Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

D

DerTom

Guest
Es ist ja nunmal so, dass es zwei zeitlich parallele Gesetzgebungsverfahren gibt. Das erste auf Bundesebene mit Bezug auf HA >2 Schuss. Da war zwischenzeitlich auch mal die Diskussion ob davon auch Pistolen betroffen wären. Ich persönlich war nie der Ansicht, da ja (glaube §19) der Schuss mit Langwaffen >2 Schuss verboten ist. Von Pistolen ist da keine Rede.
Das andere Verfahren ist die Feuerwaffendirektive der EU in der versucht eine möglichst restriktive Regelung für Selbstlader allgemein auf den Weg zu bringen. Leider muss das dann in nationales Recht umgesetzt werden. Die Änderung im Jagdgesetz hätte dann keine Auswirkung mehr. Wenn etwas im Jagdgesetz nicht verboten wird aber im Waffengesetz ist es trotzdem verboten.
Ich möchte hier nicht schwarz malen, aber ich denke dass da noch ein echtes Damoklesschwert über uns baumelt und es zu früh ist das Thema als grossen Sieg abzuhaken.

Gruß DerTom
 
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GGF. sollte es möglich sein für SLB/F einen entsprechenden Voreintrag der Behörde zu bekommen. Ich werde das jedenfalls mal versuchen in den nächsten Wochen.

Hab ich soeben versucht. No way! Nur Erwerb von HA mit fest eingebautem 2erMag. Von der Verwendung aller anderen HA zur Jagd/ Übungsschießen wird abgeraten.
Dass das BJG geändert wurde, ist bekannt. Es fehlt aber ein Umsetzungsbeschluss des Landes Brandenburg. Da mahlen die Mühlen mühsam...
Grad wird der erste Raps gedroschen...:evil:
Gruß-Spitz
 
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Habe letzte Woche eine SLF (4+1 Schuss) in meine WBK eingetragen bekommen. Ohne Zusatz wie "nur mit Magazinbegrenzung" etc. Weiterhin hat mir der zuständige Beamte von ca. 6 Wochen erläutert, dass er mir eine HA-Büchse mit Wechselmagazin auch ohne Weiteres eintragen würden, allerdings mit dem Zusatz "nur mit 2-schüssigem Magazin".
 
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Ich möchte hier nicht schwarz malen, aber ich denke dass da noch ein echtes Damoklesschwert über uns baumelt und es zu früh ist das Thema als grossen Sieg abzuhaken.

So sieht es aus. Aufatmen können wir erst, wenn auch das EU Verfahren in unserem Sinne erledigt ist.
 
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Hab ich soeben versucht. No way! Nur Erwerb von HA mit fest eingebautem 2erMag. Von der Verwendung aller anderen HA zur Jagd/ Übungsschießen wird abgeraten.
Dass das BJG geändert wurde, ist bekannt. Es fehlt aber ein Umsetzungsbeschluss des Landes Brandenburg. Da mahlen die Mühlen mühsam...
Grad wird der erste Raps gedroschen...:evil:
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Das BJG ist noch nicht geändert! Nachdem der BT es durchgewunken hat muss es noch in den Bundesrat und da ist die nächste Sitzung erst im September. So lange hält der SB sich an geltendes (Un-)Recht.
Wieso wundert Dich das?
 
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Ist eigentlich schon aufgefallen, daß diejenigen, die hier das Verbot auch von Selbstladepistolen gepredigt haben ziemlich ruhig geworden sind.Der Gesetzgeber regelt nur Langwaffen, weil ihm klar ist, daß für Pistolen kein Handlungsbedarf nach dem Urteil besteht....

Andersherum wird ein Schuh daraus

alt)
auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

neu)
mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;

erst mit der neuen Regelung bezieht sich das Verwendungsverbot definitiv auf halbautomatische Langwaffen. Automatische Waffen sind sowohl als Kurz- als auch als Langwaffen nicht zulässig. Der Gesetzgeber regelt dadurch "was viele meinten" aber nie geschrieben stand.
 
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Habe letzte Woche eine SLF (4+1 Schuss) in meine WBK eingetragen bekommen. Ohne Zusatz wie "nur mit Magazinbegrenzung" etc. Weiterhin hat mir der zuständige Beamte von ca. 6 Wochen erläutert, dass er mir eine HA-Büchse mit Wechselmagazin auch ohne Weiteres eintragen würden, allerdings mit dem Zusatz "nur mit 2-schüssigem Magazin".

