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Hunsrückwilderer schrieb:@ basti:
- Der Schuss auf spitz stehendes Wild
- Der Schuss auf nicht frei stehendes Wild (mitten in die Rotte)
- Der Schuss ohne Anzusprechen
- Der Schuss auf den schwarzen Klumpen der kein vorne und kein hinten hat
- Ein Schuss auf vorher nicht gemessene 350 Meter ohne ASV und genauer Kenntnis der Treffpunktlage stehend angestrichen am Latschenzweig.
Bis auf den ersten Fall -bei dem ich erstmal keine Konflikte erkenne- sind alle anderen Fälle bei (dem zu erwartenden) Misserfolg vorsätzliche Verstöße gegen den §1 des Tierschutzgesetzes.
basti