Waffen bei Freundin aufbewahren

Registriert
9 Feb 2012
Beiträge
31
Hallo liebe Waidgenossen :)
Ich habe vor kurzem meine Jägerprüfung bestanden, trotz Widerstand meiner Mutter (denn Merke: Wenn man Fleisch von Tieren kauft, welche von anderen getötet wurden ist das völlig normal, aber wenn man selber Tiere tötet ist man ein Psychopath).
Nunja nachdem ich die Prüfung trotz der netten Stolpersteine gemacht habe, hat meine Mutter nun festgestellt, dass sie ja eine Waffenphobie hat (Vater war Polizist und hat ihr als Kind ganz viel Angst gemacht, damit sie die Pistole nicht anfasst...) und dass sie deswegen keine Waffen im Haus haben will.
Da ich noch Student bin und mir keine eigene Wohnung leisten kann, möchte ich die Waffen gerne bei meiner Freundin in der Wohnung unterbringen (Ich bin so wie so genauso oft bei ihr wie bei mir Zuhause).

Soweit ich weiß, sollte dies kein Problem darstellen.
ABER wir alle Wissen, dass die Behören genau so Waffenverliebt sind wie meine Mutter und deshalb wäre ich schon gerne auf der sicheren Seite.
Vor ein paar Jahren hätte ich mir keine Gedanken gemacht, aber durch die neuen Kontrollen könnte ich in eine komische Situation geraten, wenn ich Besuch bekomme und erkläre, dass die Waffen 2 Orte weiter stehen.
Sollte ich lieber meinen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz?) zu meiner Freundin verlagern, oder ist dies wirklich nicht von belang?
Ist es ratsam den Standort der Waffen bei der Behörde zu melden?

Vielen Dank für eure Antworten! :30:
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.249
Da darfst den Waffenschrank in jeder beliebigen dauerhaft bewohnten Wohnung aufstellen.
Wichtig ist, dass der unberechtigte Wohnungsinhaber bzw. andere keinen Zugriff haben.
Nur falls er (sie) auch berechtigt ist (d.h. wenn sie auch den JS macht) und Zugriff haben will, musst du ein "Zusammenleben" irgendwie dokumentieren, z.B. mit Neben- oder Hauptwohnsitz bei der Freundin. - Das hat Muttern dann davon!

- Und den Behörden brauchst du den Standort des Waffenschrankes erst bei der "Umsonst"-Kontrolle mitteilen.
Bei der ersten Waffenanmeldung solltest du aber den Kaufbeleg des Waffenschrankes incl. Klassifizierung vorweisen können.
 
A

anonym

Guest
Eichelhäher schrieb:
Hallo liebe Waidgenossen :)
Ist es ratsam den Standort der Waffen bei der Behörde zu melden?

Hallo,

warum fragst Du nicht die Behörde ? Traust Du denen nichts zu und fragst darum Leute die Du nicht kennst ?

achtundneuziger
 
Registriert
13 Sep 2008
Beiträge
246
achtundneuziger schrieb:
Eichelhäher schrieb:
Hallo liebe Waidgenossen :)
Ist es ratsam den Standort der Waffen bei der Behörde zu melden?

Hallo,

warum fragst Du nicht die Behörde ? Traust Du denen nichts zu und fragst darum Leute die Du nicht kennst ?

achtundneuziger


@Admin: achtundneunziger hat recht! Das WuH-Forum kann also geschlossen werden! Möchte mich dann schon mal (vorsorglich) für die vielen guten Antworten auf Fragen, die mir größtenteils nicht einmal eingefallen wären, bedanken!
Wünsche Euch ein gute Zeit mit Euren Sachbearbeitern und immerwährendes Waidmannsheil!
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
achtundneuziger schrieb:
Eichelhäher schrieb:
Hallo liebe Waidgenossen :)
Ist es ratsam den Standort der Waffen bei der Behörde zu melden?

