Vorstand kein Jagdgenosse

A

anonym

Guest
Hallo,
wie würdet Ihr folgende Situation bewerten:
Ein Mitglied der JG ließ sich zum Vorstand wählen, obwohl er kein Jagdgenosse ist. Diese Kleinigkeit hat er leider nicht mitgteilt. Er war nicht im Besitz einer gültigen Vollmacht. Es gab kein Jagdkataster. Seine Angaben konnten daher erst nach der Sitzung geprüft werden. Aufgrund seiner in der Anwesenheitsliste gemachten Angaben, musste zum Zeitpunkt der Wahl davon ausgegangen werden, dass er jagdbare Flächen besitzt. Die entsprechende Passage in der Satzung der JG entspricht der Mustersatzung für Nds.: Vorstand "soll" Jagdgenosse sein.
Haltet Ihr den Beschluss für nichtig?
 
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hm, mal so aus dem Bauch heraus.

"soll" heißt ja nicht "muß" oder zwingend vorgeschrieben.

Dackelmaus schrieb:
Er war nicht im Besitz einer gültigen Vollmacht.

Also Gast ? oder gab es Freibier, was hat der Herr dann dort gemacht.

Dackelmaus schrieb:
Aufgrund seiner in der Anwesenheitsliste gemachten Angaben, musste zum Zeitpunkt der Wahl davon ausgegangen werden, dass er jagdbare Flächen besitzt.

Also hat er falsche Angaben gemacht, dient natürlich nicht als vertrauensbildende Maßnahme, evtl. könnte mann auch argumentieren das absichtlich falsche Angaben gemacht wurden um die Versammlung zu täuschen etc.

Die Wahl hätte ja bei bekannt sein aller relevanten Tatsachen anders ausgehen können.

Bevor ich jetzt von den Experten was auf den Deckel bekomme :31:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Dackelmaus schrieb:
Hallo,
wie würdet Ihr folgende Situation bewerten:
Ein Mitglied der JG ließ sich zum Vorstand wählen, obwohl er kein Jagdgenosse ist. Diese Kleinigkeit hat er leider nicht mitgteilt. Er war nicht im Besitz einer gültigen Vollmacht.
Heißt "JG" Jagdgesellschaft oder Jagdgenossenschaft?

Wenn Jemand Mitglied einer Jagdgenossenschaft ist, weshalb ist er dann kein Jagdgenosse?

Dackelmaus schrieb:
Es gab kein Jagdkataster.
Seine Angaben konnten daher erst nach der Sitzung geprüft werden. Aufgrund seiner in der Anwesenheitsliste gemachten Angaben, musste zum Zeitpunkt der Wahl davon ausgegangen werden, dass er jagdbare Flächen besitzt.
Das "an zu nehmen" ist wohl schlichtweg ein brutaler Fehler..
Quasi ein Eigentor.

Oder wurde da Jemand gewählt, der bis zur Wahl unbekannt war?

Da würde ich doch erst mal ein paar Leute aus dem vorherigen Vorstand aufsalutieren lassen!

Dackelmaus schrieb:
....
Die entsprechende Passage in der Satzung der JG entspricht der Mustersatzung für Nds.: Vorstand "soll" Jagdgenosse sein.
"Muss" wäre eindeutiger und verbindlich...

Dackelmaus schrieb:
Haltet Ihr den Beschluss für nichtig?
Das wird wohl nur ein Anwalt mit Einblick in die komplette Satzung bewerten können.
 
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Hallo!
Ich bin auch im Vorstand unserer hiesigen Jagdgenossenschaft ohne selbst Jagdgenosse zu sein. (unsere Flächen gehören meinem Vater)
In BRB soll der Jagdvorstand auch Jagdgenosse sein, es kann aber ,,jede natürliche Person" gewählt werden. Ich kenne auch eine Gemeinde, in der ein im Ort wohnender Anwalt als Vorsitzender gewählt wurde, der auch kein Land dort besitzt (außer seinem EFH nebst Hof und Garten).

Wie allerdings zu bewerten ist das der ,,Status" verschleiert wurde und (wahrscheinlich absichtlich) falsche Angaben gemacht wurden weiß ich nicht.
Können nicht auch in NDS eine Mehrheit der Jagdgenossen (in Anzahl oder bejagbarer Fläche) eine Versammlung und Neuwahl fordern?
Wenn es wirklich wichtig ist frag einen Anwalt, es gibt da zu viele Unsicherheiten, die sich aus Jagdrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht... ergeben können.
Weidmannsheil!
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Buschläufer schrieb:
...

Also hat er falsche Angaben gemacht, dient natürlich nicht als vertrauensbildende Maßnahme, evtl. könnte mann auch argumentieren das absichtlich falsche Angaben gemacht wurden um die Versammlung zu täuschen etc.

...
"Etwas nicht bekannt zu geben" ist auch eine Angabe :26:

Man muss das dann nur im Vorfeld prüfen, was nach Schilderung aber keinesfalls geschehen sein dürfte...
 
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Die Fachaufsicht über die Jagdgenossenschaft liegt beim Landkreis als Unterer Jagdbehörde.
Daher würde ich dort und möglichst schriftlich nachfragen.
 
