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Lass uns mal wissen was die euch raten.Wir lassen das jetzt über den Niedersächsischen Jagdverband prüfen!
Danke für die Beiträge
WAIDMANNSHEIL
Ich denke es gibt einen (aufwändigen) Rechtsweg und die praktikable Abkürzung.
Nicht, dass Du später mal vom Richter gefragt wirst „Sie haben also dem Angeklagten einen unentgeltlichen Begehungsschein angeboten und dafür Geld verlangt“? „Ja“. „Aha“.
Kaufleute sagen ja immer „Der erste Verlust ist der geringste“ und „Schmeiss keinem guten Geld schlechtes hinterher“. Und das seit Jahrzehnten!
Toi, toi, toi, viel Glück