Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!!!

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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

..sach mal,,was Hast Du für ein Problem?????
 
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Gelöschtes Mitglied 5627

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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Evolution schrieb:
carcano schrieb:
Hm. Es gab Langwaffen (!) im Kaliber 6,35mm Browning, aber ich täte mich trotzdem schwer damit, sie als Langwaffenpatrone zu deklarieren. :)

Carcano

Das könnte damit zusammenhängen, das dieser Teil des Gesetzes ziemlicher Murks ist - siehe auch meine Kommentare zu handwerklich schlecht gemachten Gesetzen im anderen Thread:
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?p=1182266&highlight=#1182266

MFG
Evolution

Evo, wenn ein Gesetz Murx ist, werden gewönlich Verordnungen
oder Ausführungs-Richtlinien, etc. verabschiedet. Denke daher, dass
das WaffG ein grober Rahmen ist. Im Detail müssten Vorschriften
in anderen Rechtsnormen beschrieben sein.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

..na was sagste denn über das Kaliber .44 Magnum???????
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

..kannste ballern im Revolver und im Unterhebelrepetierer :wink:
 
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Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

M66 schrieb:
9mmx19 ist keine Langwaffenmunition!

Promillo hat da vollkommen recht und die zutreffenden Maßtafeln genannt.

Weiterhin gibt es ja auch Wechselsyteme für die 1911 in .308 Win. Ist die .308 damit Kurzwaffenmunition?

Der SB soll sich etwas kundiger machen oder die Sachkunde erwerben die er ja per Gesetz von Antragstellern auch verlangt.

Gott sei Dank sind die für mich zuständigen SB wirklich gut informiert!

M66, auch für mich ist die 9x19 eine reine KW-Muni, auch, wenn sie
in per Gesetz zu bezeichneten LW eingesetzt werden.
Diese sog. LW gehören jedoch meist zur Gruppe von "MaschinenPISTOLEN".
EINE PISTOLE (auch Maschinen-) IST ABER KEINE LW!!!

Soweit unsere Meinung. Das WaffG sagts aber anders. Es macht die
Zugehörigkeit zur Gruppe LW oder KW von der Lauf- und Waffenlänge
anhängig. Und diesem Gesetz ist dann das Kal. egal.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

..man, hast Du ein Problem..hoffentlich hat Dein
Sachbearbeiter DICH im Griff
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Duckdichundwech schrieb:
..sach mal,,was Hast Du für ein Problem?????

Ein in meinen Augen unwägbares Risiko - und auch noch vollkommen unnötig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Duckdichundwech schrieb:
..na was sagste denn über das Kaliber .44 Magnum???????

Sag ich doch, dass die Abgrenzung KW- und LW-Muni gesetzlich
geregelt gehört. Das wäre auch für jedes Amt praxistauglicher.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Duckdichundwech schrieb:
..man, hast Du ein Problem..hoffentlich hat Dein
Sachbearbeiter DICH im Griff

Wenn sich Deine Beiträge auf persönliche Provokation beschränken,
kannst Du sie gerne für Dich behalten. Ich habe DICH nicht um DEINE
Meinung gebeten und lasse mich von DIR nicht als einen abstempeln,
der es nötig hat, von einem SB im Griff gehalten zu werden.

Sollte ein weiterer persönlicher Angriff von Dir kommen, werde ich
mich an den Admin wenden.
 

M66

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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Evolution schrieb:
M66 schrieb:
9mmx19 ist keine Langwaffenmunition! Promillo hat da vollkommen recht und die zutreffenden Maßtafeln genannt.

Tja, könntest Du das noch mit einer Stelle im Gesetz belegen? Im §13 steht es nunmal anders, auch wenn wir das für totalen Mist halten. Die CIP Tafeln sind zwar für uns die gültigen vom Beschuss her, haben aber allein keinen Gesetzescharakter....

MFG
Evolution

Du hast es ja schon selber belegt! Allerdings ist deine Auslegung von § 13 Abs. 5 WaffG mehr als fragwürdig. Die Langwaffen die du ansprichst verschießen ein Kurzwaffenkaliber. Damit ist die 9x19 keine Munition für Langwaffen. Die Maßtafeln reden da eine eindeutige Sprache.

