Der UJB wird das Versammlungs- und Wahlergebnis vorgelegt.
Sofern die Behörde von einem widerrechtlichen Vorgang Kenntnis erhält wird sie umgehend eine Neuwahl einleiten.
Natürlich geht es nicht um den Huber. Aber der Schutz persönlichkeitsbezogenen Angaben gilt auch für ihn und dem Pseudo-Vorstand.
Wenn sich begründet der Verdacht erhebt, der Neu-Vorstand hat kein Eigentum an Jagdfläche (nicht "jagdbarer Fläche") muß die überörtliche Behörde tätig werden. Die dortigen Beamten wissen dann schon wie das geht und brauchen nicht einzelne Jagdgenossen dazu. :roll:
Sofern die Behörde von einem widerrechtlichen Vorgang Kenntnis erhält wird sie umgehend eine Neuwahl einleiten.
Natürlich geht es nicht um den Huber. Aber der Schutz persönlichkeitsbezogenen Angaben gilt auch für ihn und dem Pseudo-Vorstand.
Wenn sich begründet der Verdacht erhebt, der Neu-Vorstand hat kein Eigentum an Jagdfläche (nicht "jagdbarer Fläche") muß die überörtliche Behörde tätig werden. Die dortigen Beamten wissen dann schon wie das geht und brauchen nicht einzelne Jagdgenossen dazu. :roll: