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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:
1. Gegen einen Widerruf stehen in so einem Fall alle Rechtsmittel zur Verfuegung. "Einfach so wegnehmen" ist nicht. Die Geschichte mit dem Schadensersatz wurde weiter oben ja schon angesprochen.
2. Fuer alle weiteren ist ein Beduerfnis glaubhaft zu machen - die gleiche Regel wie fuer jeden anderen Legalwaffenerwerb neben der Jagd auch.<HR></BLOCKQUOTE>
1. Es käme faktisch eher eine Rücknahme in Betracht, da die Annahme eines Bedürfnisses von Anfang an irrtümlich vorlag und der VA insoweit rechtswidrig wäre. Unter den gegenwärtigen sehr restriktiven Voraussetzungen und angesichts eines neuerlichen in der Fachpresse geisternden OVG-Urteiles zum Bedürfnis dürfte eine insoweitige Klage eher kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die Begründung ist immer dieselbe: erhebliches öffentliches Interesse an möglichst wenig Waffen im "Volk"; das Volk hat also kein Interesse an seiner eigenen Bewaffnung......Die Plempe ist dann wech....
2. Und das ist halt eben augenblicklich noch schwerer als jemals zuvor. Eher muß man sich von einer Waffe trennen, um eine andere eingetragen zu bekommen.
1. Gegen einen Widerruf stehen in so einem Fall alle Rechtsmittel zur Verfuegung. "Einfach so wegnehmen" ist nicht. Die Geschichte mit dem Schadensersatz wurde weiter oben ja schon angesprochen.
2. Fuer alle weiteren ist ein Beduerfnis glaubhaft zu machen - die gleiche Regel wie fuer jeden anderen Legalwaffenerwerb neben der Jagd auch.<HR></BLOCKQUOTE>
1. Es käme faktisch eher eine Rücknahme in Betracht, da die Annahme eines Bedürfnisses von Anfang an irrtümlich vorlag und der VA insoweit rechtswidrig wäre. Unter den gegenwärtigen sehr restriktiven Voraussetzungen und angesichts eines neuerlichen in der Fachpresse geisternden OVG-Urteiles zum Bedürfnis dürfte eine insoweitige Klage eher kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die Begründung ist immer dieselbe: erhebliches öffentliches Interesse an möglichst wenig Waffen im "Volk"; das Volk hat also kein Interesse an seiner eigenen Bewaffnung......Die Plempe ist dann wech....
2. Und das ist halt eben augenblicklich noch schwerer als jemals zuvor. Eher muß man sich von einer Waffe trennen, um eine andere eingetragen zu bekommen.