Diese sind im übrigen Maßtafeln die von der CIP anerkannt sind.Und keine von der CIP. Des weitern stehen diese in der Waffenverornung drin. Diese VO werden durch das zuständige Ministerium erlassen und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Damit haben sie Gesetzescharakter. Man nennt sie auch einfache Gesetze.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

elbueno schrieb:
.....
Oder, wo könnte ich mich da informieren? Bayerisches Innenministerium?

Dort oder als BJV-Mitglied z.B. beim BJV. Der hat über diese "Verordnung" nämlich berichtet.

Es ging darum, dass Jäger die Besitzerlaubnis für Munition verlieren, wenn der Jagdschein einmal nicht (rechtzeitig) verlängert wird.
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Duckdichundwech schrieb:
..........wenn's dick kommt, geh ins Widerspruchsverfahren :idea:

Da das in Bayern spielt, gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr. Man muss ggf. sofort Klage erheben. :!: :!: :!:
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

elbueno schrieb:
Wenn ich Probleme bei Händlern hätte, dann
bitte nochmal melden. Dann bekäme ich den Stempel.

Na, da hast Du doch die Lösung schon vorgegeben: Ich hätte ihn gleich meinen BüMa anrufen lassen und er soll ihn fragen ob er 9x19 als LW-Muni rausgeben würde. Meiner würde dem Typ mal ordentlich den Kopf zurechtsetzen und dann wäre die Sache geschwätzt.

Markus
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

Evolution schrieb:
Tja, könntest Du das noch mit einer Stelle im Gesetz belegen? Im §13 steht es nunmal anders, auch wenn wir das für totalen Mist halten. Die CIP Tafeln sind zwar für uns die gültigen vom Beschuss her, haben aber allein keinen Gesetzescharakter....

MFG
Evolution

Also kann ich mit meinem Jagdschein in der Theorie alleine schon mit einem Verweis auf Thompson Center jede Kurzwaffenpatrone erwerben, weil die neben den Standardpatronen von 9x19 bis .500 S&W (siehe Verlinkung) auf Wunsch für jedes Kurzwaffenkaliber einen entsprechenden Langwaffenlauf liefern? :roll:

Johann Wolfgang von Goethe schrieb:
"Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube..." (Faust I)

Und dann war da doch auch noch der § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesgesetzblattes Nr. 32, der besagt, dass die hier schon mehrfach erwähnten CIP-Maßtafeln die Bezeichnung der Munition des Waffengesetzes festlegen?
Somit erlangen die Maßtafeln ja aus Laiensicht schon fast sowas wie eine Art von Gesetzescharakter. Und in den Tafeln ist z.B. die Patrone 9x19 eindeutig als Kurzwaffenpatrone bezeichnet. :?

Trotzdem hätte ich nichts dagegen einzuwenden, wenn der Jagdschein einfach erweitert wird und es nicht mehr länger heißt "berechtigt zum Erwerb und Besitz von Langwaffenpatronen", sondern nur noch "...von Patronen", weil sich sowieso irgendwo für jedes Kaliber eine Langwaffe finden lässt. :wink:
 
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Re: Voreintrag für Pistole 9x19, aber nicht für Muni-Erwerb!

eine KW -voreintrag ohne Muni Erw.Stempel ist Auto kaufen ohne Räder . Ein Händler der Auf Jagdschein KW Munition verkauft ohne entsprechenden Stempel macht sich Strafbar , der Käufer hat gleichzeitig das Problem des unerlaubten Besitz von KW-Munition die Folgen sind wohl bekannt ! Wer eine Langwaffe im KW-Kaliber besitzt kann die Entsprechende Muni erwerben da die Waffe eingetragen ist aber bei KW ist der Gesetzgeber nervöser geworden nach den letzten Schulproblemen ! Mein SB (Polizei) hat dazu klar gesagt ohne KW-Muni Stempel gibts Probleme , also KW-Muni- Stempel für alle Kaliber die man braucht oder hat-fertig, auch wenn es dafür Langwaffen gibt oder WS !!! :roll:
 

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