Waffe ins Revier tragen

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 15851
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Wenn Du auf einem kürzerem, direktem Weg ins Revier kannst und den Umweg durch das Nachbarrevier nur des Windes wegen machst, hat die UJB m.M. nach Mist gebaut.

Da würde ich mich als Nachbar auch ärgern. Schon aus Prinzip, versteht sich. ;-)

Gruß Rumpel

Nachtrag: der Jägernotweg gilt nach meinem Verständnis ja nur bei Unzumutbarkeit anderer Wege.

Frage: Ist es dem Nachbarn zuzumuten, trotz ungünstigem Wind, den direkten Weg zu nehmen statt durchs Nachbarrevier zu trappeln?
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Boh ey...:roll::no:



@ Basti: Hast recht...:thumbup:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Teilzitat, §13:

" ....
13.6 Inhaber eines gültigen Jagdscheines nach § 15 Absatz 1 Satz 1 BJagdG dürfen auf Grund dieser Erlaubnis Jagdwaffen und -munition zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagd- oder Forstschutz mit sich führen und mit ihnen schießen.


.......


Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).

Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post. ..... "

Teilzitat Ende
 
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anonym

Guest
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Teilzitat, §13:

" ....
13.6 Inhaber eines gültigen Jagdscheines nach § 15 Absatz 1 Satz 1 BJagdG dürfen auf Grund dieser Erlaubnis Jagdwaffen und -munition zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagd- oder Forstschutz mit sich führen und mit ihnen schießen.


.......


Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).

Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post. ..... "

Teilzitat Ende

Und nu?
 
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Und nu lösen wir das Rätsel ganz auf und schauen in den §39(2)6 des BJagdG, der da lautet:

"Ordnungswidrig handelt, wer....

....zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege betritt."

Eigentlich dürften jetzt keine Fragen mehr offen sein.:-D

basti
 
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Nur ist es eine Frage der Höflichkeit und guten Nachbarschaft dem Nachbarn gegenüber mal ein Wort zu verlieren, BEVOR man so was macht. Kostet ja nix.

Mancher könnte sich sonst angepisst fühlen.
 
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@gipflzipfla
@basti
Also alles richtig :thumbup:
Danke für das Klarstellen!!!
An die anderen: Allet wird juuuut...
Gruß-Spitz
 
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@Clayperon
Recht hast Du @#63!!!
Du solltest Deine Jägerprüfung so oft wiederholen, bis das auch mit dem Jagdrecht sitzt...:p
Gruß-Spitz
 
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Moin Moin !

Ich habe auch das "Glück" zu Fuß oder mit dem Fahrrad ins Revier zu kommen ! Bisher habe ich mir darüber keine "Platte" gemacht!

Klamotten an, Waffe geschultert und los !
Zum einen kennen mich hier viele, zum anderen muss ich mich nicht verstecken. Recht ist Recht ! (Auch wenn Recht haben und Recht bekommen häufig eine Frage des richtigen Anwaltes sind!)

Diejenigen die Meckern wollen tun das auch wenn ich mit dem Auto vorbeifahre, daher schert es mich nicht.
Ich mache auch keine Ausnahme wenn es in Camo auf Krähen, bzw. von der Krähenjagd nach Hause geht. Genauso wenig würde ich darauf verzichten wenn ich mir ein MR 308 zulegen würde.
(Da wir einen Truppenübungsplatz haben, und häufig die "Truppe" zu Fuß in und um das Dorf zu sehen ist) würde selbst dass nicht mehr oder weniger stören bzw. zu Diskussionen führen.
Wenn der Gesetzgeber das nicht haben will, soll er dass so festlegen!

In meinem jetzigen Umfeld muss ich mich nicht einschränken und das ist auch gut so!

Schönen Sonntag noch
 
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Nur ist es eine Frage der Höflichkeit und guten Nachbarschaft dem Nachbarn gegenüber mal ein Wort zu verlieren, BEVOR man so was macht. Kostet ja nix.

Mancher könnte sich sonst angepisst fühlen.

Es ist höflich wenn der Nachbar rechtmäßiges Handeln von selbst erkennt. Ist dem Nachbarn die Rechtmäßigkeit nicht sofort klar, ist es höflich dass er sich informiert und anschließend schweigt. Unhöflich ist aber wenn die Art der Einholung der Information bereits benutzt wird um den rechtmäßigen "Störer" in irgend einer Art und Weise zu diskreditieren.
 
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30 Aug 2007
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5.037
Es ist höflich wenn der Nachbar rechtmäßiges Handeln von selbst erkennt. Ist dem Nachbarn die Rechtmäßigkeit nicht sofort klar, ist es höflich dass er sich informiert und anschließend schweigt. Unhöflich ist aber wenn die Art der Einholung der Information bereits benutzt wird um den rechtmäßigen "Störer" in irgend einer Art und Weise zu diskreditieren.

Das ist,
höflich gesagt, sehr schön und richtig geschrieben!!!
Gruß-Spitz
 

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