Waffen übers Internet verkaufen- EWB?

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Ich habe bis jetzt nur bei Egun Waffen gekauft und dabei fiel mir auf: Ob Privatverkäufer oder Händler, jeder geht die Sache etwas anderst an was die EWB angeht und wie die ganze Sache abgewickelt wird, ich hatte schon einen Verkäufer der wollte nur den Jagdschein und der nächste hat auf einen Kaufvertrag mit Unterschrift bestanden usw.

Nun möchte ich ebenfalls bei Egun einige Jagdwaffen verkaufen und ich bin schlicht etwas überfordert wie das ganze nun nach der aktuellen Gesetzeslage abzulaufen hat. Eventuell könnte mir jemand mit Erfahrung den Ablauf mal schildern wie ich auf der sicheren Seite bin und meine Waffe dann auch ordnungsgemäß ausgetragen bekomme und wie die EWB des Käufers genau geprüft werden muss. Ist ein Kaufvertrag Pflicht?
 
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den Kaufvertrag schließt du mit dem erfolgreichen Abschluss der Auktion. Einen zweiten zu erstellen ist sowohl sinnlos als auch unmöglich. Außerdem geht die Behörde der Preis nichts an.
EWB kontrollieren klar und die notwendigen Daten, also Name Anschrift, EWB und laufende Nummer in deiner WBK nebst den dortigen Angaben an deine Behörde. NWR Daten brauchst du nicht.

Gruß
 
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Bei egun reicht die Verkaufsmail als Nachweis bei der Behörde.
Wenn sich außerhalb von egun geeinigt wird, dann setzt einen KV für eine Gebrauchtwaffe auf, Vordrucke gibts unendlich viele im Internet.
Dann lässt du dir die EWB des Verkäufers als Kopie schicken und rufst bei der dementsprechenden Behörde an und fragst, ob die Person noch berechtigt ist Waffen zu erwerben.
In der Regel bekommt man die kurze Info am Telefon, manche Behörden verlangen aber auch ne Anfrage per Mail zum Beispiel.
Dann kann die Waffe auf die Reise gehen.
 
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Also schreibe ich am besten noch zustäzlich rein nur innerhalb Deutschland und nach beendeter Auktion soll der Käufer mir seine EWB zukommen lassen und ich mache am besten ne Mail an seinen Sachbearbeiter dann hat man die Antwort noch schriftlich.. Dann versenden und ich schicke die WBK an meine Behörde zur Austragung mit den Daten des Käufers und alles sollte i.O sein?
 

m95

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Wenn du eine Auktion erstellst, gibt es bei bei dem Reiter "Internationaler Versand" die Auswahlmöglichkeit "Nein". Im Text schreibe ich es dann aber immer nochmals rein (kein internationaler Versand, nur über zertifizierte Waffenexportunternehmen wie Waffen Bock, hierfür anfallende Kosten sind vom Käufer zu tragen). Ich lege generell immer einen Kaufvertrag (Vordruck aus Internet "Kaufvertrag über eine gebrauchte Jagdwaffe" von Pirsch) auf, stehen dann auch nochmal die ganzen Daten drauf (Jagdschein, WBK, NWR-ID, etc., was wichtig sein könnte), den ich der Behörde dann mitschicke. Vielleicht auch abhängig von deiner Behörde, bei uns gibt es da einen Vordruck "Anzeige zum Erwerb einer Schusswaffe", wo penibel und viele Daten aufgeführt werden müssen (auch NWR ID etc. des Käufers).
Deshalb ggf. im Vorfeld abklären, ob es das bei euch auch gibt.
 
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... bei uns gibt es da einen Vordruck "Anzeige zum Erwerb einer Schusswaffe", wo penibel und viele Daten aufgeführt werden müssen (auch NWR ID etc. des Käufers).

Es geht wohl um eine "Überlassung"

Sieht bei uns so aus. Übrigens gehen Kauf- / Überlassungsverträge niemanden etwas an.

