Waffenaufbewahrung bei temporärer Jagdeinladung

Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.913
Doch, relativ simpel: wenn was geklaut werden sollte, sollte man entweder den Verschluss oder das Gewehr ohne Verschluss noch vorzeigen können (Beispiel Repetierer). Das eine oder das andere. Rechtlich vorgeschrieben ist das allerdings NICHT.
.....aber durchaus sinnvoll!
Ich habe immer ein wesentliches Teil getrennt von Büchse/Flinte ( Verschluss/Vorderschaft ) separat aufbewahrt.

D.T.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.570
Auf der Jagd und auf Reisen, gibt’s halt keine Vorschriften, wie zu Hause… einzig für den Finder, der sie an sich nimmt, der verstößt gegen das Waffenrecht!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
179
Zurzeit aktive Gäste
401
Besucher gesamt
580
Oben