Vielleicht kann ein "Rechts-Kundiger" mal erklären den Unterschied zwischen dem Fix-Kauf
Geld gegen Ware mit unverzüglichem Eigentums- und Risikoübergang im Geschäft
und dem im Internet üblichen Kauf-Vertrag, der wie jeder ganz normale Kaufvertrag
aus 2 Teilen besteht, dem Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft.
Ausübung der tatsächlichen Gewalt! -(als waffenrechtl. Ausdruck!)
ist ja wohl abhängig von der Art des Kaufvertrages
und dem davon abhängigen "Risikoübergang" bzw. " Eigentumsübergang".
z.B. Vertragsbedingungen/ Transport&Lieferbedingungen
"... wenn die Ware unser (Versand-)Haus verläßt ..." :twisted:
Dies führt regelmäßig bei Verlust der Sendung zu Streitereien vor Gericht.