Vorderlader zur Jagd

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärmann:
Ne, eben nix mit §27 und Schwarzpulver!
Die Dame vom Amt sagt ich soll erst mal in einen VL Schützenverein eintreten. Würde ich auch machen! Dort sagen die mir aber ich kann nicht üben da ich kein Pulver und Waffe mit bringen kann
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Also ohne üben keine Erlaubnis ohne Erlaubnis kein Pulver. Da brennt mir doch der Arsch. So geht das nun schon seit Mitte Januar und ich darf auch nicht Wiederladen weil das mit dem Schein nicht klappt. Bin nicht der einzigste hier vor Ort dem es so geht! Deswegen die Idee mit dem Kodiak. Dann würde ja eventuell ein Bedürfnis vorliegen und ich könnte es auf dem Schießstand rauchen lassen.
<HR></BLOCKQUOTE>


Ich denke mal der Verein hat was gegen dein Vorhaben und läst dich im Sand laufen. Wenn der Verein Dich und deine Vorhaben gut heißen würde könnten sie dir Pulver unter Aufsicht zum sofortigen Verbrauch auf dem Spießstand zur Verfügung stellen und du könntest Üben nach 1 Jahr würde man einen Nachweis über die Teilnahme am Schießen ausgestellt und du könntest einen Vorderlader und Wiederladerlehrgang besuchen . Im schützen verein wird nämlich auch ausgesiebt bei uns war mal einer der wollte einen 3 Zoll Revolver zum Sportlichen Schießen ,nach einen halben Jahr auf dem Luftgewehrstand wurde es im zu Langweilig und er ward nicht mehr gesehen . Der Verein will sich auch keine Laus in den Pelz setzen . Die haben wohl Angst das nächstes Jahr in der Bildzeitung steht Trapper schießt Reh mit Vorderlader an ausgebildet wurde er im Verein XXX
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fuchsfänger:

.....und du könntest Üben nach 1 Jahr würde man einen Nachweis über die Teilnahme am Schießen ausgestellt und du könntest einen Vorderlader und Wiederladerlehrgang besuchen . ....
<HR></BLOCKQUOTE>

Hier wird wiedereinmal Waffenrecht mit Sprengstoffrecht verquickt. Für die Erlangung einer Erlaubnis nach §27 bedarf es weder einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein, noch muß man vorher ein Jahr geschossen haben. Die Erlaubnis wird ja gerade für die beabsichtigte Tätigkeit benötigt.

Einen Lehrgang zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde kann man jederzeit Besuchen, sofern man zuverlässig i.S. SprengG ist.

Mit Jagd mit Vorderlader in D würde ich aber nicht versuchen ein Bedürfnis zu begründen.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Hier wird wiedereinmal Waffenrecht mit Sprengstoffrecht verquickt. Für die Erlangung einer Erlaubnis nach §27 bedarf es weder einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein, noch muß man vorher ein Jahr geschossen haben. Die Erlaubnis wird ja gerade für die beabsichtigte Tätigkeit benötigt.

Einen Lehrgang zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde kann man jederzeit Besuchen, sofern man zuverlässig i.S. SprengG ist.

Mit Jagd mit Vorderlader in D würde ich aber nicht versuchen ein Bedürfnis zu begründen.

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

Kann sein bei mir war das so (vor ca.15)Jahren )

Nachweis vom Schützenverein das man denn Sprengstoffschein für das Vorderladerschießen benötigt ( war glaube ich fürs Kreisamt nicht für den Lehrgang )

Polizeiliches Führungszeugnis damit man überhaubt am Lehrgang teilnehmen darf und der Schein nachher erteilt wird ( vom beim Kreis ) wird
 
A

anonym

Guest
Ich habe in Kanada mit einem Vorderlader geschossen (war erstaunt von der Präzsion,usw. nur der Rauch und das Putzen....) und auch mit zwei Leuten guten Kontakt gehabt die seit ca. 20 Jahren damit ihre Weißwedel schießen- läuft wunderbar.
 
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Nein, selbst wenn du den Wiederladelehrgang und den Vorderladerlehrgang machst. Die Erlaubnis zum wiederladen erlaubt dir Treibladungsmittel, auch schwarzpulver zum laden und wiederladen für Patronen zu erwerben. Das schliest nicht das schiesen mit Vorderladern ein, da diese Erlaubniss beschränkt ist. Bei dieser Erlaubniss ist es auch völlig egal was auf deiner WBK für Plüster stehen.
BTW: wie währe es du begründest dein Bedürfniss damit das du für eine Auslandsjagd hier üben must? Es gibt ja nicht nur Deutschland. Aber ich schätze mal das dir damit das Jagen mit Vorderladern in Deutschland verwehrt bleibt, selbst wenn du einen Präzidenz Fall schaffen würdest ist der Ausgang für dich ungewiss.