Hallo,

warum fragst Du nicht die Behörde ? Traust Du denen nichts zu und fragst darum Leute die Du nicht kennst ?

achtundneuziger

Naja, vielleicht traut er seiner Behörde ja auch "einiges" zu ............ :26: :12:
... und wer sagt denn, das er seine Sachbearbeiter "kennt" ? :12:
:31:

Ansonsten schließe ich mich Kurköln an. :27:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
Registriert
9 Feb 2012
Beiträge
31
Hallo,

warum fragst Du nicht die Behörde ? Traust Du denen nichts zu und fragst darum Leute die Du nicht kennst ?

achtundneuziger

Denen traue ich alles zu, das ist eher das Problem ;-)
Ich sage es mal so:
Hier habe ich eher das Gefühl mit Leuten zu sprechen welche auf meiner Seite sind, als bei der Behörde (Der Eindruck, den ich beim lösen des Jagdscheins hatte und die Erzählungen von Freunden haben mir gereicht).

Und nach der Logik deines zweiten Satzes dürfe ich hier ja überhaupt nichts fragen :31:

Vielen Dank für eure Antworten!
 
A

anonym

Guest
Moin,

so wie ich es lese und verstanden habe, geht es um die Aufbewahrung von Waffen in einer Wohnung zu deren Besitzer kein verwandschaftliches Verhältnis besteht, oder ? Ob das rechtlich zulässig ist bzw. wie das bei einer Kontrolle ausgehen wird, kann NUR die Behörde beantworten bei der die Waffen gemeldet sind. Wir können hier auch eine Abstimmung machen, deren Ergebnis aber für die Tonne ist, weil es in punkto Rechtssicherheit niemanden hilfreich ist.

Zur Ausgangsfrage : Ich bin dafür, aber nur bei einem grünen A-Schrank :12:

achtundneuziger, der jetzt sein volles Sparschwein mit Gummistopfen unterm Bauch zur Aufbewahrung zum Nachbarn bringt. :19:
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.249
achtundneuziger schrieb:
so wie ich es lese und verstanden habe, geht es um die Aufbewahrung von Waffen in einer Wohnung zu deren Besitzer kein verwandschaftliches Verhältnis besteht, oder ? Ob das rechtlich zulässig ist bzw. wie das bei einer Kontrolle ausgehen wird, kann NUR die Behörde beantworten bei der die Waffen gemeldet sind.
Aha - Jetzt macht jede Behörde ihre eigenen Gesetze oder Ausführungsvorschriften?

Ich z.B. habe meine Waffen an drei verschiedenen Orten (in zwei verschiedenen Bundesländern), habe - da keinerlei gesetzliche Regelung dagegen steht - auch keine Behörde im vorauseilenden Gehorsam um ihre Meinung gebeten.
Bei der schon erfolgten Kontrolle wurde dies auch so hingenommen.

Verwandtschaftliches Verhältnis ist schon mal Quatsch. Da dürften meine Waffen auch nicht bei meiner (mir hoffentlich nicht näher verwandten) Ehefrau stehen.
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
überhaupt, den Schrank beim neutral normal denkenden Nachbarn aufzustellen erscheint mir allemal sicherer als bei einer irrational aberwitzig zyklierend tickenden Freundin oder Ehefrau ....

steht da nicht auch was im Gesetz?
:29:
 
Registriert
7 Mai 2007
Beiträge
225
Moin,

am besten die Mutter mit leckerem Wildbret "überzeugen", hat auch bei unserem Onkel damals geklappt ("Dann bringt der ja Waffen ins Haus..." waren seine Worte) aber danach war das dann gegessen, im wahrsten Sinne des Wortes. ;)
Das mit bei der Freundin lagern ist rechtlich ok aber was ist wenn du dich von Ihr trennst und Sie etwas nachtragend wird? Gibt genug Geschichten wo soetwas dann nicht so schön war für den Waffenbesitzer...

Gruß und Waidmannsheil


Christian
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Ein Jäger hat ein Gewehr – so ist das nunmal. Wenn Du ein Mann bist, ein echter Jäger und Sammler, dann fühlst Du Dich nur dort wirklich zu Hause, wo auch Dein Gewehr ist. Sag ihr das. Muttchen wird akzeptieren, denn insgeheim ist sie, wie alle Frauen, stolz darauf, mit einem echten Kerl, einem Jäger, Sammler und Versorger, unter einem Dach zu leben. Sei ein Mann!