Überlassung.jpg
 
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Ich habe bis jetzt nur bei Egun Waffen gekauft und dabei fiel mir auf: Ob Privatverkäufer oder Händler, jeder geht die Sache etwas anderst an was die EWB angeht und wie die ganze Sache abgewickelt wird, ich hatte schon einen Verkäufer der wollte nur den Jagdschein und der nächste hat auf einen Kaufvertrag mit Unterschrift bestanden usw.

Nun möchte ich ebenfalls bei Egun einige Jagdwaffen verkaufen und ich bin schlicht etwas überfordert wie das ganze nun nach der aktuellen Gesetzeslage abzulaufen hat. Eventuell könnte mir jemand mit Erfahrung den Ablauf mal schildern wie ich auf der sicheren Seite bin und meine Waffe dann auch ordnungsgemäß ausgetragen bekomme und wie die EWB des Käufers genau geprüft werden muss. Ist ein Kaufvertrag Pflicht?
Lass dir vom Käufer die Daten seiner Waffenbehörde geben und Ruf dann dort an ob der käufer eine EWB hat. Kaufvertrag habe ich immer gemacht, gibt Vordrucke im Internet.
 
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Lass dir vom Käufer die Daten seiner Waffenbehörde geben und Ruf dann dort an ob der käufer eine EWB hat. Kaufvertrag habe ich immer gemacht, gibt Vordrucke im Internet.
Das ist sehr wichtig! Ein Freund hat eine Glock versteigert. Der Käufer wollte Bar zahlen und abholen. Die WBK hatte einen Voreintrag. Das Telefonat ergab, dass die WBK echt, aber als gestohlen gemeldet war. Die Polizei hat den „Käufer“ dann bei der Übergabe in Dortmund verhaftet. Das hätte sonst richtig Ärger geben können.

Viele Grüße
Hab
 
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Für das Prüfen der EWB: Der Käufer sollte seine Behörde informieren, dass Du Dich dort melden wirst und dass die Behörde die notwendigen Daten rausgeben darf. Ich hatte den Fall, dass der SB mir sagte, dass er die Information (EWB gültig oder nicht) ohne die Zustimmung des Dateninhabers nicht rausgeben dürfe. Eine andere Behörde hat im gleichen Zeitraum das nicht verlangt...
Aber schaden tut es ja nicht, wenn eine entsprechende "Freigabe" proaktiv vorliegt. Spart Dir einen Schleife mit dem Käufer.
 
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Für das Prüfen der EWB: Der Käufer sollte seine Behörde informieren, dass Du Dich dort melden wirst und dass die Behörde die notwendigen Daten rausgeben darf. Ich hatte den Fall, dass der SB mir sagte, dass er die Information (EWB gültig oder nicht) ohne die Zustimmung des Dateninhabers nicht rausgeben dürfe. Eine andere Behörde hat im gleichen Zeitraum das nicht verlangt...
Aber schaden tut es ja nicht, wenn eine entsprechende "Freigabe" proaktiv vorliegt. Spart Dir einen Schleife mit dem Käufer.
Meine Behörde ruft mich dann immer an und fragt ob Sie die Info raus geben dürfen.
 
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Oder ganz einfach, NWR Daten und Jagdscheindaten per Mail schicken lassen und per Videoanruf Ausweis/WBK/Jagdschein prüfen
 
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Gültige EWB zB. Jagdschein der gelöst ist in Kopie, Personalausweis in Kopie und das alles noch gültig ist, die Adresse und Durchwahl des Sachbearbeiter' in der Waffenbehörde. Sich das alles am Tel. bestätigen lassen einen Kaufvertrag mit oder ohne den Kaufpreis schreiben Vordrucke die man online ausfüllen kann. Unterschreiben vom Käufer und Verkäufer. Wenn das alles geklärt ist, kann die Waffe Versendet werden, Kaufverträge von den der Waffe als Kopie mit an die Waffenbehörde senden, aber auch die WBK.
MfG.
 

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