Waffenaufbewahrung bei temporärer Jagdeinladung

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28 Jan 2019
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Doch, relativ simpel: wenn was geklaut werden sollte, sollte man entweder den Verschluss oder das Gewehr ohne Verschluss noch vorzeigen können (Beispiel Repetierer). Das eine oder das andere. Rechtlich vorgeschrieben ist das allerdings NICHT.
.....aber durchaus sinnvoll!
Ich habe immer ein wesentliches Teil getrennt von Büchse/Flinte ( Verschluss/Vorderschaft ) separat aufbewahrt.

D.T.
 
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Auf der Jagd und auf Reisen, gibt’s halt keine Vorschriften, wie zu Hause… einzig für den Finder, der sie an sich nimmt, der verstößt gegen das Waffenrecht!
 

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