Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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War gestern bei Frank-Walter zum Kaffee. Da erwähnte er, dass die königsblaue Tinte seines Montblanc-Füllfederhalters leer ist, er auf die Lieferung wartet und deshalb im Moment keine Gesetze unterschreiben kann...

Das ist ja sehr schön für dich, veralbern lassen muss ich mich auch nicht.

Mein SB sagte das Gesetz ist in der Änderung, der BP habe noch nicht unterschrieben, zeigte mir eine Email in der genau das zu lesen war und fertig. Mehr habe ich ja in meinem ersten Post auch garnicht geschrieben.
 
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Genau das gleiche habe ich von meinem SB auch erfahren. Ist aber schon ein paar Tage her.
 
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ich möchte dir glauben :whistle:
Er kann glaube ich innerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens nicht so ohne weiteres Einfluss nehmen auf die operative Ausarbeitung. (Korrigiert nicht, wenn ich das falsch sehe.) Außerdem ist hier das konkrete Verfahren innerhalb der dafür zuständigen Organe (im Endeffekt) auch vollkommen reibungslos über die Bühne gegangen: da nun quasi parteipolitisch zu manipulieren wäre mMn stümperhafte Selbstoffenbarung.
Das einzige wäre, wenn er Wiedersprüche zu geltenden Recht sieht ... zum Grundgesetzt zum Beispiel.

Aber ... wer weiß: vielleicht liege ich auch total falsch :)
 
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Dass das Gesetz in der Änderung ist bedeutet ja nicht zwangsläufig das versucht wird parteipolitische Ränkespiele zu betreiben. Ich denke auch eher das es um Widersprüchliches geht. Das der BP nicht einfach ein geschlossenes Gesetz nach eigenem Gutdünken umwerfen kann sollte klar sein.
 
S

scaver

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Der Bundespräsident ist überparteilich und nicht für das inhaltliche zuständig. Sein Stab wird wohl eher rechtliche Bedenken vorgebracht haben. Mehr als eine punktuelle Korrektur würde ich nicht erwarten.
 
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Eben. Wenn der BP verfassungsrechtliche Bedenken hat...bspw.
Im übrigen wird er nix ändern, sondern an Bundestag und Bundesrat zurück verweisen.
 
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xxxx
wieder nix drin sollte ja am 29.1.2020 da sein, so zieht die Zeit ins Lande und es regt sich gar nichts, noch 12000 Meter dann ist es egal:)
xxx
hallo.

S pressiert ja auch nicht :)

Momentan warten bestimmte Kreise auf nichts sehnlicher als dieses, uns momentan als völlig bescheuert bekanntes, epochale Machwerk vom Souverän abgeordneter Visionäre.

" A is scho wieda Weihnachtn? " :unsure:

Deutschland 2020 (y):whistle:
 
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Der Bundespräsident ist überparteilich und nicht für das inhaltliche zuständig. Sein Stab wird wohl eher rechtliche Bedenken vorgebracht haben. Mehr als eine punktuelle Korrektur würde ich nicht erwarten.[/QUOTE]

Habe ich vor einiger Zeit hier auch schon einmal geschrieben.
Seine Mitgliedschaft bei der SPD ruht!!!
Anscheinend wollen das einige nicht verstehen oder können es nicht.

Er macht seinen Job, nach meiner Meinung, doch recht gut.
Er ist kein Johannes Rau aber der war auch einzigartig.
 
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Das mit den Änderungen halte ich für Unsinn. Man halte sich mal das Gesetzgebungsverfahrungen vors Auge.
Kommt der Bundespräsident bei seiner Ausfertigungsprüfung zu dem Ergebnis, dass gegen ein Gesetz so durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, dass er an einer Ausfertigung gehindert ist, so bleibt es den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen unbenommen, gegen die Nichtausfertigung das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
http://www.bundespraesident.de/DE/A...iche-Funktionen/amtliche-funktionen-node.html
Den Link kann man sich mal komplett durchlesen.

Bislang wurde 8mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetz nicht vom BuPrä gezeichnet.
Das dürfte hier alles nicht vorliegen.

Ich hätte zwar auch mit den rückwirkenden Verboten Bauchschmerzen, aber ob dem eine derartige verfassungsrechtliche Bedeutung zugemessen wird?
Eher nein.
Änderungen können ebenfalls nicht vorgenommen werden. Weder vom BuPrä noch geht es zurück ins Parlament. Seine Nichtausfertigung kann im Wege des Organgstreit vor dem BVerfG ausgetragen werden.

Daher liegt die Zeichnung wohl eher im Stapel im üblichen zeitlichen Ablauf.
 
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Der Gute unterschreibt, was ihm sein BeraterIn (oder wer auch immer) als BevöllmächtigterIn zum Unterschreiben vorlegt. Der BP darf guten Gewissens davon ausgehen, dass die Handelnden in der Legislative rechtlich korrekt gehandelt haben!
 
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Davon sollte man ausgehen. Wie gesagt ich hatte die Info von meinem Sachbearbeiter und war da ja scheinbar nicht der Einzige, wie @Triscon weiter oben ja schrieb. Warten wir mal ab wann es denn soweit ist.
 
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Die Frage ist, wer da wem was geschrieben hat und wer welche Kenntnis zu welchen Vorgängen hat und diese dann auch noch richtig versteht.

Der Gesetzgebungsweg kennt keine Änderung. Daher ist die wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Aussage nicht richtig ist.
 

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