Der Herr Bärensattler unterstellt anderen Diskutanten das seine Auführungen oder das Gesetz für andere "unverständlich" sind. Für mich liest sich das so als würde es die Mitdiskutanten für blöd halten, ich lasse mich aber gerne berichtigen.
Halten wir der Einfachheit halber einmal fest:
da faselt urplötzlich Einer auf meine Einlassung "Leihschein hinlegen!" hin etwas von
"ja... der lebt aber in Australien und blablabla.."
Trifft nicht zu, jedenfalls lese ich davon im Eingangsposting nixe, nada niente.. Du etwa?
Ich argumentiere daraufhin sachlich dagegen und urplötzlich
"studiert der deutsche Staatbürger für ein Jahr in Australien.. blablabla..."
Trifft nicht zu, jedenfalls lese ich davon im Eingangsposting nixe, nada niente.. Du etwa?
Als nächstens schießt du ums Eck und erzählst unter meinen Zitat etwas davon,
dass bei dir keine Waffen kontrolliert werden konnten, weil sie nicht da waren...
Ja genau, wunderbar. Nur darum geht es in der Eingangsfrage absolut nicht!
Es geht darum, dass beim Vater des Threaderstelles (TE) Waffen stehen die nicht auf ihn (den Vater) angemeldet sind und er (der Vater) bei einer verdachtsunabhängigen unangekündigten Waffenkontrolle einen Beleg zur Herkunft vulgo Besitz dieser Waffe(n( (des Sohnes) vorlegen können muss.
Und niemand weiss, wie der / die / das KontrolleuereInnenInnen darauf reagieren / werden / würden.
Das hat also mit deinem Fantasiebeispiel (mehr ist es aus meiner Sicht dazu nicht) gar nichts, a b s o l u t gar nichts!, zu tun.
Welcher Text im Gesetz lässt sich entsprechend dehnen?
Es steht doch explizit im Gesetz das ein Leihschein nicht notwendig ist.
Grüße
Alexander
Es steht im Gesetz, dass man dem Leih- oder Überlassungsnehmer einen Wisch ausstellen muss, damit dieser im Falle von.... siehe oben!
Und von
@Mantelträger zitiertem Gesetzestext
Ich persönlich präferiere immer noch, trotz dem geringem Nachteil der gesetzlich zeitlichen Befristung, den Leihschein.
Und zwar aus folgendem Grund:
wenns dem Vater einfällt, dass er gerne mit dieser Waffe jagen gehen möchte,
dazu bekommt er sie ja geliehen*, dann kann er das recht problemlos tun.
Und jetzt lehne dich entspannt zurück und denke darüber nach. Ob ich dich wirklich angesprochen haben könnte.
* doch, er bekommt sie geliehen. Sagen wir jetzt halt einmal so.