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Wenn man als Verkäufer die bekannten Daten des Käufers der Behörde nennt, braucht die nur noch mit Ja oder Nein zu antworten. In dem Sinne brauchen sie keine Daten herauszugeben, weil die Daten dem Verkäufer ja schon bekannt sind und der Verkäufer nur eine Bestätigung vom Amt braucht, dass die Daten des Käufers korrekt sind.Meine Behörde ruft mich dann immer an und fragt ob Sie die Info raus geben dürfen.
MfG.