Waffenaufbewahrung, insbesondere KW !

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Jetzt werden wieder einige sage soetwas gehört nicht in ein Jagdforum, die haben damit sicher recht, es gehört allerdings in dieses Thema.

Ich gehöre zwar nicht zu den "Einigen", siehe andere Beiträge von mir zu Beginn, aber die Erwähnung der Sportdisziplin, die eh seitens gewisser Kreise verteufelt wird, sollte man in diesem Zusammenhang vielleicht vermeiden.
 
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Hier noch einige Empfehlungen zum Verhalten in solch einem Fall, die allerdings zugegebenermaßen nicht davon ausgehen, dass Schusswaffen zur Verfügung stehen:

http://www.polizei-dein-partner.de/...cher-wohnen/artikel/eigenschutz-geht-vor.html

Wenn Schusswaffen ins Spiel kommen, ist eine sehr alte aber sehr gute Lektüre zu empfehlen: Wilddieberei und Förstermorde von Kom. Busdorf (http://www.amazon.de/Wilddieberei-F...1-spell&keywords=wilddieberei+und+förstermode).

Wenn man das liest, weiss man auch, dass effektiver Eigenschutz recht schnell an der Unversehrheit der Täter grenzt.
 
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Hier noch einige Empfehlungen zum Verhalten in solch einem Fall, die allerdings zugegebenermaßen nicht davon ausgehen, dass Schusswaffen zur Verfügung stehen:

http://www.polizei-dein-partner.de/t...-geht-vor.html

ich weiß nicht mehr wie oft ich auf der Seite ... verhalten sie sich defensiv... gelesen habe.

Das ist unser Problem. Fängt schon im Kindergarten an. Da wird nicht mehr gestritten und sein Wille durchgesetzt. Nein, da wird dann im Stuhlkreis diskutiert warum und wieso.
Logisch bei den ganzen Sozialtusis und Tuseriche die wir haben.
Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
Und ich hab keine Lust meinen Enkel (falls ich mal einen hab) erklären zu müssen, warum der Opa denn aus dem Haus gelaufen ist, als der böse Bube ihm seine Bude ausgeraubt hat.

Robert
 
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ich weiß nicht mehr wie oft ich auf der Seite ... verhalten sie sich defensiv... gelesen habe.

Das ist unser Problem. Fängt schon im Kindergarten an. Da wird nicht mehr gestritten und sein Wille durchgesetzt. Nein, da wird dann im Stuhlkreis diskutiert warum und wieso.
Logisch bei den ganzen Sozialtusis und Tuseriche die wir haben.
Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
Und ich hab keine Lust meinen Enkel (falls ich mal einen hab) erklären zu müssen, warum der Opa denn aus dem Haus gelaufen ist, als der böse Bube ihm seine Bude ausgeraubt hat.

Robert

:thumbup:

Ja ein Generationen und Zeitgeistproblem, habe mich gestern mit älteren Herrschaften (80 +) über dieses Thema unterhalten. Denen ist der Unterkiefer heruntergefallen, von denen wäre keiner gelaufen - auch die Frauen nicht - die alleine zu Hause waren, zu Zeiten als Nachts durchaus unliebsamer Besuch kommen konnte. Da wurde schon mal die ein oder andere Schrottpatrone verschossen.
 
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Moin!

ich weiß nicht mehr wie oft ich auf der Seite ... verhalten sie sich defensiv... gelesen habe.

Das ist für den "gemeinen Bürger" gedacht. Für die Leute, die NICHT kämpfen können oder wollen, die dazu zu alt, zu klein, zu unausgebildet, zu unerfahren, zu intellektuell gehemmt, zu sehbehindert, zu ... sind. Also für die absolute Mehrheit. Es geht darum, die aus jeglicher Konfrontation mit einem Einbrecher rauszuhalten, weil die meisten eben im Falle eines Zusammenstoßes bestenfalls zweiter Sieger sind und ich kenne keinen Polizisten, der gerne irgendwo klingelt und sagt: "Ich habe schlechte Nachrichten. Ihr Onkel / Schwager ... ist schwer verletzt / getötet worden, weil er ...". Nach 25 Jahren teils exzessiven Kampfkunsttrainings in verschiedenen Disziplinen kann ich auch den Satz zu DEM Thema aus dem Artikel nur voll unterschreiben - blos nicht sich selber überschätzen und unvorsichtig werden!

Das ist unser Problem. Fängt schon im Kindergarten an. Da wird nicht mehr gestritten und sein Wille durchgesetzt. Nein, da wird dann im Stuhlkreis diskutiert warum und wieso.
Logisch bei den ganzen Sozialtusis und Tuseriche die wir haben.

