waffenkontrolle durch polizei

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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
Trapphahn schrieb:
Da will anscheinend jemand nicht begreifen, dass es bei uns anders läuft.

so isses.

es MUSS ja niemand ffw zu hause haben wenn er keinen besuch haben will. ausserdem sind bei uns zum glück die wenigstens aus prinzip gegen irgendwas :wink:
Würden Deine Grundrechte in gleichem Maß geachtet, wie die eines Kriminellen, dann könntest Du beides haben, eine FFW zu Hause und keinen Besuch.

Ich habe nichts gegen Pragmatismus. Daß man sich mit einer Einschränkung arrangiert, weil sie weniger Nachteile hat als der Kampf dagegen, ist akzeptabel. Aber zu behaupten, daß sie gar nicht existiert (und das womöglich auch noch selber zu glauben), läßt eine äußerst bedenkliche Gleichgültigkeit gegen demokratie- und freiheitsfeindliche Tendenzen erkennen. Prinzipienlosigkeit in so wichtigen Dingen ist das Gegenteil von erstrebenswert. Das sollten wir aus der Vergangenheit unbedingt gelernt haben.
 
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auch bei einem kriminellen würde die polizei alle 5 jahre die ffw kontrollieren kommen wenn er denn welche legal besitzen würde :roll: :roll: :roll:

also nochmal, KEIN polizist kommt ohne durchsuchungsbefehl oder einladung in die wohnung. nur mit dem erwerb einer legalen ffw kommen sie dich halt besuchen. willst du sie nicht reinlassen kannst ja die ffw wieder abgeben.

also ZWINGT dich niemand die polizei einzulassen.
 
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optima schrieb:
Nur mal zur Info. Der Mann ist, besser war Jäger, Schießstandaufsicht usw. usw. So was hilft uns nicht gerade weiter.

http://www.volksfreund.de/totallokal/bi ... 52,2432364

Grüße aus der Eifel.


Jo, das ist voll die Härtenummer.

Hab öfters bei ihm geschossen.

Wie der Flurfunk meldet, soll auch noch was in Sachen KWKG auf ihn zukommen.
Ich hoffe für ihn, dass das nur Geschwätz war.
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
auch bei einem kriminellen würde die polizei alle 5 jahre die ffw kontrollieren kommen wenn er denn welche legal besitzen würde :roll: :roll: :roll:

also nochmal, KEIN polizist kommt ohne durchsuchungsbefehl oder einladung in die wohnung. nur mit dem erwerb einer legalen ffw kommen sie dich halt besuchen. willst du sie nicht reinlassen kannst ja die ffw wieder abgeben.

also ZWINGT dich niemand die polizei einzulassen.
Wenn Dir Sanktionen drohen (abgeben der FFW), falls Du nicht auf Dein Grundrecht (Polizei reinlassen)verzichtest, dann nennst du das wie genau?

Ich und jeder normale Mensch nennt das jedenfalls ZWANG!

Kriminelle dürfen bei Euch legal Schußwaffen haben?
 
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kommt meines wissens drauf an. soweit ich mich erinnern kann heisst es im gesetz EINSCHLÄGIG vorbestrafte dürfen nicht.

schau, ich seh das ganz einfach so dass ich einen vertrag mit dem staat eingehe indem steht dass ich unter gewissen voraussetzungen (eben die 5 jährige kontrolle) ffw besitzen darf.

so einfach ist das. wenn ich einen arbeitsvertrag unterschreibe gehe ich ja auch auf vereinbarungen ein. nämlich hier arbeit dafür bekomme ich geld. oder auch bei jeder anderen vereinbarung.

MICH stört es jedenfalls nicht. aber gut, von mir könnten sie auch jederzeit meinen fingerabdruck haben und meine dna auch. ICH hab ja sowieso nicht vor kriminelle handlungen zu setzen.
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
....

