Verbot von Totschlagfallen in Berlin

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anonym

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Alexander nimmt immer mehr den Stil von Carcano an. Sollte uns das zu denken geben?<HR></BLOCKQUOTE>

Er lernt halt.
Erst stilistisch, und mit der Zeit (wie ich gerade anderweitig zu meinem Erstaunen gesehen hatte) auch inhaltlich.

Ist doch gut.

Carcano

[ 16. April 2003: Beitrag editiert von: carcano ]
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:
Anstatt rumzutottern wäre nachdenken angebrachter.



Richtig. Das Aneignungsrecht hat derjenige, welchem die Jagdhandlung gestattet wurde. § 4 (4) LJG Saarland.

Bloß - beides bestätigt mein vorher Geschriebenes: Das Fangen von Mardern im befriedeten Besitz ist Jagd. Auch in Ex-Frankreich. Nur mit dem Unterschied, dass die saarländische Regelung (§4 (3))offensichtlich gegen den §15 (1) BJG verstößt. Aber so ist das nun mal mit der Verwaltung.
<HR></BLOCKQUOTE>


Du bist ein Dummschwätzer vor dem Herrn. Die Jagdhandlung bezieht sich auf alles übrige Wild außer Wildkaninchen und Raubwild. Insoweit laß ich mit mir über Jagd reden. Bei einem Marder darf er fangen. Das ist keine Jagdausübung, basta. Und damit verstösst auch niemand gegen § 15 I BJG. Lies den Gesetzestext mal systematisch und pick Dir nicht das raus, was Dir gefällt, Du Totterer. Durch Deine unsachlichen und persönlichen Angriffe wird Dein Geschreibse nicht besser. Vielleicht können wir uns auf eine neutrale Behandlung der unterschiedlichen Positionen, wie etwa" Du hast Recht, Unrecht etc., weil..." einigen. Den Dummschwätzer und den Totterer bitte ich in Erwiderung Deiner Angriffe als Notwehrhandlung anzusehen.
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[ 15. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]
 
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Wie niedlich.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Bei einem Marder darf er fangen. Das ist keine Jagdausübung, basta. Lies den Gesetzestext mal systematisch

Da du offensichtlich kein BJG hast, extra für dich.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> § 1 Inhalt des Jagdrechts

(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
<HR></BLOCKQUOTE>

9x19 hat Unrecht und streitet sich drüber. Wie uncool.
 
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Ich zweifle auch schon. Die letzten zwei, drei postings von c. haben mir gefallen, und nun schreibt er, dass ich recht habe - wider seines größten Fans, der - wie uncool - den schnieken Jagdaufseher adaptierte. Vielleicht liegt es am Vornamen, da hat man eine Schwäche für Kyniker.
 
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anonym

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:
Ich zweifle auch schon. Die letzten zwei, drei postings von c. haben mir gefallen, und nun schreibt er, dass ich recht habe - wider seines größten Fans, der - wie uncool - den schnieken Jagdaufseher adaptierte. Vielleicht liegt es am Vornamen, da hat man eine Schwäche für Kyniker.<HR></BLOCKQUOTE>

Weil das mir der passende (negativ gemeinte) Ausdruck für Dich zu sein schien, Du eitler Selbstdarsteller. Brauch ich Dir ja nicht zu sagen. Und was richtig gut ist, kann man auch übernehmen, ohne gleich Fan zu sein.
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Von mir aus schlagt Euch!
Und wenn in Berlin nur ein Jäger die Fallenjagd ordnungsgem. betreibt und wenn der dann eventuell sogar nichts damit fängt, wäre es mir sche**egal, denn hier wird mal wieder ein Recht beschnitten und zwar von irgendwelchen #*/&$§&, die sich lieber um anstehende 5 Mio Arbeitslose, zusammenbrechende Renten- und Sozialsysteme u.s.w. kümmern sollten, bevor sie sich mit Dingen befassen, von denen sie auch nichts verstehen
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Schl.-Holzbein lässt grüßen
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Waihei caguma
 
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Also diese Kleinkriege habe ich schon immer mit Vorliebe gelesen
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Wäre allerdingd schön, wenn am Ende der Sieger und/oder der verkündet wird, wer Recht hatte. Zusammenfassung gewissermaßen.
Hier hat aber wohl Alexander recht, wenn ich nicht irre.
Waidmannsheil
 
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Das ist den bestimmt tausenden von Mardern, die an jedem Jagdausübungsrecht und Statistiken vorbei in den Dörfern gefangen werden, sowieso alles egal.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Das ist den bestimmt tausenden von Mardern, die an jedem Jagdausübungsrecht und Statistiken vorbei in den Dörfern gefangen werden, sowieso alles egal.<HR></BLOCKQUOTE>

auszug aus dem niedersächsischen landesjagdgesetz:

zitat:

(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des

§ 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend.

zitatende

kommentar überflüssig.