Ich habe seinerzeit Einen Wiederlade Lehrgang gemacht Der Laden von Hülsenpatronen und das schießen mit dem Vorderlader behandelte dauerte 3 Tage und ich war berechtigt Pulver zu erwerben und mit Vorderladern zu schießen und Patronen wiederzuladen ich glaube es gibt da noch einen anderen Lehrgang der nur das Patronenwiederladen behandelt und es gibt auch noch speziele Böllerlärgänge die das Salutschießen behandeln .Beim kauf eines 1 läufigen Vorderlarders benötige man keine WBK und kann dan sofort loslegen ( auf dem Schützenstand ) . Ich würde aber nicht auf die Idee kommen meine Vorderlader mit zur Jagd u nehmen obwohl sie sehr genau schießen .
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DUK:

Kein Wunder daß letzten Monat in USA 250.000 neue Jobs entstanden sind während bei uns der durchschnittliche Hauptschüler von einer Karriere bei Hartz IV träumt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Tu pöser Zyniker du Pöser Pup, das darf man nicht sagen! Na ja du hast es ja geschrieben.
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Als Savage vor Jahren seinen "InLine-VL" auf den Markt brachte, betrug die Testserie 10.000 Stück. Inzwischen einer der Umsatzträger. Als Schloss kommt das des Systems 110 zur Anwendung.
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A

anonym

Guest
Fast scheint mir daß an diesem Thema sehr schön und beispielshaft die Ursachen der deutschen Malaise abgebildet werden. Die Regelungsdichte und der Verordnungswahn sind dermaßen groß, daß man sich sogar mit so einer banalen Frage ("darf ich mit einem Vorderlader jagen wie viele Generationen Jäger vor mir?") im wüstesten Gesetzes- und Verordnungsgestrüpp verheddert.

Manchmal erinnere ich mich wehmütig an meine Jahre in Amiland zurück: Das Jagdrecht meines Bundesstaates bestand aus 30 leicht verständlichen Seiten, die Strafen für Regelverstöße waren allerdings drakonisch. Das per Internet bestellte Treibladungspulver hat der freundliche Paketdienst bei unserer Rezeptionisten abgegeben...

Kein Wunder daß letzten Monat in USA 250.000 neue Jobs entstanden sind während bei uns der durchschnittliche Hauptschüler von einer Karriere bei Hartz IV träumt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sir Henry:
Als Savage vor Jahren seinen "InLine-VL" auf den Markt brachte, betrug die Testserie 10.000 Stück. Inzwischen einer der Umsatzträger. Als Schloss kommt das des Systems 110 zur Anwendung.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Und Remington bastelt ebenfalls, aber auf Basis des Systems 700, Inline-Muzzleloader.
Die jibbet sogar in Stainless.
Wie die das aber mit dem Entladen nach der Jagd regeln, wenn man nicht zum Schuß gekommen ist, ist mir nach wie vor unklar. Gibt ja nur zwei Möglichkeiten: abfeuern oder Geschoß ziehen.
Wenn ich den Schwarzpulvermief auf der Jagd haben möchte, gibt es auch andere Möglichkeiten.Entweder die hier

oder diese.

Vor allem interessant auf der 900 yard Büffelscheibe. Das dauert wohl richtig lange, bis es dann mal "Plong" macht.

[ 11. April 2006: Beitrag editiert von: ElmerKeith ]
 
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Hallo

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ElmerKeith:
...
Wie die das aber mit dem Entladen nach der Jagd regeln, wenn man nicht zum Schuß gekommen ist, ist mir nach wie vor unklar. Gibt ja nur zwei Möglichkeiten: abfeuern oder Geschoß ziehen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es gibt wohl auch noch die schon erwähnten CO2 Ausbläser (werden wohl ins Pistonloch geschraubt). Aber sowas ist für einen Schwarzpulverfan doch schon fast "unanständig modern", oder?
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Ausserdem kann das Teil auch mal versagen, z.Bsp. weil die Kartusche keinen Druck mehr hat.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Vor allem interessant auf der 900 yard Büffelscheibe. Das dauert wohl richtig lange, bis es dann mal "Plong" macht.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, bestimmt! Gewehr abfeuern, beiseite legen, durchs Spektiv schauen, abwarten...Und dann den Einschlag beobachten
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Original erstellt von ElmerKeith:
Wie die das aber mit dem Entladen nach der Jagd regeln, wenn man nicht zum Schuß gekommen ist, ist mir nach wie vor unklar. Gibt ja nur zwei Möglichkeiten: abfeuern oder Geschoß ziehen.


Grüß Dich! Drei. Pressluft hinten? einleiten. Stand irgendwo geschrieben hier. Grenadiere
 
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Hab gestern mal so einen Kodiak in der Hand gehalten. Außen hui, innen Pfui.
Nun vielleicht doch selbst bauen? Gibt es irgendwo Halfware?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärmann:
Nun vielleicht doch selbst bauen? [/QB]<HR></BLOCKQUOTE>


Grüß Dich! Bist wahnsinnig? Teutsche brauchen Herstellerlaubniß nichts mit basteln.
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Grenadiere
 
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Ach was,
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stimmt doch nicht hab schon mal ne Kipplaufbüchse gebastelt. Die ging letztens bei Frankonia über die Ladentheke für 3600€
Bauen, beschießen lassen und in WBK eintragen lassen. Fertig.
Weißt Du ich meine so Sachen die es bei der Ferlacherbüchsenmachergenossenschaft gibt.
So vorgefertigte Halbteile die noch eingepasst, etc. werden müssen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Teutsche brauchen Herstellerlaubniß nichts mit basteln.

Hehe...Tja wir haben es schwer.
Aber Gab es nicht eine Ausnahme? Meine mich zu erinnern, daß die Herstellung von Waffen mit Funken und Luntenzündung keine Herstellerlaubnis brauchen.
Sharps, Inline-Vorderlader und Perkussionszündung gehen dann zwar nicht, aber ein schöneß Stein- oder Luntenschloß ist doch auch nett. Damit wollte ich dann aber nun wirklich nicht jagen gehen...

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[ 11. April 2006: Beitrag editiert von: Oliver74 ]
 

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