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Für die Beantragung eines deutschen Ausländer-Tagesjagdscheins sind folgende Nachweise vorzulegen 1:
In Bayern schwierig, da gibt es eine explizite Liste der anerkannten Jägerprüfungen
Ausländer können einen Jahresjagdschein erhalten, wenn sie eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden haben. Als gleichwertige Jägerprüfung werden folgende Jägerprüfungen anerkannt:
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Jagdprüfungen der ehemaligen DDR:Jagd-Eignungsprüfung beziehungsweise die Jagdprüfung für Jäger, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen
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Jägerprüfungen der österreichischen Bundesländer
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Jägerprüfungen folgender schweizerischer Kantone: Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Genf, Graubünden, Luzern, Neuchatel, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Wallis, Vaud, Zürich, Zug
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Jägerprüfung Luxemburgs seit 25. Mai 1972 (amtliche Bezeichnung: „Examen d‘aptitude pour la délivrance du premier persmi de chasse “)
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Jägerprüfung der Niederlande seit 1. Januar 1978 (amtliche Bezeichnung: „KNJV/PBNA – Jachtexamen – Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging/Polytechnisch Buro Nederland Arnhem “)
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Jägerprüfung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Italien)
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Jägerprüfung Schwedens seit 1. Januar 1985 (amtliche Bezeichnung: „Svensk jägarexamen “)
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Jägerprüfung bzw. höhere Jägerprüfung der ehemaligen Tschechoslowakei seit dem 1. Januar 1960
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Jägerprüfung Polens, soweit zusätzlich die Berechtigung zur Selektion des Edelwildes erworben wurde.
in Ausländerjagdschein ist ein Jagdschein, der an ausländische Bewerber (nicht deutsche Staatsangehörige im Sinne Art. 116 des Grundgesetzes, nicht dauerhaft (also nicht länger als 5 Jahre) in Deutschland lebend) erteilt wird 1. Mit diesem Schein können sie in Deutschland jagen. Die Beantragung erfolgt im Regelfall bei der unteren Jagdbehörde, Zuständigkeitsbereich der ausländische Jagdgast überwiegend jagt 1.Verzeihung, was meinst du damit ?
Für die Beantragung eines deutschen Ausländer-Tagesjagdscheins sind folgende Nachweise vorzulegen 1:
- Nachweise über die Identität des/der Antragstellers/-in (Reisepass bzw. Personalausweis)
- Nachweise über die Qualifikation der Person (Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung oder ein dort ausgestellter gültiger Jagdschein)
- Eine unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes für den/die Antragsteller/-in (nicht älter als 6 Monate)
- Die deutsche Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentlich bestellte Übersetzer)
- Ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
- Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes
- Eine in Ihrem Heimatland erfolgreich abgelegte und mit der deutschen vergleichbare Jägerprüfung
- Die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers unter dem „Antrag auf Erteilung eines Ausländerjagdscheines“ ist zwingend erforderlich.
In Bayern schwierig, da gibt es eine explizite Liste der anerkannten Jägerprüfungen
Ausländer können einen Jahresjagdschein erhalten, wenn sie eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden haben. Als gleichwertige Jägerprüfung werden folgende Jägerprüfungen anerkannt:
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Jagdprüfungen der ehemaligen DDR:Jagd-Eignungsprüfung beziehungsweise die Jagdprüfung für Jäger, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen
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Jägerprüfungen der österreichischen Bundesländer
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Jägerprüfungen folgender schweizerischer Kantone: Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Genf, Graubünden, Luzern, Neuchatel, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Wallis, Vaud, Zürich, Zug
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Jägerprüfung Luxemburgs seit 25. Mai 1972 (amtliche Bezeichnung: „Examen d‘aptitude pour la délivrance du premier persmi de chasse “)
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Jägerprüfung der Niederlande seit 1. Januar 1978 (amtliche Bezeichnung: „KNJV/PBNA – Jachtexamen – Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging/Polytechnisch Buro Nederland Arnhem “)
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Jägerprüfung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Italien)
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Jägerprüfung Schwedens seit 1. Januar 1985 (amtliche Bezeichnung: „Svensk jägarexamen “)
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Jägerprüfung bzw. höhere Jägerprüfung der ehemaligen Tschechoslowakei seit dem 1. Januar 1960
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Jägerprüfung Polens, soweit zusätzlich die Berechtigung zur Selektion des Edelwildes erworben wurde.