A

anonym

Guest
Also: Mitglied: Sorry, freud'scher Versprecher :oops: Er war anwesend.
JG: Jagdgenossenschaft
soll ist nicht kann, so verstehe ich es jedenfalls. In der Regel bedeutet soll muss, in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Das mit dem Anwalt wäre für mich ein typisches Beispiel. Ich sehe da auch kein Problem, wenn jeder im Bilde ist. Mir geht es darum, dass hier der Eindruck erweckt wurde, es handelt sich um ein Mitglied der Jagdgenossenschaft. Der "Versammlungsleiter" hatte keinerlei Interesse an der Sache und wollte alles schnellstmöglich hinter sich bringen.
Bzgl. des Gewählten gehe ich davon aus, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat, sondern einfach nicht wusste was er tat und sich im Recht fühlte.
Die Mehrheit der Jagdgenossen kriege ich nicht zusammen. Ich habe die Versammlunmg schon letztes Mal aufgemischt. Aber bei dem, was dort an Dummgeschwätz auf den Tisch kam, ist mir halt die Hutschnur geplatzt.
@ Küstenhase. Du hast PN
 
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Küstenhase schrieb:
Die Fachaufsicht über die Jagdgenossenschaft liegt beim Landkreis als Unterer Jagdbehörde.
Daher würde ich dort und möglichst schriftlich nachfragen.

Das ist richtig, hat aber unsere Jagdgenossenschaft nicht davor bewahrt die Satzung mehrfach zu ändern (weil in der alten Form rechtswidrig!)
Nach einen Verfahren der BVVG gegen unsere Jagdgenossenschaft (Klage aus Formfehlern seitens der BVVG abgewiesen) mußten etliche Jagdgenossenschaften der Prignitz ihre Satzungen dem aktuellen Recht anpassen bzw. mußten ,,rechtsgültig" neu gegründet werden. (um ähnlichen Verfahren zuvorzukommen)
Die Satzung der JG kann also durchaus hinfällig sein!

@dackelmaus: Frage mal unverbindlich die UJB nach deren Bewertung der Sache und überlege dann ob Anwalt, Klinkenputzen bei den einzelnen Jagdgenossen oder, oder...

Weidmannsheil!
 
A

anonym

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@theechten: Du hast auch PN
@all das mit der UJB haut nicht hin :15: mehr möchte ich dazu nicht sagen ...
 
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Dackelmaus schrieb:
Hallo,
wie würdet Ihr folgende Situation bewerten:
Ein Mitglied der JG ließ sich zum Vorstand wählen, obwohl er kein Jagdgenosse ist.

Einerseits:

Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Abs. 1 BJagdG der Jagdgenossenschaft nicht an.

Andererseits:

Weder das Bundesjagdgesetz noch das Landesjagdgesetze enthalten eine Regelung, die zwingend vorschreibt, dass nur ein Mitglied einer Jagdgenossenschaft in den Vorstand gewählt werden kann.

Entsprechende Regelungen können lediglich in den einzelnen Satzungen der jeweiligen Jagdgenossenschaften enthalten sein. Den Jagdgenossenschaften ist freigestellt, ob sie in ihren Satzungen festlegen wollen, ob die Wählbarkeit des Jagdvorstands an die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft geknüpft ist oder aber jede andere Person unbeschränkt wählbar sein soll, auch wenn sie nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft und damit kein Jagdgenosse ist.
 
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"Soll" heißt nicht "muss".
Täuschen wollte er nicht, weil er es selbst nicht wusste.
Ich sehe da kein Problem.
Wenn ich die dortige UJB wäre, würde ich allerdings die Wahl nicht anerkennen, sondern mir erstmal ein Jagdkataster vorlegen lassen.
 
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..in RLP wäre die Wahl nichtig; zwingende Voraussetzung: der Bewerber muss Jagdgenosse Eigentümer von bejagbaren Flächen sein oder Vollmacht haben.
 
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Servus,
Bin eben auf diesen Thraed gestossen und hole den mal hoch!

Für mich stellt sich wegen o.g. Sachverhalt die Frage, ob ein Jagdgenosse berechtigt ist, in das Jagdkataster, bzw. in die Liste der Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) einzusehen.
Die gleiche Frage stellt sich für den Jagdpachtvertrag! :what:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gefühlt hat er das Recht die Eintragungen seiner Flächen im Jagdkadater zu prüfen. Der Rest geht ihn nichts an.

So mancher Schlaumeier hat nämlich nichts zu kucken ob der Huber seinen Acker jetzt seiner unehelichen Tochter vermacht hat oder ob der Geizhalz immer noch Eigentümer ist. :cool:

Da er Inhaber des Jagdrechtes ist hat er natürlich das Recht den Pachtvertrag anzusehen.
 
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Gefühlt hat er das Recht die Eintragungen seiner Flächen im Jagdkadater zu prüfen. Der Rest geht ihn nichts an.

So mancher Schlaumeier hat nämlich nichts zu kucken ob der Huber seinen Acker jetzt seiner unehelichen Tochter vermacht hat oder ob der Geizhalz immer noch Eigentümer ist. :cool:

Da er Inhaber des Jagdrechtes ist hat er natürlich das Recht den Pachtvertrag anzusehen.

In dem oben genannten Fall geht es ja nicht um den Huber, sondern um den Vorstand, bei dem man ja nicht weiss, ob der überhaupt eigene Flächen hat! Somit möchte der Schlaumeier wissen, ob dieser Vorstand rechtmäßig im Amt ist!
 

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