Waffenschrank und Einbrecher

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Yumitori

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DUK schrieb:
Blödes Szenario, habe ich mir auch schon öfter Gedanken drüber gemacht. Liegt vielleicht auch an häufigen Besuchen in Ländern, wo solche Dinge regelmäßig vorkommen und wo z.B. von entführten Kindern abgeschnittene Finger den Eltern zugeschickt werden, um die Lösegeldzahlung zu beschleunigen.

Da geht's uns hier im Vergleich noch ziemlich gut. Dank EU ändert sich das aber.

:thumbup: :cheers:
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

tar

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>wenn man dann halt mit Knarre bedroht wurde, schloss der Gauner auf und ging

Und vorher wirst du zur Vertuschung der Straftat gewaltsam umgebracht?
Oder gefesselt und geknebelt und erstickst dann leider?

Wer weiß schon was passiert, anderswo wurden Räuber einfach mit einer Salami verjagt. ;)
 

JMB

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Kann mir das bitte mal jemand übersetzen?!:
"Der Waffenschrank ist nach der europäischen Norm prEN 14450/2 zertifiziert und waffenrechtlich mit der Sicherheitsstufe B vergleichbar."
Isser jetzt "B" oder nicht?


WaiHei
 
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Gemeint sind die neuen Normen S1 und S2.
Sie sind technisch im Einbruchsschutz den VDMA Normen A und B leicht überlegen. Niemand hat aber daran gedacht, im Gesetz S1 und S2 zu erwähnen, weshalb bösartige SB Schwierigkeiten machen.
Am besten man lässt sich vom Hersteller eine Bescheinigung geben , dass der Schrank die Klasse B VDMA erfüllt bzw. übertrifft.
 

JMB

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Danke!
Also S1 ≠ Widerstandsgrad 1 ?!
Also auch nix mit (Kurz-)Waffen und Munition zusammen?


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Kann mir das bitte mal jemand übersetzen?!:
"Der Waffenschrank ist nach der europäischen Norm prEN 14450/2 zertifiziert und waffenrechtlich mit der Sicherheitsstufe B vergleichbar."
Isser jetzt "B" oder nicht?

WaiHei

So dämlich es klingt: "B" muss definitiv und explizit zertifiziert sein, sonst machen nicht weniger SB Ärger. Manchen Bürokraten denken eben: "B" steht im Gesetz", also muss "B" auch auf dem Schrank stehen.

Diese Konformität sollte der Hersteller formlos bestätigen können, da der Schrank ja mit seiner modernen Zertifizierung die Voraussetzungen des alten B erreicht. Der Hersteller kann das und der Hersteller darf das.
 
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Berlinger schrieb:
JMB schrieb:
Kann mir das bitte mal jemand übersetzen?!:
"Der Waffenschrank ist nach der europäischen Norm prEN 14450/2 zertifiziert und waffenrechtlich mit der Sicherheitsstufe B vergleichbar."
Isser jetzt "B" oder nicht?

WaiHei

So dämlich es klingt: "B" muss definitiv und explizit zertifiziert sein, sonst machen nicht weniger SB Ärger. Manchen Bürokraten denken eben: "B" steht im Gesetz", also muss "B" auch auf dem Schrank stehen.

Diese Konformität sollte der Hersteller formlos bestätigen können, da der Schrank ja mit seiner modernen Zertifizierung die Voraussetzungen des alten B erreicht. Der Hersteller kann das und der Hersteller darf das.


Wen der Hersteller das Zertifikat nicht ausstellen will; ist der Weg über die Hausratsversicherung Sinnvoll :

in den AGB's der Hausratsversicherung steht als Bedingung das Wertgegenstände in Wertfachdepos verwahrt werden müssen...

also die Versicherung um Betsätigung bitten das der jetzige Waffenschrank auch die Sicherheitsstuffen euiines Safes; hier vegleichbra mit der Einstuffung nach " B" erfüllt...

Reicht als Vorlage beim SB;
die Waffen sind ohne Probleme in der Hauratsversicherung mit erfast;
sonstige Wertgegenständ; wie Sündhaft teutres Geschmeide ist den Zugriffen dritter entzogen ( und die eigene Frau darf mal nachfragen ob du ihr den Schmuk rausgibst...)