Gute Fähigkeiten der verbalen Konfliktlösung stehen nicht im Widerspruch dazu, sich anderweitig behaupten zu können. Das Problem ist doch nicht die "Streitkultur" an sich, sondern dass so viele Leute ausblenden (was dank unserer glücklicherweise dann doch sehr niedrigen Gewaltkriminalität auch sehr leicht geht!!) dass sie eben DOCH Menschen begegnen können, die sie lieber nur im Film sehen. Und "Kanal wechseln" geht im echten Leben nicht, nur Straßenseite wechseln. Aber das muss man lernen und seinen Kindern beibringen. Nicht, dass sich im Streit der Stärkere durchzusetzen habe, sondern dass man sich und wie man sich verteidigt, wenn man angegriffen wird. Es wird genug geben, die das nie lernen (können oder wollen), aber diesbezüglich verweise ich dann auf das "sheepdog concept".

Viele Grüße

Joe
 
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in einem anderen Forum läuft gerade eine Umfrage zwecks einer Sammelbestellung eines
0er oder 1er KW Schrankes:

http://forum.waffen-online.de/topic...stufe-0-oder-1-wie-gross-waere-das-interesse/

http://forum.waffen-online.de/topic...1-wie-gross-waere-das-interesse/#entry2032807

sodele das 1te Angebot ist da:



Staffelung


50 Stück --> 350,00€
100 Stück --> 278,00€
150 Stück --> 258,50€


Innenmaße: HxBxT 190x290x190 mm
Einbruchsicherheit Klasse “0“
elektr. Zahlenschloss mit Drehgriff
Lieferung an eine Adresse




ich habe noch mit anderen gesprochen, die interessanter sind weil
die einmal eine Abholung ab Werk oder Abholung an verschiedenen Standorten in D anbieten
diese Angebote kommen aber erst noch


wir müssen dann irgendwie die Abholung organisieren, der Einzel-Versand scheidet aus da der den Preis
erheblich nach oben drückt
 
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"Better to be judged by twelve than to be carried by six"...

Mal so eine ganz dumme Frage, wir sind ja hier in Deutschland. Vor welchem Gericht würde denn so eine Verhandlung stattfinden und wie viele richten da?
Gibt es Unterschiede zwischen Einbrecher hat aua, Einbrecher hat böse aua, Einbrecher hat kein aua mehr?
 
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Kommt darauf an, was die StA anklagt.

Das Amtsgericht ist in Strafsachen in 1. Instanz zuständig,

wenn nicht die Zuständigkeit des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts gegeben ist,
wenn nicht eine höhere Strafe als 4 Jahre Freiheitsstrafe oder die
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus
oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist,
wenn nicht die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung
eines Falles Anklage beim Landgericht erhebt.
Grundsätzlich entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht. Es ist mit einem Berufsrichter und 2 Schöffen besetzt. Bei Vergehen, die im Wege der Privatklage verfolgt werden oder wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von 2 Jahren nicht zu erwarten ist, entscheidet der Richter beim Amtsgericht als Strafrichter.

Das Landgericht ist in Strafsachen in 1. Instanz zuständig

für alle Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtgerichts oder des
Oberlandesgerichts gehören,
für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als 4 Jahre Freiheitsstrafe
oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der
Sicherungsverwahrung zu erwarten ist,
für alle Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt.
Die Sachen werden vor der großen Strafkammer verhandelt, die mit 3 Richtern und 2 Schöffen besetzt ist. Bei Kapitalverbrechen wie z.B. Mord, Totschlag, Geiselnahme mit Todesfolge etc. wird die Sache vor der großen Strafkammer als Schwurgericht verhandelt.
 
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Ergänzend ein schönes Bildchen von Tante Wiki dazu:
300px-Aufbau_der_ordentlichen_Gerichtsbarkeit.svg.png
Quelle: Wikipedia.org
Ansonsten nachzulesen im GVG.
Weiteres in der StPO und im StGB.


Edith meinte, ich solle das nächste wegen der allg. Infos zu den Rechtszügen auch gleich posten! Falls einmal jemand gegen einen Verwaltungsakt vorgehen will.

350px-Gerichtsorganisation_%28Makroebene%29.png


Selbe Quelle: Wikipedia.
 
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Ich hätte einige Fälle fürs BVerfG. :evil:
Das glaube ich Dir sofort!

Aber:
Pah, da kassiert Mann dann einen Ablehnungsbeschluß, der nicht einmal begründet wird!
Der "alte" Zuck regte sich da schon trefflich auf!

*Notiz an mich* : nicht immer so negativ sein! :no:
 
A

anonym

Guest
Das glaube ich Dir sofort!

Aber:
Pah, da kassiert Mann dann einen Ablehnungsbeschluß, der nicht einmal begründet wird!
Der "alte" Zuck regte sich da schon trefflich auf!

*Notiz an mich* : nicht immer so negativ sein! :no:

Du hast die Mißbrauchsgebühr vergessen :-D
 

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