Mohawk schrieb:
Insofern kann ich auch die Bedenken verstehen, die mit der Beibehaltung des Begriffs verbunden sind. Ich stehe nur auf dem Standpunkt, dass ein Auffangtatbestand zwingend notwendig ist und dass eine bloße Auswechslung der Begrifflichkeiten auf Dauer nichts bringt. Denn die "Meinungsfaschisten", die gestern die Waidgerechtigkeit missbrauchten, werden sich morgen der neuen Formulierung bedienen. Ich denke, wir haben demnach lediglich eine unterschiedliche Zukunftsprognose, was eine Auswechslung des Begriffs bringen würde. Du hast aber Recht, dass die Trennung zwischen Ethik und Handwerk deutlicher wäre.
Der Auffangtatbestand hat ja die AUFGABE, das, was noch nicht nomativ KLAR geregelt ist durch die Ermittlung sozusagen der Querschnitts-Ethik-und-Moral der Jäger rechtlich greifbar zu machen. Es kann damit m. E. keine Trennung dieses Auffangtatbestandes von der ethisch-moralischen Betrachtung der Jagd geben, und damit sind wir wieder dicht am Anfang und dabei nicht über die Schlossallee gezogen ...
so wie ichHRW nun verstanden habe ist sein 'normativer Teil' wie er selber sagt 'fachliche Praxis'... das Wort 'normativ' mag ungeschickt gewählt sein...
aber mit einem Auffangtatbestand hat die Waidgerechtigkeit im Gesetz nichts zu tun...
ein Auffangtatbestand - und ich kann mich als rechtlich fachunkundiger nur auf den Begriff selber konzentireren 'Auffangtatbestand' -
das bedeutet für mich all das, was das Gesetz nicht selber regelt...
aber die Waidgerechtigkeit ist dann kein Auffangtatbestand... schon garnicht für Ethik und Moral...
die Waidgerechtigkeit im Gesetz soll dazu dienen, dass nicht irgendwo im Gesetz steht 'wer mutwillig Wild beschiesst und verfehlt wird bestraft mit...'
'wer mutwillig Wild mit ungeeigneten Geschossen beschießt, die hohes Leid erzeugen können, wird...' 'wer nachts Wild trotz unzureichender Sichtverhältnisse und Ausrüstung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Fehltreffern beschiesst, wird...'
Das Gesetz verzichtet darauf... denn all diese Fälle gelten als unwaidgerecht und entsprechend kann man sie alle unter dem Hauptbegriff Waidgerechtigkeit zusammenfassen... den laut Waidgerechtigkeit schießt man nicht auf Wild, dass man nicht mit hoher Sicherheit trifft...
und jeder der in irgendeiner Weise gegen die Waidgerechtigkeit verstößt kann dann, weil das Gesetz die Waidgerechtigkeit strafbewehrt hat, verfolgt und bestraft werden...
und im Gegensatz zu einem alles auffangenden Auffangtatbestand fängt die Waidgerechtigkeit nicht alles auf... sondern halt nur die fachliache Praxis... und schon garnicht fängt sie ethisches oder moralisches auf... die Waidgerechtigkeit beschäftigt sich nur mit der Tat, der Handlung...
sollte die Waidgerechtigkeit mit Ethik und Moral verbunden sein und auch so im Gesetz gemeint sein, dann wäre es gut schonmal die Scheiterhaufen aufzuschütten... denn dann können wir jeden hier der weit schiesst, Plastikschaft hat, Camo trägt und nicht 8x57 schießt wegen unwaidgerechten Verhalten verbrennen, denn dann kann jeder für alles an den Haaren herbeigezogenen belangt werden, solange es nur welche gibt die sich inquisitorisch berufen fühlen...
sie ist eine Hexe..!. er ist unwaidgerecht...! verbrennt sie, verbrennt sie...!
schon aus dem Grund sollte man nicht Waidgerechtigkeit mit seiner persönlichen 'Jagdethik' zusammenwerfen... denn sonst findet doch noch ein anderer einen Grund, warum man selber dann auch unwaidgerecht ist...