Waffenmitnahme im ICE

Registriert
10 Nov 2007
Beiträge
311
Der Dude schrieb:
Ich mache das auch öfters und es hat noch NIE Probleme gegeben.Bisher hat kein Schaffner sich dafür interessiert, obwohl ich sichtlich als Jäger (grün, dick und voller Schiessnadeln und LJV Wappen) zu erkennen war. :wink:
Was wahrscheinlich aber eher damit zusammenhängen dürfte, dass die meisten Schaffner die AGB`s der Deutschen Bahn nicht kennen.
 
A

anonym

Guest
Haubentaucher schrieb:
Nicht alle Jäger sind fett !! :lol:

Markus

Jäger sind stattlich :!: :wink:


3934656162393762.jpg
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.076
..Du darfst die Waffe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auch im ICE transportieren.....die Waffe muss allerdings in Deinem direkten Zugriffsbereich sein...entsprechende Ausweispapiere müssen dabei sein und nix passiert..... :idea: is genauso, als wenn de Deine Ehefrau mitnimmst :lol:
 
Registriert
28 Aug 2005
Beiträge
9.233
Registriert
12 Mai 2009
Beiträge
140
Nein - nicht für Deutsche. Ausweispflicht gilt nur für Ausländer, um den Aufenthaltsstatus überprüfen zu können.
 
Registriert
20 Okt 2006
Beiträge
12.181
Ralli schrieb:
Nein - nicht für Deutsche. Ausweispflicht gilt nur für Ausländer, um den Aufenthaltsstatus überprüfen zu können.
Ey Mann, üch binne Deutscha!
Was willste Ausweis von mein? :twisted:
 
Registriert
25 Sep 2007
Beiträge
4.150
Ralli schrieb:
Nein - nicht für Deutsche....

Korrekt, siehe z.B. hier:

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

Markus
 
Registriert
23 Okt 2008
Beiträge
414
Den Fall hatte ich mal, habe dann einen Wisch mitbekommen, musste mit Wisch und Perso auf die nächste Dienststelle und Perso vorlegen, damit man weiß, daß ich ich bin, der Wisch wurde dann von der Polizeidienststelle ausgefüllt, gestempelt, kopiert, abgeheftet und weitergeschickt. Sehr einfallsreich.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
76
Zurzeit aktive Gäste
182
Besucher gesamt
258
Oben