MICH stört es jedenfalls nicht. aber gut, von mir könnten sie auch jederzeit meinen fingerabdruck haben und meine dna auch. ICH hab ja sowieso nicht vor kriminelle handlungen zu setzen.
Und genau diese Gleichgültigkeit gegenüber den vor noch gar nicht allzulanger Zeit mit Blut, Schweiss und Tränen erkämpften elementaren Rechten, macht mir die allergrößten Sorgen.
 
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Fritz1 schrieb:
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
....

MICH stört es jedenfalls nicht. aber gut, von mir könnten sie auch jederzeit meinen fingerabdruck haben und meine dna auch. ICH hab ja sowieso nicht vor kriminelle handlungen zu setzen.
Und genau diese Gleichgültigkeit gegenüber den vor noch gar nicht allzulanger Zeit mit Blut, Schweiss und Tränen erkämpften elementaren Rechten, macht mir die allergrößten Sorgen.

DIR vielleicht, bei uns ist interessanterweise jeder ffw-besitzer mit der 5-jährigen kontrolle einverstanden.
 
A

anonym

Guest
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
DIR vielleicht, bei uns ist interessanterweise jeder ffw-besitzer mit der 5-jährigen kontrolle einverstanden.


:roll: Sorry,bei aller Freundschaft, du schreibst jetzt ausgemachten Blödsinn. :roll:

Wir müssen es dulden, aber einverstanden ist wohl ausser dir kein FFW-Besitzer... also mach dich nicht zum Sprecher der anderen FFW-Besitzer, die mit diesem Alibi-Scheiss deiner BH sicher keine Freude haben.

:!:

Varmi
 
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Varminter schrieb:
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
DIR vielleicht, bei uns ist interessanterweise jeder ffw-besitzer mit der 5-jährigen kontrolle einverstanden.


:roll: Sorry,bei aller Freundschaft, du schreibst jetzt ausgemachten Blödsinn. :roll:

Wir müssen es dulden, aber einverstanden ist wohl ausser dir kein FFW-Besitzer... also mach dich nicht zum Sprecher der anderen FFW-Besitzer, die mit diesem Alibi-Scheiss deiner BH sicher keine Freude haben.

:!:

Varmi

ist nicht MEINE bh, DEINE machts genauso. und wer nicht einverstanden ist kann seine besitzkarte oder seinen paß ja zurückgeben ;-)
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
Fritz1 schrieb:
[quote="der_mit_der_Bracke_jagt":24chmv0i]....

MICH stört es jedenfalls nicht. aber gut, von mir könnten sie auch jederzeit meinen fingerabdruck haben und meine dna auch. ICH hab ja sowieso nicht vor kriminelle handlungen zu setzen.
Und genau diese Gleichgültigkeit gegenüber den vor noch gar nicht allzulanger Zeit mit Blut, Schweiss und Tränen erkämpften elementaren Rechten, macht mir die allergrößten Sorgen.

DIR vielleicht, bei uns ist interessanterweise jeder ffw-besitzer mit der 5-jährigen kontrolle einverstanden.[/quote:24chmv0i]

Wie man an Varminters Beitrags sehen kann, wohl auch bei Euch doch nur die hauptberuflichen Untertanen.

Edit: Ich gebs jetzt auf. Aber wenn Du mal eine ruhige Stunde hast, solltest Du die Stichworte "Freiheit", "Demokratie", "Menschenrechte" im Lexikon nachschlagen. Vielleicht kannst Du ja doch noch Gefallen daran finden wenn Du es erstmal verstanden hast.
 
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egal, bleib du bei deiner meinung, ich bleib bei der meinigen und fertig.

bis auf varmi kenne ich nämlich nur ffw-besitzer denen es völlig egal ist ob die polizei vorbeikommt oder nicht. :roll:
 
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Fritz1 schrieb:
Edit: Ich gebs jetzt auf. Aber wenn Du mal eine ruhige Stunde hast, solltest Du die Stichworte "Freiheit", "Demokratie", "Menschenrechte" im Lexikon nachschlagen. Vielleicht kannst Du ja doch noch Gefallen daran finden wenn Du es erstmal verstanden hast.

