Waffenaufbewahrung bei Vater/ Schwiegervater

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auch hier müssen die zuständigen Behörden wissen wo die Waffen jew. gelagert sind.
Unsinn! Oder meldest du dann jede Langwaffe um weil sie jetzt mal in der Jagdhütte steht oder in häuslicher Gemeinschaft bei deinem Vater? Vll. solltest du in deiner Freizeit die Verwaltungsvorschrift studieren bevor du Jungjäger verunsicherst.
 
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Sofern du oder deine Frau einen Schlüssel zu ihrem Elternhaus haben ist dies der perfekte Fall der Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft auch wenn ihr 300 km weiter wohnt.
Ich kenne einen Fall im östlichen Ruhrgebiet, da wohnen Vater und Kind, beide Jagdscheininhaber, Tür an Tür. Eventuell getrennt durch Hausnummer 1a, der andere 1b. Nun hat das Kind geheiratet und ist in die Einliegerwohnung gezogen. Die Behörde akzeptiert keine gemeinsamme Aufbewahrung mehr, weil zwei Hausstände entstanden sind! Wenn das behalten eines Haustürschlüssels der elterlichen Wohnung reichen würde, hätte kein separater Tresor gekauft werden müssen.
Hat die Behörde hier falsch informiert?
 
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Frage: Wer hat denn andere als BLÖD tituliert?
Der Herr Bärensattler unterstellt anderen Diskutanten das seine Auführungen oder das Gesetz für andere "unverständlich" sind. Für mich liest sich das so als würde es die Mitdiskutanten für blöd halten, ich lasse mich aber gerne berichtigen.

Und ich glaube es kommt auch immer auf den SB an, der Gesetzestext ist dehnbar, die Rechtssprechung auch, dazu kann man bei den Rechtssprechungen der Verwaltungsgerichte genug lesen!
D.T.
Welcher Text im Gesetz lässt sich entsprechend dehnen?
Es steht doch explizit im Gesetz das ein Leihschein nicht notwendig ist.

Ich kenne einen Fall im östlichen Ruhrgebiet, da wohnen Vater und Kind, beide Jagdscheininhaber, Tür an Tür. Eventuell getrennt durch Hausnummer 1a, der andere 1b. Nun hat das Kind geheiratet und ist in die Einliegerwohnung gezogen. Die Behörde akzeptiert keine gemeinsamme Aufbewahrung mehr, weil zwei Hausstände entstanden sind!
Das ist dann eine eigenwillige Auslegung dieser bestimmten Behörde.
Das Bundesverwaltungsamt schreibt sogar ganz explizit das kein ständiges Zusammenleben nötig ist und regelmäßiges aufsuchen für die gemeinsame Verwahrung reicht.
Könnte man sich drum streiten wenn man den Ärger nicht scheut. Muss jeder selbst wissen ob es einem den Ärger wert ist. Man könnte auch mal das Merkblatt ausdrucken und mitnehmen. Vllt. lassen die sich ja überzeugen.

Die Empfehlung mal mit dem SB zu reden wurde ja schon mehrfach gegeben und ist sicher nicht die verkehrteste Empfehlung.

Grüße
Alexander
 
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Unsinn! Oder meldest du dann jede Langwaffe um weil sie jetzt mal in der Jagdhütte steht oder in häuslicher Gemeinschaft bei deinem Vater? Vll. solltest du in deiner Freizeit die Verwaltungsvorschrift studieren bevor du Jungjäger verunsicherst.
äsungsfläche und jaaager, mir hier Quatsch und Unsinn zu unterstellen ist erst mal nicht die höfliche Art.

Da ihr euch ja soooo sicher seit, tauscht doch mal ein paar Waffen ohne dies der Behörde mitzuteilen. Dann noch ein oder zwei Waffen in die unbewohnte Jagdhütte, ebenfalls ohne Mitteilung an die Behörde und auf die nächste Kontrolle warten. Oder gleich mit Selbstanzeige um schneller zu demonstrieren wie recht ihr habt.

Ich muss hier keinen bekehren oder missionieren, dem Jungjäger möchte ich aber eindringlich empfehlen das mit seiner Behörde abzustimmen.
 
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Hab ich gemacht, Kontrolle war da und jetzt?
Wenn se nachfragen wahrheitsgemäß antworten und gut ist.
Das sind doch Phantomschmerzen von denen du da berichtest, oder hattest du den Fall bereits und es wurde jemanden aus diesem Grund die Zuverlässigkeit entzogen?

