- Registriert
- 23 Dez 2023
- Beiträge
- 7
Guten Abend zusammen,
ich bin bisher hier im Forum nicht fündig geworden, bzw habe 10+ Jahre alte Beiträge gefunden, die ggf. nicht mehr aktuell sind.
Folgender Sachverhalt:
Eigenjagdbesitzer (mit Jagdschein) überlässt/vererbt das Grundstück/Eigenjagd an Sohn A.
Sohn A ist nicht im Besitz eines Jagdscheines.
Sohn B ist im Besitz eines Jagdscheines, sowie sein Sohn wiederum auch.
Diese beiden Personen sollen im Revier die Jagd ausführen.
Wie macht man das am Besten?
a) Muss zwangsläufig verpachtet werden (was die Brüder natürlich vermeiden wollen)?
b) Reicht die Benennung der beiden Personen/Jäger bei der UJB als JAB?
c) Der Enkel ist noch Jungjäger - spielt dies hierbei eine Rolle?
Wildschäden sind in dem Revier kein Thema.
Ich freue mich auf eure Anregungen und Antworten.
Schönen Abend!
ich bin bisher hier im Forum nicht fündig geworden, bzw habe 10+ Jahre alte Beiträge gefunden, die ggf. nicht mehr aktuell sind.
Folgender Sachverhalt:
Eigenjagdbesitzer (mit Jagdschein) überlässt/vererbt das Grundstück/Eigenjagd an Sohn A.
Sohn A ist nicht im Besitz eines Jagdscheines.
Sohn B ist im Besitz eines Jagdscheines, sowie sein Sohn wiederum auch.
Diese beiden Personen sollen im Revier die Jagd ausführen.
Wie macht man das am Besten?
a) Muss zwangsläufig verpachtet werden (was die Brüder natürlich vermeiden wollen)?
b) Reicht die Benennung der beiden Personen/Jäger bei der UJB als JAB?
c) Der Enkel ist noch Jungjäger - spielt dies hierbei eine Rolle?
Wildschäden sind in dem Revier kein Thema.
Ich freue mich auf eure Anregungen und Antworten.
Schönen Abend!