Vorgehen dritter Kurzwaffeneintrag?

A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franke3:


In der Tat ist es kein Unsinn......oder glaubst Du, Du hast lebenslangen Bestandsschutz für Deine Plempen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Natuerlich ist das Uninn. Im Zweifel klaerts der Richter. Ein Amt kann nicht einfach mal so und mal so nach Laune heraus WBK-Eintraege streichen.
Das mit dem Beduerfnis wuerd ich hier ganz einfach ueber die Schiene Sportschuetze versuchen.
Sprich, die beiden Jagdwaffen (7,62 und 357sig) auf Jagdschein, die 9mm als Sportwaffe ueber Einzelbeduerfnisnachweis.
Oder vom Dienstherrn ne Bestaetigung geben lassen, dass die Waffe zu Festigung der dienstlichen Schiesfaehigkeiten notwendig waere und damit zum Amt. Ist nicht alltaeglich, aber koennte machbar sein.

Oooder, je nach Sachbearbeiter, eifach mal nachfragen, was Du schreiben muesstest, um die Sache als Zusatzbeduerfnis auf Jagdschein doch noch draufzukriegen.

Ooooder 357sig kaufen (oder groesser) und dann, wenn machbar, Wechselsystem auf 9mm dazu. Ist dann eben nciht die Wunschwaffe, sondern das Wunschkaliber.
ooooder die Dienstwaffe auch zum Ueben verwenden (Dienstherr sollte da ja nichts gegen haben?).
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:


Ein Amt kann nicht einfach mal so und mal so nach Laune heraus WBK-Eintraege streichen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ne Du Schlaumeier, nach Laune nicht, aber nach den gesetzlichen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes......wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Als Sportschütze besaß ich eine GSP .22 und eine SIG 210/6. Nachdem ich den ersten Jagdschein gelöst hatte, habe ich eine 3. Kurzwaffe als Fangschußwaffe beantragt. Der Sachbearbeiter, der waffentechnisch durchaus bewandert war, hat das Bedürfnis anerkannt. Für ihn war ausschlaggebend, dass die .22 für den Fangschuß nicht zugelassen ist und eine SIG 210/6 als Single- action Pistole durchaus ein Sicherheitsrisiko im Jagdbetrieb birgt.

Gruß, Flachlandtiroler
 
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Zum Glück wird zwischen Sportschützen- und Jägerkontigent unterschieden!
Also egal was man als Sportschütze hat, die 2 auf Jagdschein sollten IMMER möglich sein!
 
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ich würde dem sachbearbeiter deiner behörde einfach mal die sachlage erklären, es ist ja nicht jeder amtsmann darauf bedacht, dir möglichst wenig waffen zu geben. hab schon öfters von solchen kulanzfällen bei der KPB gehört. Was soll der mann den savon haben das er dir opas geliebte PP abnimmt.
 
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So sehe ich das ja prinzipiell auch. Und der Amtsschimmel bei uns im Ordnungsamt macht auch einen zumindest wohlwollenden Eindruck. Ich kann aber nicht einschätzen, ob bei dem nicht sofort die Klappe fällt, wenn ich etwas quasi auf dem kleinen Dienstweg erfrage.
Das Problem ist ja, daß ich nicht wirklich ein jagdliches Bedürfnis für die 9 mm nachweisen könnte. Wenn ich eine 357 SIG habe, kann ich wohl kaum eine 9 mm als Fangschußwaffe einfordern. Der wird mir die PP nicht wegnehmen können/wollen, aber er wird mir auch keine 9 mm eintragen, wenn ich die PP nicht abgebe, oder?
Ich denke, ich werde jetzt einfach mal hingehen, und den geradeheraus fragen, ob es da die Möglichkeit gibt und wie man sowas begründen könnte. Blöd daran ist, daß es ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen ist und sein Kollege ihm direkt gegenübersitzt. Das reduziert die Erfolgsaussichten in meinen Augen drastisch.
Hat irgendjemand denn eine Idee, wie man den Erwerb einer zusätzlichen 9mm denn zumindest krückenmäßig jagdlich begründen könnte?

