[Niedersachsen] Vorzeitige Kündigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis

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Wir lassen das jetzt über den Niedersächsischen Jagdverband prüfen!
Danke für die Beiträge
WAIDMANNSHEIL
Lass uns mal wissen was die euch raten.

Ich denke es gibt einen (aufwändigen) Rechtsweg und die praktikable Abkürzung.

Nicht, dass Du später mal vom Richter gefragt wirst „Sie haben also dem Angeklagten einen unentgeltlichen Begehungsschein angeboten und dafür Geld verlangt“? „Ja“. „Aha“. 😎

Kaufleute sagen ja immer „Der erste Verlust ist der geringste“ und „Schmeiss keinem guten Geld schlechtes hinterher“. Und das seit Jahrzehnten!

Toi, toi, toi, viel Glück
 
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Von einen unentgeltlichen Begehungsschein war nicht die Rede! Es ist eine entgeltlicheJagderlaubnis mit der festgelegten Summe für das Jagdjahr und auf der anderen Seite die festgelegten Wildarten und deren Anzahl !
Ja, dann steht doch alles fest und ist gut, oder hat man den BGS‘ler in seinen Augen über den Tisch gezogen.!? 1er Hirsche frei, wenn’s keine gibt, dann xxxx Euro auf’n Tisch.. sehe da nicht, wo das „hab ich mir anders vorgestellt“ herkommt. Oder darf er nur an Feiertagen, die auf einen Mittwoch fallen auf Ansitz, von 13-16Uhr!? Irgendwo muss doch der Frust herkommen…
 
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Von einen unentgeltlichen Begehungsschein war nicht die Rede! Es ist eine entgeltlicheJagderlaubnis mit der festgelegten Summe für das Jagdjahr und auf der anderen Seite die festgelegten Wildarten und deren Anzahl !
Niedersachsen unterscheidet nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Jagderlaubnis. Die Zahlung von Entgelt unterliegt also ausschließlich dem privaten Vertragsrecht und tangiert nicht das Jagdgesetz wie in andern Bundesländern.

Es kommt also darauf an wie bzw. ob der zu zahlende Beitrag irgendwo festgehalten wurde. Gibt es also eine schriftliche Vereinbarung oder wurde einfach mündlich ein "Hegebeitrag" festgesetzt und halt nur zur Hälfte bezahlt?

Wie das vor einem Gericht ausgehen würde, keine Ahnung 🤷‍♂️ aber ich würde mal vermuten, dass es nicht um eine Summe geht welche diesen Weg rechtfertigt, für keine von beiden Seiten.

Da ich persönlich keine Lust auf Ärger hätte würde ich ihm sein Geld wiedergegeben und ihn ziehen lassen, nur wenn er schon Kosten verursacht hat würde ich diese abziehen.

Ansonsten könnt ihr auch Anteilig sein Geld wieder geben oder die gezahlte Hälfte einbehalten, dann muss er schon kommen.

Die 2te Hälfte irgendwie zu noch zu erhalten dürfte aber wohl ziemlich schwierig werden wenn man nicht gerade Bock auf Gerichtsverhandlungen mit unbekannten Ausgang hat.
 
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FTB

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Die ganz normale entgeltliche Jagderlaubnis (entgeltlicher Begehungsschein) hebt den Inhaber quasi auf Pächterniveau, im begrenzten Maße. Ich hoffe nicht, dass der nur auf ein bisschen vorturnen und selbst darstellen ausgegeben wurde, sondern "nur" eine Jagderlaubnis mit "Hegebeitrag"...

Falls doch, anteilig das Geld zurückzahlen, den Kanditaten loswerden und unter Lehrgeld verbuchen.
Normalerweise besteht bei uns in NDS rechtlich kein wesentlicher Unterschied zwischen Leuten die bezahlen und Leuten, die kostenlos mitgehen.
Laut Gesetz dürfen z.B. nur die Pächter Gäste führen, außer sie ermächtigen dich dazu.
 
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Von einen unentgeltlichen Begehungsschein war nicht die Rede! ….
Du hast dich vor mehr als 7 Jahren hier angemeldet. Grundsätzlich und ohne Ausnahme ufern hier im Forum die Antworten zu allen unpräzisen oder unvollständigen Fragestellungen total aus. Es wird wild spekuliert und auf Seite 7 wird dann die Regierung für alles verantwortlich gemacht und der Thread geschlossen. 😀
 
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Moin, ein neuer Begeher in Niedersachsen ist doch schnell gefunden, also warum sich mit dem Herrn rumärgern ?

Im Zweifelsfall geht der ins Revier und legt alles auf die Decke was der Jagdschein und das Jagdgesetz hergeben, solange bis du die Nerven verlierst und ihn rauswirfst, dann musst ihm eh das Geld zurückerstatten. Es sei denn das ist alles haarklein vertraglich geregelt.

Dann hast plötzlich im Revier nach dem Ansitz platte Reifen, usw…..

Ich würde den ziehen lassen…


Gruß Norra
 
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Von einen unentgeltlichen Begehungsschein war nicht die Rede! Es ist eine entgeltlicheJagderlaubnis mit der festgelegten Summe für das Jagdjahr und auf der anderen Seite die festgelegten Wildarten und deren Anzahl !
Dann dürfte ER im Verzug sein und nicht andersrum. Auslaufen lassen nach sechs Monaten und dann getrennte Wege wäre sogar noch ein Zugeständnis an ihn, aber meine Lösung.
 
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Ich hab meine Jungs alle ein halbes Jahr mitlaufen lassen bevor wir über nen Begehungsschein gesprochen haben.

Da haben sie aber Glück, unter einem Jahr geht bei uns gar nichts.
Aber bei uns kostet es auch nichts, deswegen ist man denjenigen auch schnell wieder los.
Warum tut man sich das an? Wenn Geld im Spiel ist sieht man ja wohin das führt.
 
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Aber bei uns kostet es auch nichts, deswegen ist man denjenigen auch schnell wieder los.
Bist du in Niedersachsen auch, dort gibt es nur Begehungsscheine/Jagderlaubnis, ob entgeltlich oder unentgeltlich spielt keine Rolle.

Beide können von einem Tag auf den anderen gekündigt werden, was dann monetär passiert ist alleine Sache der beiden "Vertragsparteien".
Wenn man auf Nummer sicher gehen will gestaltet man das einfach schriftlich aus, dann weiß jeder woran er ist.
 
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Hessen.

Zusatz auf dem BGS den mein JH austeilt. "Gilt für Jagdjahr XY bis auf Widerruf"
 

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