflanzen darlegen wird.

Ad1. Ich möcht möchte nich tüber die DE-Rechtslage klugschwätzen ohne mich genau eingelesen zu haben, aber das hier klingt doch etwas differenzierter:
http://books.google.at/books?id=ns59xUL ... en&f=false

Ad2. Ich glaub da werden wir länger drauf warten müssen.
 
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@ Hürsch: du musst lediglich den Zugang zu der entsprechenden Literatur suchen. Eine Quelle, die den Einfluss von Terminalverbiss auf das Höhenwachstum beschriebt habe ich bereits gepostet.
Vorrechnen werde ich nichts.
 
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Mohawk schrieb:
Moin!

Hürsch schrieb:
Adad2. Hättest du einen Nachweis für die Kausalität Düngung - Wildverbiss bzw Düngung in Baumschulen.

Der Zusammenhang Düngung --> "besserer Geschmack" --> höherer Verbiss ist mittlerweile apokryph. ;) Google hift Dir aber, einige Quellen zu finden. Davon geh ich bei Forstpflanzen grundsätzlich auch aus, aber ergoogelt hab ich diesbezüglich nix! Aber vielleicht sucht jetzt der Forststudi ( vergeblich ) in der Bibliothek nach Quellen für seine These und kommt drauf, dass die Düngerei im Ergebnis immer hinter der Selktion nachhinkt

Hast du schon Wildlinge versetzt? Es ist zwar richtig, dass da die Pflanze selbst nix kostet, jedoch hast du zusätzliche Arbeitsvorgänge, die mehr kosten als Ankauf und Setzen der Pflanzen.

Sowas zu berechnen und auch in der Betriebsbuchhaltung nachzukalkulieren ist Standardaufgabe für Anwärter und Referendare. Und wer da das Setzen mit zum Werben rechnet ... :19: Kurz: Wenn sich das nicht rechnet machst Du was falsch.

Dann beschreib einmal diese Arbeitsvorgänge und den Zeitaufwand und rechne mal, dann schaun mer weiter!

[quote:f5l1mmse]
Und auch noch aus anderen Gründen ist das Unsinn.

Ja? Welche bitte?

Du erhöhst mit dem Versetzen von Wildlingen nicht den Pflanzeneintrag, sondern der bleibt nur im besten Fall gleich, in der Regel wirst du versetzungskausale Verluste haben, womit du den Pflanzenbestand insgesamt sogar reduzierst, also das Gegenteil von dem erreichst, was eigentlich gefordert ist.

Adad5. Wie hoch sind denn Wachstumseinbußen bei einmaligem Verbiss und wie wirkt sich das auf die Gesamtumtriebszeit aus? Klarerweise ist Verbiss an den zu läuternden oder ohnehin absterbenden Pflanzen völlig irrelevant, sondern streng genommen in Bezug auf die Läuterungskosten sogar vorteilhaft. Erst in den verschiedenen Durchforstungstadien beginnt eine Relevanz, die aber immer relativ marginal ist.

Teils richtig, teils falsch.
Was die Zuwachsverluste bei einmaligem Verbiss anbelangt würde mich auch mal eine Quelle interessieren. Und was die Läuterung anbelangt: auch da kommt es darauf an, welche Bäumchen wie verbissen werden. Und bis man zu einer Durchforstung kommt ist der Zug sowieso völlig abgefahren, da sind die Entmischungs- und Qualitätsminderungen z. B. bei Laubholz seit 40 Jahren "abgefahren".

Einspruch, bei dem zu läuterndem Bäumchen ist es wurscht, ob und wie es verbissen ist, da ist niemals ein Wildschaden. Das einzige Kriterium für den Wildschaden ist der Zustand der nicht zu läuternden Bäumchen.

Viele Grüße,

Joe[/quote:f5l1mmse]
 
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Moin!

1.) Durch die Düngung werden aus der Baumschule verpflanzte Bäumchen bevorzugt selektiert.

Hürsch" [color=#004000 schrieb:
Dann beschreib einmal diese Arbeitsvorgänge und den Zeitaufwand und rechne mal, dann schaun mer weiter![/color]

Been there, done that. Wie gesagt: wenn es sich nicht finanziell rechnet machst Du was falsch.


[quote="Hürsch]
Du erhöhst mit dem Versetzen von Wildlingen nicht den Pflanzeneintrag, sondern der bleibt nur im besten Fall gleich, in der Regel wirst du versetzungskausale Verluste haben, womit du den Pflanzenbestand insgesamt sogar reduzierst, also das Gegenteil von dem erreichst, was eigentlich gefordert ist.
[/quote]

Wer bitte pflanzt denn die Wildlinge im selben Bestand wieder aus? :11: Wenn Du die zum Auspflanzen von Fehlstellen nimmst hast Du auch nicht mehr Verluste als bei Baumschulpflanzen, vorausgesetzt, Du arbeitest ordentlich.


