Nö, siehe mein Post.
Nirgendwo steht geschrieben dass du einen Leihschein für die Verwahrung von Waffen anderer benötigst.
Der Aufbewahrungsort ist auch nicht festgelegt, es gibt nur Kriterien die eingehalten werden müssen. Ich habe dazu unten einen Link zu einem Merkblatt angehängt.
Nirgendwo wird gefordert dass du die Waffen an deinem (Haupt-)Wohnsitz aufbewahrst.
Die Behörde kann dann natürlich verlangen dass du die sichere Verwahrung der Waffen nachweist. Das ist vom Gesetz gedeckt. Bei mir erfolgte das durch den genannten Zettel in den ich die relevanten Daten eintragen sollte.
Wenn sie da irgendeinen Verdacht haben können die (evtl. per Amtshilfegesuch) dort eine Kontrolle veranlassen.
Bei einer Kontrolle wird immer die ordnungsgemäße Aufbewahrung
deiner Waffen kontrolliert.
Wenn dort Waffen die auf jemand anderen angemeldet sind ist das irrelevant, evtl. werden die Hintergründe erfragt. Trotzdem wurde hier gegen kein Gesetz verstoßen.
Wenn nicht alle
deine Waffen im Schrank vorhanden sind ist es problematischer. Dann musst du nämlich die korrekte Verwahrung nachweisen. Dazu bist du nämlich nach Gesetz tatsächlich verpflichtet.
Den Leihschein darfst du natürlich gerne ausfüllen, wenn der aber abgelaufen ist könnte sich ein Problem auftun das du vorher gar nicht hattest. Der Leihschein suggeriert nämlich das du die Waffen nicht nur zur Aufbewahrung erworben hast. Sinvoller wäre es wenn du formlos Name, Geburtsdatum und WBK Nummer des Überlassers notiert hast.
Hier auch in einem Merkblatt, siehe Seite 3 d):
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/...enaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Lies einfach mal die Gesetzestexte bevor du andere als blöd titulierst.
Grüße
Alexander