Das ganze Prozedere ist Kostenneutral.


TM
 

JMB

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Teufelsmoorer schrieb:
Wen der Hersteller das Zertifikat nicht ausstellen will; ist der Weg über die Hausratsversicherung Sinnvoll :
Und wo steht, dass die UWB die Bestätigung einer Versicherung anerkennen muss?
Natürlich sollte sich die Versicherung auskennen (und einen kompetenten MA zur Begutachtung schicken), ob die Behörden das aber im Zweifelsfall anerkennen?
Wenn es um die eigene Zuverlässigkeit geht sollte man sich da IMHO nicht auf zu dünnem Eis bewegen.
Wenn überhaupt führt m.E. der Weg über eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, denn dann hat "der Staat" ein OK gegeben, auf das der Bürger sich verlassen können muss.


WaiHei
 

JEF

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Thema Versicherung: Versicherungen machen sich nicht die Arbeit (VOR einem Schadenfall) Tresore zu überprüfen und werden daher auch garantiert keine Schriftstück oder ähnliches an eine Behörde zwecks Bestätigung einer waffenrechtlichen Zulässigkeit erstellen! Warum sollten die sich da in irgendeiner Form einmischen?! Das kann für die ja maximal zu Ärger führen und sonst nix.

Nur bei wirklich sehr hohen Versicherungssummen bzw der sehr hohen Mitversicherung von Wertsachen (je nach Versicherer natürlich unterschiedlich hoch) kann es sein, das Versicherer im Vorfeld besondere Sicherungen der Wohnung und das vorhandensein eines Tresores nachgewiesen wissen möchten.
In aller Regel gelten die Wertgegenstände (und Waffen) mitversichert sofern ein den Bedingungen entsprechender Tresor vorhanden ist. Das wird aber nicht vorab geprüft. Das bedeutet schlicht: im Schadenfall - der Schaden wird nur ersetzt, wenn ein Tresor vorhanden war - vorher prüfen tut das (außer bei o.g. Ausnahmen) niemand.
P.s. in gewissen Grenzen können Wertsachen auch außerhalb von Tresoren mitversichert sein. Allerdings sind die Leistungsunterschiede der Versicherer und Tarife so vielfältig das eine genauere Erläuterung hier unsinnig ist.
 
Y

Yumitori

Guest
JEF schrieb:
Thema Versicherung: Versicherungen machen sich nicht die Arbeit (VOR einem Schadenfall) Tresore zu überprüfen und werden daher auch garantiert keine Schriftstück oder ähnliches an eine Behörde zwecks Bestätigung einer waffenrechtlichen Zulässigkeit erstellen! Warum sollten die sich da in irgendeiner Form einmischen?! Das kann für die ja maximal zu Ärger führen und sonst nix.

Nur bei wirklich sehr hohen Versicherungssummen bzw der sehr hohen Mitversicherung von Wertsachen (je nach Versicherer natürlich unterschiedlich hoch) kann es sein, das Versicherer im Vorfeld besondere Sicherungen der Wohnung und das vorhandensein eines Tresores nachgewiesen wissen möchten.
In aller Regel gelten die Wertgegenstände (und Waffen) mitversichert sofern ein den Bedingungen entsprechender Tresor vorhanden ist. Das wird aber nicht vorab geprüft. Das bedeutet schlicht: im Schadenfall - der Schaden wird nur ersetzt, wenn ein Tresor vorhanden war - vorher prüfen tut das (außer bei o.g. Ausnahmen) niemand.
P.s. in gewissen Grenzen können Wertsachen auch außerhalb von Tresoren mitversichert sein. Allerdings sind die Leistungsunterschiede der Versicherer und Tarife so vielfältig das eine genauere Erläuterung hier unsinnig ist.

