Waffentransport durch Nichtjäger erlaubt?

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Und glaubt mir: Das ist eine der härtesten Änderungen für Sportschützen! Damit ist die Nachwuchsarbeit im Bereich KK sehr schwierig geworden. Entweder muss jetzt immer ein Vereinsmitglied mit zum Kadertraining/Wettkampf fahren oder die Eltern treten in den Verein ein. Ersteres ist auf Dauer nicht durchzuhalten, zweiteres scheitert manchmal an den Eltern. Warum auch immer.

Oliver
 
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waldkauz schrieb:
Und glaubt mir: Das ist eine der härtesten Änderungen für Sportschützen! Damit ist die Nachwuchsarbeit im Bereich KK sehr schwierig geworden. Entweder muss jetzt immer ein Vereinsmitglied mit zum Kadertraining/Wettkampf fahren oder die Eltern treten in den Verein ein. Ersteres ist auf Dauer nicht durchzuhalten, zweiteres scheitert manchmal an den Eltern. Warum auch immer.

Oliver

Es weicht zwar sehr vom Thema ab, aber die meisten Schwiergkeiten sind künstlich produziert und zwar von einzelnen Verbandsfunktionären.

Es steht (und stand) nicht im Gesetz, daß der Beauftrage einer Schießsportlichen Vereinigung deren Mitglied sein muß, ganz im Gegenteil es heißt jetzt wörtlich: "als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung". Eltern müssen also nicht in den Verein eintreten um die Vereinswaffen für die Sprösslinge mitzunehmen und es müssen auch nicht Vereinswaffen sein, solange nur der Verein die Eltern beauftragt und diese sich verpflichten (mündlich, schriftlich oder in anderer Art und Weise inkl. stillschweigend) den Besitz nur gem. den Weisungen des Berechtigten auszuüben.

WH
Amadeus
 

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