Grüße
Alexander

PS: Ein Drillung, eine Bockdoppelflinte, ein Repetierer und eine Pistole Kaliber .45ACP war bei der Kontrolle nicht in meinem Schrank sondern 150km entfernt in der Wohnung meiner Eltern im Waffenschrankt. Mein Vater ist auch Jäger. War bei der Kontrolle überhaupt kein Thema, es wurde kontrolliert was da ist mehr nicht.
 
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Ich kenne einen Fall im östlichen Ruhrgebiet, da wohnen Vater und Kind, beide Jagdscheininhaber, Tür an Tür. Eventuell getrennt durch Hausnummer 1a, der andere 1b. Nun hat das Kind geheiratet und ist in die Einliegerwohnung gezogen. Die Behörde akzeptiert keine gemeinsamme Aufbewahrung mehr, weil zwei Hausstände entstanden sind! Wenn das behalten eines Haustürschlüssels der elterlichen Wohnung reichen würde, hätte kein separater Tresor gekauft werden müssen.
Hat die Behörde hier falsch informiert?
Ja, definitiv. Das ist ja gerade der Unterschied des Wohnsitzes (Erst- Zweitwohnsitz) der melderechtlich belegt wird, zu der häuslichen Gemeinschaft. Der jagende Vater und Sohn, aber auch Geschwister oder der Onkel sind die aufgeführten Beispiele. Bestes Beispiel, ein Student wird wohl kaum seinen Waffenbestand ins Studentenwohnheim nehmen. Begründet er bei seinen Eltern keinen gweitwohnsitz, was oftmals mit einer zweitwohnungssteuer verunmöglicht wird, ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung mit Vater, Onkel aber auch etwa beim jagenden Patenonkel am Studienort die perfekte Lösung.
 
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@rupeva , das Procedere war mit der Behörde abgestimmt. Die SB sagte wörtlich, füllen Sie bitte einen Leihschein aus, weil ich nicht weiß, wie die Kollegen in Bremen das beurteilen. Hier wird nichts vermerkt, das ist auch nicht vorgesehen, im übrigen müsste ich für jeden Pinselstrich Gebühren erheben.
 
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PS: Ein Drillung, eine Bockdoppelflinte, ein Repetierer und eine Pistole Kaliber .45ACP war bei der Kontrolle nicht in meinem Schrank sondern 150km entfernt in der Wohnung meiner Eltern im Waffenschrankt. Mein Vater ist auch Jäger. War bei der Kontrolle überhaupt kein Thema, es wurde kontrolliert was da ist mehr nicht.

Vollkommen richtig. Sollten sich die kontrollierenden Personen damit nicht zufrieden geben steht es ihnen frei bei der Polizei am Wohnort des Vaters Amtshilfe einzufordern. Ob dies dann geschieht, sofort geschieht ist eine andere Frage.
 
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entzogen nicht, aber ein Anwalt war schon nötig um den V
Hab ich gemacht, Kontrolle war da und jetzt?
Wenn se nachfragen wahrheitsgemäß antworten und gut ist.
Das sind doch Phantomschmerzen von denen du da berichtest, oder hattest du den Fall bereits und es wurde jemanden aus diesem Grund die Zuverlässigkeit entzogen?

Grüße
Alexander

PS: Ein Drillung, eine Bockdoppelflinte, ein Repetierer und eine Pistole Kaliber .45ACP war bei der Kontrolle nicht in meinem Schrank sondern 150km entfernt in der Wohnung meiner Eltern im Waffenschrankt. Mein Vater ist auch Jäger. War bei der Kontrolle überhaupt kein Thema, es wurde kontrolliert was da ist mehr nicht.

das kann natürlich gut sein das es auch so ausgeht (y) es gibt ja auch noch denkende SB in den Behörden. In anderen Fällen kann es je nach SB anders ausgehen. Dein Beispiel zeigt ja nur einen Einzelfall und nicht die rechtliche Situation. Den einzigen Fall den ich persönlich dazu kenne musste ein Anwalt wieder geradebiegen, dass hat dann wegen eines Formfehlers der Behörde geklappt. Anwalt konnte wie auch immer nachweisen, das die Behörde die Meldung verschlammt hat. Aber wie schon gesagt, ich will hier nicht missionieren.
 

