Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!!!

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Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Liebe Foristi,

als angehender Glockero möchte ich mir eine Glock 17 anschaffen (Bedürfnis Jagd, 1. KW-Eintrag).

Der nette SA von Amt hat sich trotz Antrag meinerseits geweigert,
zusätzlich zum Voreintrag für die KW einen Eintrag für den Munitionserwerb einzusetzen.

Begründung: 9x19 Para sei eine Langwaffen-Munition, da Langwaffen in diesem Kal. erhältlich sind.

Zudem würden alle Jäger-WBK im Landkreis bei 9x19 auch keinen Muni-Erwerbseintrag haben.

Anruf beim BÜMA: Auf Jagdschein wird Langwaffen-Muni abgegeben, jedoch keine 9x19!!!
Dafür würde ich eine WBK mit eingetragener KW oder entsprechendem KW-Voreintrag vorlegen müssen.

Ist aber ein KW-Eintrag oder KW-Voreintrag da, wird Muni 9x19 abgegeben.

Leider habe ich trotz intensiver Suche im Forum nichts zu meinem Problem gefunden.
Zwar werden von Listen im Waffenrecht geschrieben, jedoch ohne dass ich die Quelle hierzu finden konnte.

Nun meine Bitten und Fragen:

1. Wenn 9x19 LW-Muni ist, warum will sie mir der BÜMA bei Vorlage des Jagdscheins nicht geben?

2. Wenn 9x19 KW-Muni ist, warum würde mir der BÜMA diese Muni abgeben, ohne einen Eintrag in der WBK für Munitionserwerb für KW 9x19?

3. Wie würde es mir bei einer Kontrolle ergehen, z.B. Waffenaufbewahrung, Polizei, etc.? Wie sähen es die jeweiligen Kontrolleure?

4. Wo finde ich diese Liste mit der Einteilung der Muni in LW und KW im Sinne der Bedürfnisprüfung?

5. Welche Übergeordnete Stelle zur UJB bzw. Ordnungsamt kann mir Auskunft erteilen, ob ich auf den Eintrag Muni-Erwerb für 9x19 bestehen kann.

6. Wie wird es in anderen Landkreisen bzw. Bundesländern gehandhabt? Würde ich zwar eine eingetragene KW jagdlich führen dürfen,
jedoch keine 9x19-Muni dazu, da kein Eintrag für Muni-Erwerb in WBK?

Hoffe, die Verwirrung ist perfekt und dass von den freundlichen Antworten auch möglichst viele Foristi mit dem gleichen Problem profitieren.

Eine letzte Bitte: Kommentare zur gewählten KW und dem Kal. oder gar zu Jagd+KW wären keine hilfreichen Beiträge. Fürchte aber,
dass dennoch jemand mit Lese-Black-Out schreibt. :evil:

Herzlichen Dank im Voraus! :wink:
 
A

anonym

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Den Muneintrag gibts normal erst mit dem richtigem KW-Eintrag mit, nicht schon bei Voreintrag.

Der Rest des SB-Sermons ist peinlich. Er soll mal in die CIP Masstafeln schauen, da steht drin, was alles LW und KW Mun ist. Die sollten auf seinem Amt vorliegen, wenn nicht, soll ER sich schlau machen.
Und nebenbei hast Du ein Recht darauf, dass er Dir fuer ALLE Waffen auf Deine Kosten den Munerwerbsstempel draufhaut. Stichwort: fehlende Munbesitzerlaubnis, wenn man mal vergisst, den JJ puenktlich zu verlaengern.
Spaetestens bei Eintrag der Waffe wuerde ich also darauf BESTEHEN, dass der Munerwerb mit reinkommt, bzw einen rechtsmittelfaehigen Bescheid verlangen, warum er nicht reinkommt. Spaetestens dann wird er "kulant".
 

SB

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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Hast du 40,90€ für den Voreintrag gezahlt?
Schlage doch deinem SB vor, die nötigen 25,56€ für den Muni Stempel zahlen zu "dürfen" und er gibt dir den Stempel.
Komisch dein Problem... meist ist es anders rum und die Antragsteller wollen die 25,56€ für den Munistempel sparen...
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

elbueno schrieb:
Begründung: 9x19 Para sei eine Langwaffen-Munition, da Langwaffen in diesem Kal. erhältlich sind.
:wink:

Hallo,
echt? Beim Kurs lernten wir 9x19 sei für Pistolen.
 
A

anonym

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Händler hat Recht.
Behörde hat nicht Recht.
Horrido,
Framic
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

promillo schrieb:
Den Muneintrag gibts normal erst mit dem richtigem KW-Eintrag mit, nicht schon bei Voreintrag.
.