Für welchen Kreis gilt das bitte?
 
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Hab ich soeben versucht. No way! Nur Erwerb von HA mit fest eingebautem 2erMag. Von der Verwendung aller anderen HA zur Jagd/ Übungsschießen wird abgeraten.
Dass das BJG geändert wurde, ist bekannt. Es fehlt aber ein Umsetzungsbeschluss des Landes Brandenburg. Da mahlen die Mühlen mühsam...
Grad wird der erste Raps gedroschen...:evil:
Gruß-Spitz

Na bei der Urbevölkerung braucht halt alles etwas Zeit, die hat ja auch Geduld........... :)
 
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Eben, Die Bedenkenträger sind wieder in der Versenkung verschwunden.


Ich meine es anders als du. In meinen Augen war der 19er immer eine Abfolge von Verwendungsverboten die sich zu keinem Zeitpunkt gegenseitig ausschlossen. Die tatsächliche Auslegung zu den Pistolen war in meinen Augen schon immer gegen die Buchstaben des Gesetzes. Aber die Art des Vollzugs war durchaus begründbar und wurde ja bereits 43 Jahre so gelebt.

Das BVerwG hat diese Auslegung als Verwendungsverbot, nicht nur in meinen Augen völlig ungerechtfertigt, anders gedeutet und damit die gesamte bisherige Auslegung in Frage gestellt. Die Bedenken der Bedenkenträger waren deshalb gerechtfertigt und es war wichtig diese Sichtweise darzustellen um "alle" Betroffenen zum Handeln zu motivieren.

Wenn´s im September vom BR abgesegnet wird sollte uns dieser Vorgang doch lehren wie wir künftig, möglichst geschlossen, vorzugehen haben.
 
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DerTom

Guest
Pistolen sind wenn ich es richtig im Kopf habe in 19-2-d erwähnt. Da ist die Fallenjagd und der Fangschuss ausdrücklich nicht berboten, also erlaubt. Oder habe ich jetzt nicht verstanden was du meinst?
 
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Wenn´s im September vom BR abgesegnet wird sollte uns dieser Vorgang doch lehren wie wir künftig, möglichst geschlossen, vorzugehen haben.


Macht aber auch Mut, das geschlossenes Vorgehen auch wirklich etwas erreichen kann, und das es auch für Jäger einen gewissen Rückhalt in der Politik gibt, was man an der schnellen Reaktion im Gremium sehen kann.

Auch die Redner im Bundestag liessen sich mehrheitlich in Sinne der Jagd ein, Grüne wie immer ausgeschlossen. Die sind und bleiben die moralinsaure verbitterte Dagegen-Verbots-Partei
 
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Ha,
die gibt es ja wirklich :-D :

Sehr geehrter Herr xxxxx,

Danke für die nette Rückmeldung zu meiner Rede im Deutschen Bundestag. Lob erhält man nicht so häufig, deshalb tut es doppelt gut.

Danke noch einmal und noch einen schönen Tag wünscht Ihnen

Rita Stockhofe MdB
Platz der Republik 1
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Email: rita.stockhofe@bundestag.de
Tel.: 030 - 22774710
Fax: 030 - 22774708
Von meinem iPhone gesendet

Gruß-Spitz
 
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Gelöschtes Mitglied 3063

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Bayern schafft Sonderregelung für halbautomatische Waffen

(13. Juli 2016)
München – Mit einer landeseigenen Regelung will der Freistaat dafür sorgen, dass die bayerischen Jägerinnen und Jäger schon ab August wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dür-fen. Das hat Forstminister Helmut Brunner entschieden. Die bayerische Verordnung soll laut Brunner eine Regelungslücke im Bundesjagdgesetz überbrücken, die der Bund frühestens im Herbst beseitigen kann. „Unsere Jäger brauchen ihre Waffen dringend für die nun anstehenden Jagden auf Schwarzwild im Feld", so der Minister. Deswegen sei Eile geboten, um den Jägerinnen und Jägern die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen. Sobald die bayerische Regelung in Kraft ist, dürfen bis zu einer bundesrechtlichen Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich.


Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither war unklar, ob Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen weiterhin verwenden dürfen. Die Regelung kann vo-raussichtlich Anfang August in Kraft treten. Aktuelle Informationen werden im Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de veröffentlicht.



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