A
anonym
Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!
Das würde bedeuten: Wenn du deinen Jagdschein nicht verlängerst, muss du deine LW-Munition abgeben, deine KW-Munition, für die du einen Mun-Erwerb hast, nicht? Oder wird der KW-Munitionserwerb dann gelöscht?
P.S.
@threadstarter: Wie schon des öfteren an anderer Stelle erwähnt: warum holst du dir für die Glock überhaupt einen Voreintrag, wenn du Jagdscheininhaber bist? Schade ums Geld und die doppelte Lauferei.
Einfach die Waffe z. B. per Kaufvertrag kaufen (Erwerbsdatum z. B. auf den Tag des späteren WBK-Eintrags legen), bezahlen und in deine WBK eintragen lassen. Danach WBK beim Büma vorlegen und die Waffe abholen.
Ich weiß, auch hier spinnen manche Händler und Behörden 'rum, aber ich hab's noch nie anders gemacht!
Theoretisch könntest du dir die Waffe nach dem Kauf mit den entsprechenden Papieren sogar bis zum endgültigen Erwerb erst einmal vom Verkäufer leihen und in der Leihfrist dann in Ruhe eintragen lassen, dann kannst du sie bei Kauf gleich mitnehmen.
Haubentaucher schrieb:A.M.A.D.E.U.S schrieb:Die Bayern haben ministeriell verordnet, dass der Jäger auf Antrag und gegen die entsprechende Gebühr auch einen Eintrag für den Munitionserwerb bei Langwaffen in der WBK haben kann.
Bei uns leider nicht! Begründung: LW-Muni gibt´s ohnehin auf Jagdschein und bei nicht mehr vorhandenem Jagdschein ist das Bedürfnis für Waffe UND Muni (-Besitz) ohnehin nicht mehr gegeben. So sieht das nicht nur der SB sondersn auch der Hausjurist unserer Waffen-Behörde. :cry: Für KWs gibt´s natürlich auch den Muni-Erwerbseintrag, auch wenn die meiste KW-Muni auch in irgendwelchen LWs vorkommen kann (.44, .375, ...)
Markus
Das würde bedeuten: Wenn du deinen Jagdschein nicht verlängerst, muss du deine LW-Munition abgeben, deine KW-Munition, für die du einen Mun-Erwerb hast, nicht? Oder wird der KW-Munitionserwerb dann gelöscht?
P.S.
@threadstarter: Wie schon des öfteren an anderer Stelle erwähnt: warum holst du dir für die Glock überhaupt einen Voreintrag, wenn du Jagdscheininhaber bist? Schade ums Geld und die doppelte Lauferei.
Einfach die Waffe z. B. per Kaufvertrag kaufen (Erwerbsdatum z. B. auf den Tag des späteren WBK-Eintrags legen), bezahlen und in deine WBK eintragen lassen. Danach WBK beim Büma vorlegen und die Waffe abholen.
Ich weiß, auch hier spinnen manche Händler und Behörden 'rum, aber ich hab's noch nie anders gemacht!
Theoretisch könntest du dir die Waffe nach dem Kauf mit den entsprechenden Papieren sogar bis zum endgültigen Erwerb erst einmal vom Verkäufer leihen und in der Leihfrist dann in Ruhe eintragen lassen, dann kannst du sie bei Kauf gleich mitnehmen.