Bei allen meinen Kurzwaffen wurde der Mun-Erwerb bereits beim Voreintrag eingesiegelt. Wäre ja nicht sehr sinnig, wenn ich zur gerade rechtmäßig erworbenen Kurzwaffe keine Munition kufen dürfte.
Jürgen
 
A

anonym

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

JürgenX1 schrieb:
promillo schrieb:
Den Muneintrag gibts normal erst mit dem richtigem KW-Eintrag mit, nicht schon bei Voreintrag.
.

Bei allen meinen Kurzwaffen wurde der Mun-Erwerb bereits beim Voreintrag eingesiegelt. Wäre ja nicht sehr sinnig, wenn ich zur gerade rechtmäßig erworbenen Kurzwaffe keine Munition kufen dürfte.
Jürgen

Kann klappen, muss nicht. Das WaffG ist da (mal wieder) etwas hirnrissig (§10(3)) und selbst wenn, manche Haendler verkaufen einem auch nix, wenn man zwar den Voreintrag und Munerwerb hat, aber noch keine Waffe. Irre, ist aber so in Praxis.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Wenn 9x19 LW-Muni ist

.... trete ich wieder in die Kirche ein.

Da versucht wieder mal ein merkbefreiter Amtmann seine eigenen Gesetze zu machen.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Die Bayern haben ministeriell verordnet, dass der Jäger auf Antrag und gegen die entsprechende Gebühr auch einen Eintrag für den Munitionserwerb bei Langwaffen in der WBK haben kann.

Also Jacke wie Hose, wie der Herr Amtmann es dreht, er muss den Munitionserwerb eintragen.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

promillo schrieb:
Der Rest des SB-Sermons ist peinlich. Er soll mal in die CIP Masstafeln schauen, da steht drin, was alles LW und KW Mun ist.

Ähh nein... sachlich hat der SB recht, da für 9x19 Langwaffen existieren, und man diese Munition daher wirklich auf Jagdschein bekommt. Nur ist das kein Grund, den Stempel für den Munerwerb zu verweigern.

Falls jemand zu faul ist zum Googeln:

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger schrieb:
(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger)...

2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
...
(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Absatz 5 ist das, was hier massgeblich ist. Für 9x19 gibt es Langwaffen, die nicht durch das Jagdgesetz verboten sind (man muss sie schwachsinnigerweise nichtmal selbst besitzen), also hat man als Jäger die Erlaubnis, diese Munition auf Jagdschein zu erwerben.

Ich hab mir für meine .45er trotzdem den Stempel geholt - keine Lust, diese Diskussion in Live zu führen....

MFG
Evolution
 
A

anonym

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Hm. Es gab Langwaffen (!) im Kaliber 6,35mm Browning, aber ich täte mich trotzdem schwer damit, sie als Langwaffenpatrone zu deklarieren. :)

Carcano
 

tar

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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

elbueno schrieb:
Der nette SA von Amt hat sich trotz Antrag meinerseits geweigert,
zusätzlich zum Voreintrag für die KW einen Eintrag für den Munitionserwerb einzusetzen.

Begründung: 9x19 Para sei eine Langwaffen-Munition, da Langwaffen in diesem Kal. erhältlich sind.

Schriftlich geben lassen und dem Händler vorzeigen und mit der Munition mitführen, falls du in eine Kontrolle kommst.
An der Glock 17 ist prinzipiell nichts Falsches, die kann man ja auch zu einer "quasi-Langwaffe" ausbauen.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

carcano schrieb:
Hm. Es gab Langwaffen (!) im Kaliber 6,35mm Browning, aber ich täte mich trotzdem schwer damit, sie als Langwaffenpatrone zu deklarieren. :)

Carcano

Das könnte damit zusammenhängen, das dieser Teil des Gesetzes ziemlicher Murks ist - siehe auch meine Kommentare zu handwerklich schlecht gemachten Gesetzen im anderen Thread:
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?p=1182266&highlight=#1182266

MFG
Evolution
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Die Bayern haben ministeriell verordnet, dass der Jäger auf Antrag und gegen die entsprechende Gebühr auch einen Eintrag für den Munitionserwerb bei Langwaffen in der WBK haben kann.

Bei uns leider nicht! Begründung: LW-Muni gibt´s ohnehin auf Jagdschein und bei nicht mehr vorhandenem Jagdschein ist das Bedürfnis für Waffe UND Muni (-Besitz) ohnehin nicht mehr gegeben. So sieht das nicht nur der SB sondersn auch der Hausjurist unserer Waffen-Behörde. :cry: Für KWs gibt´s natürlich auch den Muni-Erwerbseintrag, auch wenn die meiste KW-Muni auch in irgendwelchen LWs vorkommen kann (.44, .375, ...)

Markus
 

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