Vielleicht sollte Fritz1 sich noch mal mit dem Demokratie-Begriff und wie er nach deutschem GG in Deutschland angewendet wird, auseinander setzen.

Denn wir leben hier in einer mittelbaren, ergo repräsentativen Parteiendemokratie. Die Macht des einzelnen Bürger wird durch Wahl an die Parteien als seine Interessensvertreter abgegeben. Die Mehrheit gibt den Ton an.
Hat man nun Parteien gewählt, die nicht im eigenen Sinne entscheiden, oder haben eben mehr andere Parteien gewählt die nicht im eigenen Interesse liegen muss man sich dem Willen des "restlichen" Volkes beugen.

DIe Interessenvertreter haben sich entschieden im Interesse der Mehrheit den Waffenbesitz wie oben diskutiert zu beschränken. Das ist repräsentative Demokratie.

Freiheit: "Der Begriff benennt allgemein einen Zustand der Autonomie eines handelnden Subjekts."
AHA, aber das ist in einer repräsentativen Demokratie nur normiert möglich. Es ist deine eigene Wahl hier in einer repräsentativen Demokratie, geschützt vor Bürgerunruhen und in relativer Gleichheit zu deinem Nachbarn zu leben. Du hast viele Freiheiten, sofern diese nicht im Interesse des Volkes für ein gleichberechtigteres Miteinander normiert und beschränkt werden müssen.

Menschenrechte: Ich fasse jetzt hier nicht den ganzen Dikurs zusammen. Ein wesentlicher punkt der Menschrechte lautet jedoch:
Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit

und sagt schon alles aus. Deine garantierte Handlungsfreiheit kann durch Gesetze des Staates in dem du auf freiwilliger Basis lebst beschränkt werden.


Wer nicht damit klar kommt, sich an die in einem Rechtsstaat geltenden Regeln zur Wahrung des Allgemeinwohls zu halten, sollte hier keine Parolen auf Demokratie und Freiheit singen, ohne sich selbst eingehende damit beschäftigt zu haben, was diese aus der Sicht eines deutschen Staatsbürger bedeuten.

Wenn ich durch Öffnung meiner Wohnung und dem Beweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Waffen dazu betragen kann, dass das Vertrauen in Jäger und Waffenbesitzer wieder steigt, wieso sollte ich mich dagegen als Teil des vom Staat geschützen Volkes weigern?

(Und ich gehe mal davon aus, dass jeder der hier Diskutierenden seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt hat...)

Edit: Tip-Ex.
 
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Terriline schrieb:
....
Wenn ich durch Öffnung meiner Wohnung und dem Beweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Waffen dazu betragen kann, dass das Vertrauen in Jäger und Waffenbesitzer wieder steigt, wieso sollte ich mich dagegen als Teil des vom Staat geschützen Volkes weigern?
.....
Weil ich auf dieses Vertrauen auch ohne das Öffnen meine Wohnungstüre einen Anspruch habe! Man nennt das Unschuldsvermutung. Das gilt insbesonders (aber nicht nur) wenn ich die ordnungsgemäße Aufbewahrung schon anderweitig nachgewiesen habe.

Weil durch freiwilligen Verzicht auf Rechte noch niemals in der Geschichte, irgendwelche Freiheiten bewahrt werden konnten, sondern höchstens im Gegenteil!

Vor allem aber weil die Unverletzlichkeit der Wohnung ein Grundrecht ist, genauso wie die Religionsfreiheit. Ansonsten könnten man ja nach Deiner Argumentation einfach alle Muslime auffordern katholisch (oder notfalls auch evangelisch) zu werden und das Vertrauen in sie würde erheblich steigen und die Terrorgefahr sinken?????