Hürsch schrieb:
Einspruch, bei dem zu läuterndem Bäumchen ist es wurscht, ob und wie es verbissen ist, da ist niemals ein Wildschaden. Das einzige Kriterium für den Wildschaden ist der Zustand der nicht zu läuternden Bäumchen.

Da Du Durchforstung und Läuterung in eine Topf wirfst: falsch. Ein hinreichend verbissenes Bäumchen brauche ich nicht zu läutern. :15: Und wenn ich aber da, wo DAS steht, ein unverbissenes in dienender Funktion zur Astreinigung etc. der Z-Bäume gerne hätte dann ist auch das verbissene Nicht-Z-Bäumchen ein Problem, je nach den Umständen.

Viele Grüße,

Joe
 
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Mohawk schrieb:
Moin!

1.) Durch die Düngung werden aus der Baumschule verpflanzte Bäumchen bevorzugt selektiert.

Dann würde ich an deiner stelle einmal nachschauen was der Begriff apokryph bedeutet und auf deine und des Studis Quelle, dass Baumschulfichten mehr als Naturverjüngungsfichten verbissen werden warte ich noch immer.

Been there, done that. Wie gesagt: wenn es sich nicht finanziell rechnet machst Du was falsch.

Aber deine Methode und die Arbeitsschritte kannst du nicht beschreiben: Betriebsgeheimnis? In der Ösi-Forstwirtschaft wird so etwas jedenfalls als Unsinn angesehen, womit sich die Frage erhebt, ob wir euch voraus sind oder hinten nachhinken.

Wer bitte pflanzt denn die Wildlinge im selben Bestand wieder aus? :11: Wenn Du die zum Auspflanzen von Fehlstellen nimmst hast Du auch nicht mehr Verluste als bei Baumschulpflanzen, vorausgesetzt, Du arbeitest ordentlich.

Wo pflanzt du die Wildlinge denn aus, beim Nachbarn? Wir reden hier übrigens über Wildschaden im kleinbäuerlichen Bereich, also von Betriebsgrössen von vielleicht ein paar ha.

Da Du Durchforstung und Läuterung in eine Topf wirfst: falsch. Ein hinreichend verbissenes Bäumchen brauche ich nicht zu läutern. :15: Und wenn ich aber da, wo DAS steht, ein unverbissenes in dienender Funktion zur Astreinigung etc. der Z-Bäume gerne hätte dann ist auch das verbissene Nicht-Z-Bäumchen ein Problem, je nach den Umständen.

Ich kann Läuterung und Durchforstung durchaus noch auseinanderhalten, aber das oben musst noch einmal so erklären, dass man es auch verstehen kann, was du meinst ( das nennt man Kommunikation). Aber wenn du offensichtlich schon die Z-Bäume in Äserhöhe eines Rehs als mit fuffzig cm selektierst, so bist du so früh dran, dass das wieder nachteilig ist.
Viele Grüße,

Joe
 
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Jungs, ich glaube, ihr seid zuviel im Hörsaal und zuwenig im Wald.

Schaut euch bitte mal die entsprechenden Ertragstafeln samt deren Durchforstungsansätze an. Ich versuche, in den Fichtenreinbeständen eine Endstammzahl von 400 hin zu bekommen, also alle 25 Quadratmeter einen Baum.

Ich begründe mit 1,5 Quadratmeter je Baum, somit rund 6600 Bäumchen, entnehme also 6.200 Stück im Zuge der Umtriebszeit.

Diese 6.200 Stück verkaufe ich, die schneide ich nicht einfach runter, ergo habe ich Ertragsverluste, wenn sie nicht so wachsen, wie sie wachsen sollten und könnten.
Falls der Jagdpächter lt. Vertrag für Wildschaden haftet, ist er diesbezüglich natürlich in der Pflicht.
 
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Zerreiche schrieb:
Diese 6.200 Stück verkaufe ich, die schneide ich nicht einfach runter, ergo habe ich Ertragsverluste, wenn sie nicht so wachsen, wie sie wachsen sollten und könnten.
Falls der Jagdpächter lt. Vertrag für Wildschaden haftet, ist er diesbezüglich natürlich in der Pflicht.

Da bist aber ein guter Geschäftsmann, wenn du die 6.200 Bäumchen gewinnbringend verkaufen kannst. :mrgreen:

Als kleine Ergänzung stell einmal den Ertrag und die Kosten der Erstläuterung auf. Als was verkaufst die denn? Als Christbäume, als Brennholz, als Souvenier?

Wie dir einer mit deinen ausgelutschten Einserschmähs einen Wildschaden bezahlen kann ist mir unverständlich. Von mir tätst keinen cent kriegen.
 
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Dann ginge ich mit dir ganz entspannt zu Gericht und bekäme ebenso wie diejenigen, die das vorher schon mal durchprozessiert haben, mein Geld.

Du hast den Fehler gefunden, die erste Läuterung ist natürlich defizitär, bei der ersten Durchforstung fallen u.a. hingegen schon Pfähle an, die im RM aktuell mit 36.- Euro bezahlt werden.
 

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