Mahlzeit,

was die Überprüfung vor einem Schadenfall anlangt, weiss ich nicht, woher Du Deine Information hast. Ab einer bestimmten Versicherungssummengrenze wird sehr wohl geprüft. Unte4rhalb dieser - vereinbarungsunterworfenen - Grenze wird nicht geprüft, weil ma ja bereits recht fix und mit recht wenigen Wertgegenständen (denken wir mal ans geerbte Collier von Tante E.) bei
€ 20.000.-- sein kann und sich so mancher Kunde beschwert, wenn man - "wegen der paar Klunkern" ein Certifikat v. Hersteller erbittet oder einen Sachverständigen schickt.
So mancher Kunde hat - ich kenne das aus eigener Erfahrung - sehr gemeckert, wenn man den Tresor zu sehen wünschte (.."...traut Ihr mir etwa nicht..").
Ganz abgesehen davon, man wird dem Kunden auch durchaus eine gewisse Eigenverantwortung zugestehen dürfen, wollen und müssen!
Denn wenn er schreibt, seine Wrtgegenstände befänden sich im Tresor Klasse xyz oder Widerstandsgrad trallalla, dann besteht nicht wirklich ein Grund, ihm nicht zu glauben !

U n d -am allerwichtigsten:
Ich möchte die Behörde sehen, die einem Papier einer Versicherung im Hinblick auf den Widerstands- oder Sicherheitsgrad des Tresors für Waffen und Wertgegenstände mehr traut, als dem Certifikat des Herstellers - denn das Produkt des Versicherers ist n i c h t der Schrank oder Tresor mit einem Sicherheitsgrad!
Sehr wohl aber ist das Produkt des Herstellers der Sicherheitsgrad des Schrankes.
Es ista also nicht einmal unbedingt logisch, die Certifizierung durch einen Versicherer zu akzeptieren; wenn das eine Behörde macht, o.k. - aber wirklich logisch ist dies nicht.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

JEF

Registriert
27 Feb 2005
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1.591
Yumitori schrieb:
JEF schrieb:
Thema Versicherung: .....

Mahlzeit,

was die Überprüfung vor einem Schadenfall anlangt, weiss ich nicht, woher Du Deine Information hast. Ab einer bestimmten Versicherungssummengrenze wird sehr wohl geprüft. Unte4rhalb dieser - vereinbarungsunterworfenen - Grenze wird nicht geprüft, weil ma ja bereits recht fix und mit recht wenigen Wertgegenständen (denken wir mal ans geerbte Collier von Tante E.) bei
€ 20.000.-- sein kann und sich so mancher Kunde beschwert, wenn man - "wegen der paar Klunkern" ein Certifikat v. Hersteller erbittet oder einen Sachverständigen schickt.
So mancher Kunde hat - ich kenne das aus eigener Erfahrung - sehr gemeckert, wenn man den Tresor zu sehen wünschte (.."...traut Ihr mir etwa nicht..").
Ganz abgesehen davon, man wird dem Kunden auch durchaus eine gewisse Eigenverantwortung zugestehen dürfen, wollen und müssen!
Denn wenn er schreibt, seine Wrtgegenstände befänden sich im Tresor Klasse xyz oder Widerstandsgrad trallalla, dann besteht nicht wirklich ein Grund, ihm nicht zu glauben !

U n d -am allerwichtigsten:
Ich möchte die Behörde sehen, die einem Papier einer Versicherung im Hinblick auf den Widerstands- oder Sicherheitsgrad des Tresors für Waffen und Wertgegenstände mehr traut, als dem Certifikat des Herstellers - denn das Produkt des Versicherers ist n i c h t der Schrank oder Tresor mit einem Sicherheitsgrad!
Sehr wohl aber ist das Produkt des Herstellers der Sicherheitsgrad des Schrankes.
Es ista also nicht einmal unbedingt logisch, die Certifizierung durch einen Versicherer zu akzeptieren; wenn das eine Behörde macht, o.k. - aber wirklich logisch ist dies nicht.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Also im Grunde haben wir doch mit anderen Worten das Gleiche auszudrücken versucht. Genau wie du habe ich die Prüfung von der Höhe der Versicherungssumme abhängig gemacht. Ebenso bin ich der Meinung das ein"Zertifikat" der Versicherung über einen Tresor unsinn im Hinblick auf waffenrechtliche Angelegenheiten ist. Meine "Informationen" spiegeln meine eigenen Erfahrungen und die Herangehensweise während der Berufstätigkeit bei einem Makler im Innen- und Außendienst ;) Ich habe mir auch dann und wann Tresore angeschaut aber bei 99% der VN ist das nicht der Fall. Wie erwähnt schlicht eine Frage der Versicherungssumme.
 

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