1. Die Grundsätze der Weidgerechtigkeit stehen nirgends verbindlich "schwarz auf weiß".
2. Die UVV schreibt zwar auch das entladen der Waffen in best. Situationen vor, wichtiger ist aber, das Dir das WaffG vorschreibt auf dem Nachhauseweg weder Geschosse noch Patronen in der Waffe zu haben. Ansonsten hast Du eine Straftat begangen und das sollte sich langsam rumgesprochen haben.
3. Wer ein Bedürfnis fürs Schwarzpulverschießen braucht kann einmal bei der "Schwarzpulverinitiative" nachfragen. Der Verein ist kommerziell tätig und bei Bedürfnisnachweisen behilflich viel mehr weiß ich darüber nicht. Ich rate hier ausdrücklich weder zu noch ab.
WH
Amadeus
[ 07. April 2006: Beitrag editiert von: Amadeus ]
2. Die UVV schreibt zwar auch das entladen der Waffen in best. Situationen vor, wichtiger ist aber, das Dir das WaffG vorschreibt auf dem Nachhauseweg weder Geschosse noch Patronen in der Waffe zu haben. Ansonsten hast Du eine Straftat begangen und das sollte sich langsam rumgesprochen haben.
3. Wer ein Bedürfnis fürs Schwarzpulverschießen braucht kann einmal bei der "Schwarzpulverinitiative" nachfragen. Der Verein ist kommerziell tätig und bei Bedürfnisnachweisen behilflich viel mehr weiß ich darüber nicht. Ich rate hier ausdrücklich weder zu noch ab.
WH
Amadeus
[ 07. April 2006: Beitrag editiert von: Amadeus ]