Wdmhl!
 
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Ich weiß zwar auch keinen direkten Rat, wenn Du nicht noch Sportschütze werden willst.
Aber wenn es da eine Möglichkeit gibt und der gute Mann die zwar weiß, Du aber merkst, daß er sich rauswinden will, wenn Du ihn fragst, dann verlange eine rechtsverbindliche Auskunft.
Die muß er Dir geben und dann weißt Du, was Du für Möglichkeiten hast. Denn wer kann Dir das besser sagen, als er selbst - vorausgesetzt, er weiß Bescheid.
Versuch es aber erst mal so, denn wenn Du gleich eine rechtsverbindliche Auskunft verlangst, könnte er Dir das negativ, im Bezug auf Dein Vertrauen, zu seinen Aussagen auslegen.
 
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Mir schweben jetzt noch zwei Möglichkeiten vor:
1. Zuerst 9 mm beantragen und kaufen. Später die 357 SIG zur Schwarzwildnachsuche beantragen und kaufen. Würde mir da relativ hohe Chancen ausrechnen, die auch zu bekommen. Problem ist, daß das eigentlich die falsche Reihenfolge ist
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2. Die PP einem Freund auf dessen Kurwaffeneintrag überlassen, die 9 mm und die 357 SIG mit etwas Abstand eintragen lassen und kaufen und dann die 7,65 für den Fallenjagd-Dachs wieder als Bedürfnis anmelden? Etwas konstruiert, oder? Und bei dem, was da so abschreckungsmäßig für Kurzwaffeneinträge an Euros verlangt wird, wohl auch nicht ganz billig.

Bevor jetzt wieder gemoralapostelt wird: Ich weiß schon, daß ich eigentlich kein jagdliches Bedürfnis habe, mir noch die 9 mm zu kaufen. Ich habe aber auch kein jagdliches Bedürfnis für die PP und werde sie trotzdem nie verkaufen. Und ich habe auch kein Bedürfnis für unzählig viele Langwaffen und darf sie mir trotzdem kaufen. Dabei fallen sie im Supermarkt doch vielmehr auf, und wenn ich erst an die Kosten für die ganzen SEK-Einsätze denke, kann der Staat doch nicht wirklich eine Langwaffe statt einer Kurzwaffe in Volkes Hand beabsichtigen...
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Ich denke, ich werde jetzt einfach mal hingehen, und den geradeheraus fragen, ob es da die Möglichkeit gibt und wie man sowas begründen könnte. Blöd daran ist, daß es ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen ist und sein Kollege ihm direkt gegenübersitzt. Das reduziert die Erfolgsaussichten in meinen Augen drastisch.<HR></BLOCKQUOTE>

Das Amt hat doch sicher einen Tag die Woche am Nachmittag auf. Da ist fast immer nur einer da.
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*lol*

Na, das ist doch mal ein verwertbarer Hinweis.... die Behörde mit ihren eigenen Waffen schlagen, das wär's ja fast wert. Leider bearbeitet der zweite ein anderes Sachgebiet, also wahrscheinlich können die sich wieder nicht ersetzen. Nen Versuch ist's wert!

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ich würde ihm das einfach mit der dienstwaffe und dem üben erzählen, jegliche kümmelerei mit erst dies eintragen und so, fordert den mann nur heraus dir einen reinzuwürgen.
du lässt dich ja auch ungerne veräppeln...
 
