Vorstand kein Jagdgenosse

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16 Jul 2001
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Der UJB wird das Versammlungs- und Wahlergebnis vorgelegt.
Sofern die Behörde von einem widerrechtlichen Vorgang Kenntnis erhält wird sie umgehend eine Neuwahl einleiten.

Natürlich geht es nicht um den Huber. Aber der Schutz persönlichkeitsbezogenen Angaben gilt auch für ihn und dem Pseudo-Vorstand.
Wenn sich begründet der Verdacht erhebt, der Neu-Vorstand hat kein Eigentum an Jagdfläche (nicht "jagdbarer Fläche") muß die überörtliche Behörde tätig werden. Die dortigen Beamten wissen dann schon wie das geht und brauchen nicht einzelne Jagdgenossen dazu. :roll:
 
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Der UJB wird jedoch nicht nach jeder Versammlung das Jagdkataster vorgelegt, somit ist dort auch nicht bekannt, ob der Heiner Maxl rechtmäßiger Vorstand ist bzw. keine eigenen Flächen hat.

Außerdem arbeiten bei der UJB auch nur Menschen! ;-)
 
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31 Aug 2006
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Servus,
Bin eben auf diesen Thraed gestossen und hole den mal hoch!

Für mich stellt sich wegen o.g. Sachverhalt die Frage, ob ein Jagdgenosse berechtigt ist, in das Jagdkataster, bzw. in die Liste der Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) einzusehen.
Die gleiche Frage stellt sich für den Jagdpachtvertrag! :what:


" Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss v. 27.06.2012, Az. 3 C 20.12 festgestellt, dass die Jagdgenossenschaft einem Jagdgenossen grundsätzlich eine Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen schuldet, sofern sich Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ergeben. Art und Umfang der einsehbaren Unterlagen, auf die sich ein Auskunftsrecht ersterckt, hängen jedoch maßgebliich davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung zum jeweiligen Anliegen tatsächlich erforderlich sind."
Auszug aus einem Artikel in LAND & FORST v. 24.10.13

Vielleicht hilft das ein wenig!
 
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16 Jul 2001
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wer hat denn geschrieben, daß der UJB nach jeder Versammlung das Jagdkataster vorgelegt wird?
wer hat denn bezweifelt, daß in der "UJB auch nur Menschen arbeiten"?
Welcher **** oder Streithansel unterstellt denn, daß andere das in den Raum stellen? Muß das ein Popoloch sein!

Aber es gibt selbstverständlich Versammlungsergebnisse, die vorgelegt werden. Und wenn sich dann ein Zweifel erhebt, wird dem nachgegangen.
 
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..die UJB hat mit dem Jagdkataster nix am Hut;..das Jagdkataster ist zwingend nach der Jagdgesetzgebung und der entsprechenden Satzung der Jagdgenossenschaft vorgeschrieben!
über die Aktualität des Jagdkatasters hat der Jagdvorstand zu wachen!....
 
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..die UJB hat mit dem Jagdkataster nix am Hut;..das Jagdkataster ist zwingend nach der Jagdgesetzgebung und der entsprechenden Satzung der Jagdgenossenschaft vorgeschrieben!
über die Aktualität des Jagdkatasters hat der Jagdvorstand zu wachen!....

Da kann es in der JG durchaus auch noch andere Personen in der Vorstandschaft geben, welche das Geschehen in der JG bestimmen und evtl. gleichzeitig auch noch Jagdpächter sind! - Der 1. Vors. kann da durchaus auch nur Marionette sein! ;-) Alles möglich :p
 
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16 Jul 2001
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"...kann ...geben" und "...kann ...sein" faseln kann auch jeder Dxxp. Inhaltlich sagt es jedoch nichts über Rechtmäßigkeit von Beschlüssen oder gesamten Versammlungen aus.

Die UJB wird sich sehr wohl um das Kataster kümmern, wenn Streit über Stimmverhältnis und Mehr-Personengemeinschaften besteht. Letztlich steht im Grundbuch wer was mit wem im Eigentum hat. Wer will denn sonst die "doppelte Mehrheit" (Personen- und Flächenbezogen) bei Streit feststellen? FujagTscho bitte nicht. :cool:
 

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