Ich hatte anfangs ein ähnliches Problem. So lange, bis der erste Rehrücken auf dem Tisch stand, dann wurde Madame ganz stolz, und seither steht auch der Waffenschrank im Haus. Verschämt in der Abstellkammer zwar, aber das ist ok. Das Jagdzimmer kommt später. Ich arbeitete daran.
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.249
ChrisDDG schrieb:
Das mit bei der Freundin lagern ist rechtlich ok aber was ist wenn du dich von Ihr trennst und Sie etwas nachtragend wird? Gibt genug Geschichten wo so etwas dann nicht so schön war für den Waffenbesitzer...

Christian

Dieser Einwand verdient allerdings Beachtung. Ein Beweis, dass dieses Forum dicht am Leben steht. So eine Antwort hättest du beim Amt nicht bekommen.
Bei Muttern wär schon sicherer.
Mag sie ihre zukünftige Schwiegertochter denn gut leiden und ist froh, dich bald los zu sein oder wäre es ihr nicht lieber, wenn du noch mal ab und zu vorbeikommst, um die Waffe zu holen?
Ach so: Wenn du die Waffe dann bei Muttern hast und nur ab und zu bei der Freundin auf dem Weg zur Jagd übernachtest, wäre ein Zweitschrank zwar besser, rechtlich ist es aber wie in einem Hotel: Du kannst sie auch in dem Schlafzimmerschrank abstellen (musst dich aber überzeugen, dass dort sich keiner versteckt hat :29: ).
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
achtundneuziger schrieb:
Moin,

so wie ich es lese und verstanden habe, geht es um die Aufbewahrung von Waffen in einer Wohnung zu deren Besitzer kein verwandschaftliches Verhältnis besteht, oder ? Ob das rechtlich zulässig ist bzw. wie das bei einer Kontrolle ausgehen wird, kann NUR die Behörde beantworten bei der die Waffen gemeldet sind. Wir können hier auch eine Abstimmung machen, deren Ergebnis aber für die Tonne ist, weil es in punkto Rechtssicherheit niemanden hilfreich ist.

Zur Ausgangsfrage : Ich bin dafür, aber nur bei einem grünen A-Schrank :12:

achtundneuziger, der jetzt sein volles Sparschwein mit Gummistopfen unterm Bauch zur Aufbewahrung zum Nachbarn bringt. :19:

DeeeeeWeeeeeMmmmmmmmmmmmmmmmmmmm............
(komm wieder!)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil @Eichelhäher
Eichelhäher schrieb:
...
Sollte ich lieber meinen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz?) zu meiner Freundin verlagern, oder ist dies wirklich nicht von belang?
Ist es ratsam den Standort der Waffen bei der Behörde zu melden?

Vielen Dank für eure Antworten! :30:
Du bist ja mittlerweile hier weit davon entfernt, von einem ehemaligem User wüst beschimpft zu werden (und das ist gut so) :12:

Aber meine Empfehlung würde lauten, dass Du Dir einige Threads zu diesem Thema aus dem Forum und Dir folgend auch noch zu Gemüte ziehst.
Glaube mir, da steht alles drin, was Du wissen musst :26:
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
Frauen-Waffen-Tresor-Ratgeber:
Blondine: müßte gehen, ist eh beim Friseur, interessiert sich nur marginal für Dich, eher für Schuhschränke, also: beste Tarnung: Zalando-Werbung draufkleben.
Brünette: Ok, da müßtest Du schon etwas einfallsreicher werden, ggf. Interesse für deren Freundinnen 1x/Monat vorgeben, evt. mal mit ins Kino oder essen gehen, daß sollte genügen, oder so; appelliere an ihre Verständnis, ggf. handeln
Rothaarige: Finger davon, will nicht , kann nicht, darf nicht, überall Probleme...
....
:31:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
13
Zurzeit aktive Gäste
115
Besucher gesamt
128
Oben