BAL

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Ich will die Alternativen zum Leihschein, besonders die von @Mantelträger mit Zitaten aus den einschlägigen Gesetzten untermauerten, nicht als schlecht oder gar falsch darstellen. Das sind sie nicht. Sie bieten im Zweifel aber die Möglichkeit diese oder jede Meinung zur Auslegung zu haben.

Das trifft beim Leihschein nicht zu. Damit haste Ruhe. Das mag vielleicht nicht die eleganteste Lösung sein. Das WaffG gibt, wenn man genau hinsieht, noch andere her, aber beim Leihschein gibt es nix zu diskutieren und da muß man auch keine SB befragen.
 
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Vollkommen richtig. Sollten sich die kontrollierenden Personen damit nicht zufrieden geben steht es ihnen frei bei der Polizei am Wohnort des Vaters Amtshilfe einzufordern. Ob dies dann geschieht, sofort geschieht ist eine andere Frage.
würde ja heißen ich brauche gar keinen Waffenschrank, weil ich meine Waffen bei Papa und Onkel lagere. :ROFLMAO:
 
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Ja, das kann es auch heißen.
Ich hatte auch erst einige Jahre nachdem ich meinen Jagdschein gemacht habe einen Waffenschrank gekauft.
Die Waffen waren immer im Schrank meines Vaters in häuslicher Gemeinschaft gelagert.
Die Sachbearbeiterin hat damals bei Austellung meiner WBK und Eintragung eines BDF sogar explizit danach gefragt ob ich einen eigenen Schrank habe oder die Waffen bei meinem Vater lagere.

Grüße
Alexander
 
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Ich will die Alternativen zum Leihschein, besonders die von @Mantelträger mit Zitaten aus den einschlägigen Gesetzten untermauerten, nicht als schlecht oder gar falsch darstellen. Das sind sie nicht. Sie bieten im Zweifel aber die Möglichkeit diese oder jede Meinung zur Auslegung zu haben.

Das trifft beim Leihschein nicht zu. Damit haste Ruhe. Das mag vielleicht nicht die eleganteste Lösung sein. Das WaffG gibt, wenn man genau hinsieht, noch andere her, aber beim Leihschein gibt es nix zu diskutieren und da muß man auch keine SB befragen.
Worin siehst du jetzt den konkreten Vorteil des Leihscheins?
Ein Beleg der Verwahrung wäre korrekt und eigentlich sachgleich ohne die Nachteile der begrenzten Leihe.
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Waffen mus man nichta ndauernd ummelden.
Man hat aber alle zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen zu melden.
 
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Machs Dir einfach und lese Dir das Merkblatt zur Aufbewahrung durch...
Bei euch würde es unter AUFBEWAHRUNGSORT punkt c. sogar als häusliche Gemeinschaft zählen.
Generel geht es a. als temporäres Überlassen - mit Behörde abklären und schriftlich dokumentieren, email an Amt, Format des Leihscheins mit Aufbewahrer ausfüllen. Ist nicht genau festgelegt wie lange das sein darf aber bis zu einem jahr wäre es ok wurde mir gesagt.
Und da Ihr verwandte seit als b. Häusliche Gemeinschaft, email an Amt und Zettel würde Ich persönlich auch machen...
c. Leihschein, aber das geht ja offiziel nur 1 Monat und dann müsstet Ihr einen neuen ausfüllen...Kann man natürlich auch im voraus machen
 

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BAL

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Die Verfahrensweise mit dem Leihschein halte ich für gängiger / häufiger angewandt als den Beleg der Verwahrung. Mit dem Leihschein hat ein SB mit höherer Wahrscheinlichkeit breits zu tun gehabt als mit der "Verwahrung durch Erlaubnisinhaber".
Ich schaue nicht nur auf das, was in den Gesetzen steht, sondern versuche die SB und deren Verhalten in die Überlegung mit einzubeziehen.

Wenn ich die Wahl habe zwischen:
a) Rechtlich okay, bedarf im Zweifel einer Erklärung
und
b) Rechtlich genauso okay, bedarf keiner Erklärung
Dann nehme ich immer b). Es sei denn es gibt keine Alternative zu a).

Aus dem gleichen Grund kommt bei mir beim Transport der Waffe zur Jagdausübung auch ein Schloss ans Futteral. Nicht, weil es ohne dem nicht auch rechtens wäre, sondern weil ich keine Lust auf etwaige Diskussionen mit PVB habe, die ihre Laufbahnprüfung mit "ausreichend" bestanden und nur die Hälfte des Stoffs noch präsent haben.
 

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