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Das ist mir ja grundsätzlich auch das liebste, und normalerweise sollte ein direktes Wort das auch am einfachsten klären. Ich habe halt nur die Befürchtung, daß ich dem Herren einmal reinen Wein auftische in Form von "ich will eine Pistole auf Jagdschein, die ich jagdlich eigentlich nicht zwingend brauche", er mein Bedürfnis, mit der Dienstwaffe zu üben, zwar versteht, aber daraus kein Bedürfnis für den Jagdschein machen kann/will/darf und ich mich damit bis in alle Ewigkeit zumindest in dem Punkt und bei der Behörde ins Abseits geschoben habe.
Der gute Mann stellt gleichzeitig auch die JJ aus.
Deswegen meine Bedenken. Aber ich werd's wohl so machen. Und wenn er keine Möglichkeit sieht und wirklich in naher Zukunft mein Lebensglück an der 9 mm hängt, werde ich halt dem BDMP o. ä. beitreten müssen. Noch nen Verein mit hochwichtigen Menschen... *seufz*
 
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Moje,

letzterer Gedanke ging mir auch irgendwie durch den Kopf.
Du willst doch sowieso damit üben. Genau dafür willst Du sie ja.
Warum also nicht (auch), die Disziplinen Dienstpistole und PPC/1500, beim BDMP schießen?!
Da hast Du doch auch die Möglichkeit, Deine Fertigkeit mit dieser Waffe, wirklich zu trainieren. (Bei PPC/1500 von 7 bis 50m in unterschiedlichen Anschlagsarten)
Das sollte sich nicht nur dienstlich, sondern vor allem auch jagdlich bei der 357, positiv auswirken.
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Da hast Du Recht, und prinzipiell macht das ja auch viel Sinn.
Ich hab allerdings weder Zeit noch Lust noch das schießerische Können, um sinnvoll Sportschießen zu betreiben. Daran gefesselt zu sein, regelmäßig wöchentlich etc. zu festgesetzten Zeiten einen Schießstand an einem bestimmten Ort aufzusuchen, ist für mich beruflich sehr problematisch. Und ich glaube kaum, daß ein SLG-Leiter mir für alle 2-3 Monate mal aufschlagen ein Bedürfnis bescheinigt.
Außerdem kostet das ganze wieder in einer Größenordnung, in der ich mir fast schon wieder einen Begehungsschein oder einen Pirschbezirk beim Staat holen kann.
Mir geht es einfach darum, daß das Abzugsverhalten von Glock und P8 so unterschiedlich ist, daß ich Bedenken habe, meine Schießfertigkeit mit der P8 zu verlieren. Und dienstlich mit ein- oder zweimal im Jahr ein oder zwei Pistolenschießübungen auf dem Doppel-D mit satten 6 Schuß bringt da recht wenig. Für mehr gibt mein Dienstposten die Zeit nicht her, aber da das Ding meine Lebensversicherung ist (wenn's auch höchstwahrscheinlich nie zu dem Fall kommen sollte), würd ich es halt schon gerne richtigrum halten können.
Kann es sein, daß es jetzt etwas off topic wird?
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Kauf Dir eine 357 SIG.
Geh bei einem Schützenverein als Gastschütze mit 9mm Para (Ausleihe ist als WBK-Inhaber kein Problem) üben, in der Disziplin Gebrauchs Pistole des DSB.
Nach zwölf Monaten nachgewiesenem (Schießbuch daß Du die Aufsicht stempeln und unterzeichnen läßt) Üben (18 mal per Jahr oder 12 mal "intensiv") gehts Du zur Behörde und beantragst eine 9mm Para, die beim DSB zugelassen wäre.

Die bisherigen Waffen (7,65 und 357 SIG) können nicht verwendet werden, weil der DSB diese Kaliber in der Disziplin Gebrauchspistole nicht zuläßt.

Einen Zwang zur Schützenvereinsmitgliedschaft gibt es nicht. Die WaffVwV Entwürfe formulieren da so schön vom "Ausfluß der Koalitionsfreiheit".

Wenn Du einen BüMa findest, der Dir die Waffe regelmäßig ausleiht, kannst Du die Pistole auch jetzt schon kaufen. Eigentum hat mit dem WaffG nichts zu tun.

Viel Erfolg
Amadeus
 

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