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DerTom
Guest
Es ist ja nunmal so, dass es zwei zeitlich parallele Gesetzgebungsverfahren gibt. Das erste auf Bundesebene mit Bezug auf HA >2 Schuss. Da war zwischenzeitlich auch mal die Diskussion ob davon auch Pistolen betroffen wären. Ich persönlich war nie der Ansicht, da ja (glaube §19) der Schuss mit Langwaffen >2 Schuss verboten ist. Von Pistolen ist da keine Rede.
Das andere Verfahren ist die Feuerwaffendirektive der EU in der versucht eine möglichst restriktive Regelung für Selbstlader allgemein auf den Weg zu bringen. Leider muss das dann in nationales Recht umgesetzt werden. Die Änderung im Jagdgesetz hätte dann keine Auswirkung mehr. Wenn etwas im Jagdgesetz nicht verboten wird aber im Waffengesetz ist es trotzdem verboten.
Ich möchte hier nicht schwarz malen, aber ich denke dass da noch ein echtes Damoklesschwert über uns baumelt und es zu früh ist das Thema als grossen Sieg abzuhaken.
Gruß DerTom
Das andere Verfahren ist die Feuerwaffendirektive der EU in der versucht eine möglichst restriktive Regelung für Selbstlader allgemein auf den Weg zu bringen. Leider muss das dann in nationales Recht umgesetzt werden. Die Änderung im Jagdgesetz hätte dann keine Auswirkung mehr. Wenn etwas im Jagdgesetz nicht verboten wird aber im Waffengesetz ist es trotzdem verboten.
Ich möchte hier nicht schwarz malen, aber ich denke dass da noch ein echtes Damoklesschwert über uns baumelt und es zu früh ist das Thema als grossen Sieg abzuhaken.
Gruß DerTom