Waffenmitnahme im ICE

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25 Aug 2006
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Hi darf ich eine LW im Zug (ICE) mitnehmen?Natürlich mit Futteral und Schloß!
Falls nicht, was droht mit im Fall der Zuwiederhandlung!
Muß ich das irgendwo anmelden?
Sorry wegen der Fragen, fahre nur kaum Bahn.
MFG
 
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29 Mai 2010
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Rein Waffenrechtlich darfst Du das!
Ich meine, laut AGB der Bahn darfst Du keine Waffen transportieren, aber das ist in sofern egal, weil keiner in Dein Gepäck schauen darf!
Zivile Aufkleber im Gitarrenlook tarnen dein Futteral perfekt...
 
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23 Aug 2004
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Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden.

Alsi im worst case mit dem Taxi weiterfahren
 
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25 Aug 2006
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im ICE wird er mich wohl kaum auf halber Strecke rauswerfen.
Muß von Nürnberg nach Göttingen.
Danke für die Infos,werds wohl riskieren!
 
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20 Okt 2006
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Dernixdurchläst schrieb:
im ICE wird er mich wohl kaum auf halber Strecke rauswerfen.
Muß von Nürnberg nach Göttingen.
Danke für die Infos,werds wohl riskieren!
Kleiner Zusatztipp:

Keine grünen Klamotten!
Kein Bergstock!:wink:

Ablenkung mit dunkelblauem Blazer und teurer Seidenkrawatte funzt meist ganz gut.
 
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12 Mai 2002
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In meiner Kindheit hatte kaum ein Privatmann ein Auto. Die Jäger fuhren mit der Eisenbahn zum Revier und hatten den Drilling ohne Futeral im Abteil am Kleiderhaken hängen. Hat keiner dran Anstoß genommen. So ändern sich die Zeiten! Heute käm das SEK.
 
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Eine zerlegte Waffe erregt auch nicht so die Aufmerksamkeit der Zugbegleiter. Ich bin bis jetzt viermal mit dem ICEnach Frankfurt gefahren, ohne dass sich irgendjemand für den Blaserkoffer interessiert hätte.
 
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Ich bin häufig von Göttingen nach Frankfurt/Flughafen mit dem ICE unterwegs. Man sollte Waffenkoffer mit jagdlichen Aufklebern grundsätzlich meiden. Das verhindert auch den Verlust im In- und Ausland erheblich. Zerlegbare Waffen in kürzeren und unauffälligen Koffern sind auf Reisen unbedingt vorzuziehen.

Reiner
 
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houz schrieb:
Rein rechtlich sollte das aber immer noch legal sein, oder?

Solange die Waffe nicht schussbereit ist. (Vom Transportverbot der Bahn mal abgesehen)
Aber empfehlenswert in der heutigen Zeit dürfte es nicht mehr sein.
 
A

anonym

Guest
Wenn wir uns nicht so lange verkrochen haetten, sondern auf unsere RECHTE bestehen wuerden, waeren wir nicht in dem Schlamassel, in dem wir nun sind.
BTW, das mit der Bundesbahn ist Hausrecht, es kann einem schlimmstenfalls die Weiterfahrt verwehrt werden. Da der Schaffner aber keinerlei Befungnis hat, Gepaeck zu durchsuchen, ist das blosse Theorie, es sei denn, an fuehrt seine Waffen offen.
 

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