meint kabe, der niedersachse
 
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anonym

Guest
In juristischen Dingen hat meist nie einer alleine Recht, Brunftrute. Und auch die Super-Subsumtion kann grundsätzlich widerlegt werden bzw. durch eine mit anderem Ergebnis ersetzt werden. Aber man sollte immer so tun als ob man Recht hat (denk Dir einen Smilie). Zu vieles ist Interpretations- bzw. Auslegungssache. Jagt tatsächlich jemand, wenn er keinen Jagdschein braucht und die Jagd auf dem betreffenden Gebiet ruht ? Ist das Jagd, wenn er sich ein außerhalb erlegtes Reh rechtmäßig nach LJG aneignet, das bei ihm im Hof verendet. Muß er sich dann an alle Vorschriften der Jagdgesetze bei der Fallen- "jagd" halten, wenn ausdrücklich z.B. nur der § 22 BJG zu beachten ist? Dafür müßte man normalerweise ein Gutachten fertigen, das dann nicht mal eben so ohne weiteres zwischen zwei Postings zu erstellen ist. Es ging ja auch ursprünglich um das Verbot von Totschlagfallen und ob das in befriedeten Bezirken haltbar ist oder nur Jägern im Rahmen der Jagdausübung in Jagdbezirken durch die Jagdgesetze vorgeschrieben werden kann. Diese Frage ist immer noch nicht beantwortet. Schön ist es aber immer, wenn unabhängig vom Ton, der ja auch ruhig mal scharf sein darf, der originär Beleidigende in unserem Thread hier dann irgendwann im Verlauf selbst die beleidigte Leberwurst spielt, weil er seinem Kontrahenten Beleidigungen vorwirft. Sowas erheitert mich im Forum, weil sich diese Leute permanent selbst mit ihrem gezeigten "Geist", ihrem "Intellekt" oder auch ihren Minderwertigkeitsgefühlen
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demaskieren.

[ 16. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Er lernt halt.
Erst stilistisch, und mit der Zeit (wie ich gerade anderweitig zu meinem Erstaunen gesehen hatte) auch inhaltlich.

Ist doch gut.

Carcano

[ 16. April 2003: Beitrag editiert von: carcano ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Eben nicht, womöglich stimmst du Reineke(wo ist der eigentlich) demnächst auch noch zu, und Sven schießt seinen ersten Fuchs, dann können wir das Forum dicht machen.
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Stöbi und Karpi sind auch noch am schwächeln.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lupus:


Eben nicht, womöglich stimmst du Reineke(wo ist der eigentlich) demnächst auch noch zu, und Sven schießt seinen ersten Fuchs, dann können wir das Forum dicht machen.
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Stöbi und Karpi sind auch noch am schwächeln.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Stöbi und Karpi werde ich, falls das dann noch nötig sein sollte, bei der Exkursion wieder auf den Rechten Wege zurückführen.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lupus:


Eben nicht, womöglich stimmst du Reineke(wo ist der eigentlich) demnächst auch noch zu, und Sven schießt seinen ersten Fuchs, dann können wir das Forum dicht machen.
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Stöbi und Karpi sind auch noch am schwächeln.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Und die Erde ist eine Scheibe...
 
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Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Gemäß §6 BJagdG gilt Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden.
Im Falle von Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören steht das Jagdausübungsrecht dem Jagdrechtseigentümer also dem Grundstückseigentümer zu.
Jetzt gibt es aber noch den §15, der einen Jagdschein für die Jagdausübung verlangt. Also braucht unser Grundstückseigentümer jemanden mit Jagdschein, der für ihn die Marder fängt. Das tote Reh darf er sich aber aneignen, da das Aneignungsrecht zum Jagdrecht neben dem und nicht zum Jagdausübungsrecht gehört (wie übrigens die Hege auch)(§1 Abs. 1 BJagdG)

Zum Nachlesen:
Bundesjagdgesetz

[ 16. April 2003: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Gemäß §6 BJagdG gilt Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden.
In Falle von Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören steht das Jagdausübungsrecht dem Jagdrechtseigentümer also dem Grundstückseigentümer zu.
Jetzt gibt es aber noch den §15, der einen Jagdschein für die Jagdausübung verlangt. Also braucht unser Grundstückseigentümer jemanden mit Jagdschein, der für ihn die Marder fängt. Das tote Reh darf er sich aber aneignen, da das Aneignungsrecht zum Jagdrecht neben dem und nicht zum Jagdausübungsrecht gehört (wie übrigens die Hege auch)(§1 Abs. 1 BJagdG)

Zum Nachlesen:
Bundesjagdgesetz
<HR></BLOCKQUOTE>


"Braucht unser Grundstückseigentümer jemanden mit Jagdschein...". Na ja, wenn's so einfach ist...
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(Nicht böse sein). Bei all Euren Ergebnissen wird festzuhalten sein, dass Ihr kein Eiabzugseisen auf Eurem eigenen Hofgrundstück verwendet, weil es Eurer Meinung nach verboten ist, wenn das für die Jagd ebenfalls so geregelt ist. Ich nutze meins aber ggf. weiter. Wirbeltier ist Wirbeltier und Jagd ist Jagd. Erare humanum est.
 

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