Ich will die Alternativen zum Leihschein, besonders die von
@Mantelträger mit Zitaten aus den einschlägigen Gesetzten untermauerten, nicht als schlecht oder gar falsch darstellen. Das sind sie nicht. Sie bieten im Zweifel aber die Möglichkeit diese oder jede Meinung zur Auslegung zu haben.
Das trifft beim Leihschein nicht zu. Damit haste Ruhe. Das mag vielleicht nicht die eleganteste Lösung sein. Das WaffG gibt, wenn man genau hinsieht, noch andere her, aber beim Leihschein gibt es nix zu diskutieren und da muß man auch keine SB befragen.