Ich will auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung jedenfalls ebensowenig verzichten, wie auf die Freiheit, die Religion auszuüben, die ich möchte (oder auch keine).

Der Rest Deiner Ausführungen über mittelbare bzw. repräsentative Parteiendemokratie und Freiheit geht natürlich auch ins Leere weil es hier eben nicht um irgendwelche Kinkerlitzchen geht, sondern um die Grundrechte. Und die stehen eben genau nicht im Belieben der gerade zufällig regierenden Parteien. Das war ja sogar den Verzapfern dieser unsäglichen Gesetzesänderung bewußt, die es ensptechend wischiwaschi formuliert haben, was von diversen Behörden aber rechtsmißbräuchlich viel restriktiver ausgelegt wird als es der populistische Gesetzgeber sich es ins Gesetz zu schreiben getraut hat.

Terriline schrieb:
....Wer nicht damit klar kommt, sich an die in einem Rechtsstaat geltenden Regeln zur Wahrung des Allgemeinwohls zu halten, sollte hier keine Parolen auf Demokratie und Freiheit singen, ohne sich selbst eingehende damit beschäftigt zu haben, was diese aus der Sicht eines deutschen Staatsbürger bedeuten.
.....
Auch grottenfalsch! Nach diesen lichtvollen Ausführungen wäre das Bundesverfassungsgericht ja komplett überflüssig! Gerade der deutsche Staatsbürgers, dem Freiheit und Demokratie wirklich hohe Güter sind, sollte ein kritisches Auge darauf werfen, was die Regierung durch ihre Gesetzgebung mit den Grundrechten anzustellen versucht. Da fallen einem neben dem Waffengesetz auch noch viele andere Beispiele ein.
 
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Die von dir so hoch gepriesene Freiheit des Einzelnen steht unter Gesetzesvorbehalt. Das ist eben so in unserer Verfassung.

Siehe dazu Art. 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ebenso unter Gesetzesvorbehalt der Artikel 13 (poste mal nur Absatz 7, den Rest kannst du eh auswendig im Schlaf herbeten, so geheiligt wie sie dir ist)

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Warten wir doch die Entscheidung der Verfassungsklage ab. Dann werden wir ja sehen.


Fest steht jedenfalls, dass ich von Artikel 15 GG weiterhin Gebrauch machen werde. Und ich finde meine Ansichten weder grottenfalsch, noch kann man daraus ableiten, dass man der Argumentation folgend Muslime zum Konvertieren zwingen könnte. Du versuchst Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
 
A

anonym

Guest
Schöne Postings Terriline.
Den gefühlte Verfolgungswahn dämpft das aber nicht. Die Buben wollen sich verfolgt fühlen können. :lol:

Von allen Kontrollen denen ich mich beugen muß würde ich mir den TÜV aussuchen so ich denn eine Abschaffen könnte. Kostet richtig Geld sich ständig bestätigen zu lassen dass man seine Kiste in Ordnung hält. Was ich sowieso tue.

Aber auch die Überprüfung der Waffenaufbewahrung kostet mich jetzt Geld. :shock:
Ich mag meinen SB (manchmal), aber so angetan dass ich ihn mir im Schlafzimmer wünsche bin ich eher nicht von ihm. 8) Da bevorzuge ich doch eher Damen, und auch da immer die Gleiche. :lol: Der Tresor ist aber dort aufgestellt worden, eben weil da nicht Hinz und Kunz von Haus aus reinkommt.
Ergo: Der Tresor zieht jetzt um. In einen schönen alten Bauernschrank gleich zur Haustür (was die Einschränkung meiner Grundrechte räumlich auch gleich viel kleiner macht :wink: ). Tja, und dann kommt man irgendwann auf den Gedanken man könnte ja noch ein wenig renovieren solange man das schwere Ding dazu nicht verrücken muß, usw. ... :roll: Und schon ist man wieder ein paar Kröten los. :lol:
 

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