Waffen übers Internet verkaufen- EWB?

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Meine Behörde ruft mich dann immer an und fragt ob Sie die Info raus geben dürfen.
Wenn man als Verkäufer die bekannten Daten des Käufers der Behörde nennt, braucht die nur noch mit Ja oder Nein zu antworten. In dem Sinne brauchen sie keine Daten herauszugeben, weil die Daten dem Verkäufer ja schon bekannt sind und der Verkäufer nur eine Bestätigung vom Amt braucht, dass die Daten des Käufers korrekt sind.
MfG.
 
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da ich die letzte zeit einige waffen verkauft habe habe ich auch mir immer die Nummer von der ensprechenden Behörde geben lassen. Dort angerufen und nachgefragt ob Herr XXX die Waffe erwerben darf . Nie Probleme gehabt alle waren sehr freundlich und zuvorkommend.
 
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@Dreiläufer , stimmt alles. Ich denke trotzdem, dass eine Zweizeileremail des Käufers an seinen SB, dass XY sich in den nächsten Tagen melden wird um die EWB bestätigt zu bekommen, keine unerfüllbare Forderung ist.
Ich fand es nervig noch mal eine Schleife drehen zu müssen und mit der Behörde diskutieren (vor allen Dingen in diesem Fall) lohnt nicht.
 
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Wenn man als Verkäufer die bekannten Daten des Käufers der Behörde nennt, braucht die nur noch mit Ja oder Nein zu antworten. In dem Sinne brauchen sie keine Daten herauszugeben, weil die Daten dem Verkäufer ja schon bekannt sind und der Verkäufer nur eine Bestätigung vom Amt braucht, dass die Daten des Käufers korrekt sind.
MfG.
Jein - weil damit bestätigen Sie einem unbekannten ja schon das du Waffen besitzt
 
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Es ist leider mit der tel. Auskunft von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich.
Von sehr nett schnell und kompetent bis ich gebe keine Daten raus, brauche Vollmacht des JS-Inhabers bzw. keine Auskunft wegen Datenschutz.
 
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Jein - weil damit bestätigen Sie einem unbekannten ja schon das du Waffen besitzt

Wenn du sagst, ich habe hier WBK Nummer XXX von Herrn, von Ihnen am XX.XX.XXXX ausgestellt - ist das so korrekt?

Was wird dann einem unbekannten verraten? Er weiß ja schon alles... oder es handelt sich um Fälschungen, dann sollte daran auch öffentliches Interesse da sein, das aufzuklären...
 
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Es ist leider mit der tel. Auskunft von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich.
Von sehr nett schnell und kompetent bis ich gebe keine Daten raus, brauche Vollmacht des JS-Inhabers bzw. keine Auskunft wegen Datenschutz.
Das wäre auch der richtige Weg, keinen Auskunft zu erteilen. Das geht niemanden ohne meine Erlaubnis etwas an.
 
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Die Erlaubnis kannst Du ja einmalig zum Zwecke des Waffenerwerbs erteilen.

Da bitte ich auch eventuelle Käufer darum, daß sie meinen Anruf/meine Mail vorher ankündigen.

Genau so gebe ich meiner Sachbearbeiterin kurz Bescheid, wenn ich was erwerben möchte.

Hat genau so schon x--mal geklappt.

Wenn irgendwie einzurichten, hole ich eine Waffe selbst ab.

Dann kann man sich das gute Stück nochmal genau anschauen und notfalls vom Vertrag zurücktreten.
Das ist die einfachste Variante und vermeidet Transportschäden und Ärger mit dem Kurier.
 
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Jein - weil damit bestätigen Sie einem unbekannten ja schon das du Waffen besitzt
Nochmal, du rufst den SB des Käufers an, welche er dir ja schon durch Fotokopie via e-Mail mitgeteilt hat und fragst den ☝️ UNTER ANGABE SEINES JAGDSCHEINES, ob dieser gültig ist, ist doch ganz einfach. So habe ich es bisher bei jedem online Verkauf gehandhabt. Wer mir diese Daten nicht senden will, dem kann ich eine Waffe nicht verkaufen, ganz einfach und mal ganz ehrlich, man kannst auch übertreiben.
MfG.
 
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Gültige EWB zB. Jagdschein der gelöst ist in Kopie, Personalausweis in Kopie und das alles noch gültig ist, die Adresse und Durchwahl des Sachbearbeiter' in der Waffenbehörde. Sich das alles am Tel. bestätigen lassen einen Kaufvertrag mit oder ohne den Kaufpreis schreiben Vordrucke die man online ausfüllen kann. Unterschreiben vom Käufer und Verkäufer. Wenn das alles geklärt ist, kann die Waffe Versendet werden, Kaufverträge von den der Waffe als Kopie mit an die Waffenbehörde senden, aber auch die WBK.
MfG.
Moin,

niemals würde ich meinen Personalausweis rausgeben in Kopie.
Damit sollen schon die tollsten Sachen passiert ein! Munkelt man...
 
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Das wäre auch der richtige Weg, keinen Auskunft zu erteilen. Das geht niemanden ohne meine Erlaubnis etwas an.
Ich hatte da bis jetzt nie Probleme. Die haben im Grunde auch keine Daten herausgegeben, wenn ich beim Amt des Käufers angerufen habe. Vielmehr immer die Daten die ich schon hatte bestätigt. Auch waren die SBs dieser Ämter immer sehr nett.
 
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Moin,

niemals würde ich meinen Personalausweis rausgeben in Kopie.
Damit sollen schon die tollsten Sachen passiert ein! Munkelt man...
Muss man zum Glück auch nicht
Wenn der Verkäufer das in die Auktion reinschreibt, kann man einen großen Bogen darum machen. Wenn er es nicht reinschreiben bekommt er die gesetzlich notwendigen Daten und fertig, da kann er meckern wie er will.

Gruß
 
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Genau so, er bekommt die NWR Nummern mitgeteilt, die Jagdschein Nummer, die Telefonnummer des Sachbearbeiters und dessen Anschrift, fertig.
Es kann doch niemand ernsthaft voraussetzen, dass ich Fotos von meinen persönlichen Dokumenten inkl Adresse und Foto von mir per Internet versende.
Ich weiß doch dann gar nicht, wer was damit macht, ob und wenn ja, wie die Daten gesichert sind, usw.
Ich kläre das aber im Vorhinein mit dem Verkäufer ab, wer damit nicht einverstanden ist, kein Problem, dann kaufe ich wo anders.
Datenschutz geht uns alle etwas an
 
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Genau so, er bekommt die NWR Nummern mitgeteilt, die Jagdschein Nummer, die Telefonnummer des Sachbearbeiters und dessen Anschrift, fertig.
Es kann doch niemand ernsthaft voraussetzen, dass ich Fotos von meinen persönlichen Dokumenten inkl Adresse und Foto von mir per Internet versende.
Ich weiß doch dann gar nicht, wer was damit macht, ob und wenn ja, wie die Daten gesichert sind, usw.
Ich kläre das aber im Vorhinein mit dem Verkäufer ab, wer damit nicht einverstanden ist, kein Problem, dann kaufe ich wo anders.
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Nwr Nummer braucht er auch nur, wenn er Händler ist. Private brauchen und bekommen die nicht.
 

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